Neue Gasbrennwerttherme: was passiert bei Änderung der Erdgasqualität?

Diskutiere Neue Gasbrennwerttherme: was passiert bei Änderung der Erdgasqualität? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Ich muss vor dem zukünftigen Verbot (nach derzeitigen Plänen ab 1.1.2024) noch schnell meine (intakte und voll funktionstüchtige)...

steini1959

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Ich muss vor dem zukünftigen Verbot (nach derzeitigen Plänen ab 1.1.2024) noch schnell meine (intakte und voll funktionstüchtige) Gasbrennwerttherme (aus 1995) erneuern, da ich hier bei meinem kleinen Haus (DHH) mit kleinem Grundstück ohne Keller und problematischen Nachbarabständen/-verhältnissen und sehr geräuschempfindlicher Ehefrau keine alternativen Energien einsetzen kann (PV: Dach zu klein laut Spezialisten/Fachfirmen; Pellets oder Brennstoffzelle: kein Platz; Erdwärme: kein Zugang für schweres Baugerät; Luftwärmepumpe: Geräuschproblematik, zu geringe Abstände zum Nachbarn, rissanfälliges Haus, das Vibrationen vermeiden muss; Statik im Dachgeschoss - nur Holzfußboden; Heizung ist im Dachgeschoss, u.a. wegen Hochwasserrisiko).

Das Thema mit den Alternativen ist ausdiskutiert (war auch schon Gegenstand hier im Forum) und die drei Heizungsbauer, die die Situation hier vor Ort besichtigten, haben dies bestätigt, dass für mich die Situation eigentlich alternativlos sei (d.h. noch schnell die Therme erneuern). Einer deutete die grundsätzliche Möglichkeit einer LWP an, allerdings bei Kosten von mindestens 40000 Euro und "mit Risiko, dass es hinterher Probleme gibt". Insofern ist das Thema durch und es kommt eine neue Gasbrennwerttherme.

Vorliegende Kostenvoranschläge (2 nach Begehung, 2 nach Aktenlage, ein weiterer nach Begehung steht noch aus) liegen zwischen 7300 Euro Festpreis (aber + evtl. Kosten für Dachdecker wegen Dachpfannen) und 12000 Euro Festpreis (inkl. evtl. Dachdeckerarbeiten). In allen Fällen wird der Warmwasserspeicher mit ausgetauscht, und es muss was am Schornstein angepasst werden (obwohl der ja schon brennwertthermen-fähig ist, denn das alte Gerät von 1995 ist ja auch schon Brennwert).

Worum es mir jetzt hier geht:

Das günstigste Angebot umfasst die Bosch GC5300i W14 P23. Nach meinen Recherchen ist die aber nur für Erdgas Typ E geeignet.

Das teuerste Angebot umfasst die Viessmann Vitodens 200-W 11KW, die in Hinblick auf die Gastypen wohl flexibler ist ("mit Erdgas und Flüssiggas" laut Internetquellen, allerdings spielt Flüssiggas hier ja keine Rolle), aber als H2-ready auch mit einer Beimischung von Wasserstoff (20-30 %) zurechtkommen würde.

Zwischen den beiden Kostenvoranschlägen klaffen fast 5000 Euro Differenz.

Zwischen diesen beiden Angeboten liegen 2 Angebote um 9000 Euro mit Wolf CGB2-20 oder Buderus 20KW (Typ nicht näher spezifiziert), allerdings ohne Begehung vor Ort (nach Aktenlage), so dass ich mir nicht sicher bin, ob das dabei bleibt.

Die Flexibilität hinsichtlich der Gastypen bzw. Wasserstoffbeimischung spricht meines Erachtens für Viessmann, allerdings wurde ich auch schon gewarnt, dass Ersatzteile für Viessmann teuer und schwierig bzw. (wenn es mal schnell gehen soll, z.B. Heizung im Winter ausgefallen) oft nur langfristig zu beschaffen sind, weil sie weniger auf Lager gehalten werden. Bosch/Junkers oder Wolf seien da universeller und bei Reparaturen günstiger.

