yabbax
Threadstarter
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hallo, ich mache mir zur Zeit Gedanken über meine 18 Jahre alte Gastherme, die mit Flüssiggas betrieben wird. Falls das Gesetz vom Habeck durchkommt, wird es ja relativ schwierig mit einer neuen Gastherme in 2024.
So ganz habe ich das leider nicht verstanden. Wie verhält es sich bei der Nutzung von Flüssiggas? Man kann den Flüssiggastank ja mithilfe eines Zertifikates auch mit Biogas befüllen lassen.
Darf man in diesem Fall auch ab 2024 eine neue Gastherme einbauen lassen oder auch nicht?
Danke euch!
So ganz habe ich das leider nicht verstanden. Wie verhält es sich bei der Nutzung von Flüssiggas? Man kann den Flüssiggastank ja mithilfe eines Zertifikates auch mit Biogas befüllen lassen.
Darf man in diesem Fall auch ab 2024 eine neue Gastherme einbauen lassen oder auch nicht?
Danke euch!