An Bosch, Wolf, Buderus habe ich inzwischen Emailanfragen rausgeschickt mit u.a. folgendem Inhalt (nach kurzer Erläuterung der Ausgangssituation):


"Nun kann sich ja, je nachdem, wo wir zukünftig das Erdgas her bekommen, die Qualität des Erdgases ändern.

Was dann? Lässt sich die Therme auf eine andere Erdgasqualität "einstellen" oder "umbauen"?

Wenn ja, mit welchem Aufwand / Kosten?

Und was passiert, wenn dem Erdgas 20 % Wasserstoff zugemischt wird (H2-ready?).

Lässt sich die Therme dann auf H2-ready upgraden/umbauen?

Eine Neuinstallation einer neuen Therme ist bis dahin ja dann verboten (nach dem, was jetzt gesetzlich geplant ist und wegen Putin auch mit Sicherheit durchgesetzt wird).

Lediglich Veränderungen an vorhandenen Thermen (im Sinne von Reparaturen) wären dann ja noch erlaubt.

Darum ist es wichtig zu wissen, was passiert, wenn sich die Erdgasqualität ändert oder Wasserstoff beigemischt wird?

Meine derzeitige Brennwerttherme, wenn auch aus 1995, ist noch voll funktionstüchtig und macht keine Probleme. Der Austausch gegen eine neue erfolgt ausschließlich aus politischen Gründen wegen des bevorstehenden Verbots, um dann wieder für 20 Jahre oder mehr Ruhe zu haben bei dem Thema.

Wenn ein Wechsel der Erdgasart (was ja passieren kann, je nachdem, wo das Erdgas in Zukunft herkommt) oder eine Beimischung von Wasserstoff dazu führt, dass die Therme wieder im Ganzen ausgetauscht werden müsste (was dann ja verboten wäre) und nicht durch Anpassung in Form einer Reparaturmaßnahme, wäre die ganze Aktion, die ich jetzt plane, sinnlos, denn dann fiele ich bei der nächsten Änderung der Erdgas-Zusammensetzung unter das Verbot."


Ich warte jetzt auf die Antworten, aber ich denke, dass das Thema von allgemeinem Interesse ist und dass man vielleicht hier im Forum zu der Problematik auch was sagen kann.

Es geht mir jetzt gar nicht um die Preisunterschiede in den Kostenvoranschlägen (die sich nicht allein durch die Unterschiede in den Anschaffungspreisen der jeweiligen Brennwertthermen erklären lassen), sondern um die Frage der Zukunfsfähigkeit der neuen Brennwerttherme bei Wechsel der Erdgasart oder Zumischung von Wasserstoff, immer unter der Prämisse, dass ein Austausch gegen eine neue Brennwerttherme dann wegen des Verbots nicht mehr infrage kommt und nur das Experiment "Luftwärmepumpe" für mindestens 40000 Euro (nach oben offen) mit fraglichem Ausgang in Angriff genommen werden kann.

Ansonsten wäre noch interessant, ob Viessmann ein "Risiko" in Bezug auf Kosten und Verfügbarkeit von Ersatzteilen ist und ob man in Hinblick auf Reparaturkosten mit Bosch/Junkers, Wolf oder Buderus besser aufgestellt ist?


Vielen Dank!

steini1959
 
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KarlZei

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Thermen mit moderner Verbrennungsregelung (selbstkalibrierend) passen sich automatisch an die Gasart und -qualität an (Erdgas L/H) und sind in der Regel dann auch H2-ready zertifiziert (bis 20% H2). Und solche Thermen haben fast alle größeren Hersteller im Programm. Weiterer Vorteil dieser Thermen: der Schornsteinfeger kommt nur alle 3 Jahre statt alle 2 Jahre.
 

Heizungsdoc

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Das mit dem Verbot gilt für Neu Anlagen, nicht für Bestand. Nicht gleich in Panik verfallen oder soll ganz Deutschland 2024 alle mit einmal auf andere Heizformen umstellen. Bei kleinem Haus bitte darauf achten, dass die Geräte Leistung nicht über Werke liegt.
 

steini1959

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Das mit dem Verbot gilt für Neu Anlagen, nicht für Bestand. Nicht gleich in Panik verfallen oder soll ganz Deutschland 2024 alle mit einmal auf andere Heizformen umstellen. Bei kleinem Haus bitte darauf achten, dass die Geräte Leistung nicht über Werke liegt.
Das ist klar. Es muss keine intakte Gasbrennwerttherme ab 2024 beseitigt werden. Bestehende dürfen weiter betrieben werden. Wenn aber ab 1.1.2024 eine alte Brennwerttherme kaputt ist bzw. eine Reparatur nicht mehr möglich ist (z.B. mangels Ersatzteilen), darf sie laut Gesetzesplänen ab 2024 nicht mehr durch eine neue Gasbrennwerttherme ersetzt werden, sondern es wird ein neues Heizungssystem gefordert, das mindestens zu 65 % aus erneuerbaren Energien gespeichert wird (die restlichen 35 % dürfen dann noch Gas sein).

Wenn solche 65%-Alternativen z.B. aus Platzmangel wie bei mir nicht möglich oder extrem teuer + riskant sind, bleibt nichts anderes übrig, um sich eben genau diesen Bestandsschutz zu sichern, sich noch schnell eine neue Gasbrennwerttherme zu holen (wenn die alte schon so alt ist wie bei mir: 1995).

Natürlich sind das alles noch Gesetzespläne und noch nicht im Bundestag verabschiedet. Es stand aber so schon im Herbst 2021 (vor dem Ukraine-Krieg) im Koalitionsvertrag, allerdings ab 2025, und der Ukraine-Krieg und die Gaskrise dürften die letzten Hoffnungen zerstört haben, dass das noch "abgemildert" wird.

Das Thema "Geräteleistung" hatte ich auch bei den Begehungen angesprochen (die alte Heizung hat 12 KW und völlig ausgereicht). Mir wurde gesagt, es käme nicht auf die maximale Nennwärmeleistung an, sondern auf eine möglichst geringe minimale Nennwärmeleistung, damit die Heizung in den langen Übergangszeiten, wenn sie nur wenig gefordert wird, möglichst wenig verbraucht. Es sei also z.B. wichtiger, ob die minimale Nennwärmeleistung 2,5 oder 4 KW beträgt, als ob die maximale 14 oder 20 KW beträgt. Es würde immer nur so viel Leistung abgerufen, wie gebraucht wird.

Ich muss noch dazu sagen, ich bin in Tallage (deshalb Hochwasserrisiko und Heizung im Dachgeschoss) in einem relativ warmen Gebiet, Nächte mit minus 10 Grad oder weniger sind extrem selten. Auch deshalb war mein Wunsch, möglichst wenig Maximalleistung, um Gas zu sparen, aber mir wurde gesagt, die Maximalleistung sei irrelevant, entscheidend sei eine möglichst niedrige Minimalleistung.

steini1959
 
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Heizungsdoc

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Ein 20 kw Gerät hat eine höhere Mindestleistung als ein Werke Gerät. Und was du auch noch nicht weisst, die Start Leistung vom 20kw Gerät ist höher. Da hat das Gerät kaum eine Möglichkeit runter zu modulieren da die Vorlauftemperatur zu schnell erreicht ist. Wenn du gerade nur 5 oder6 kw brauchst und dein 20kw Gerät mit 12 kw anfängt hast du das taktgewitter.
 
tricotrac

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Natürlich sind das alles noch Gesetzespläne und noch nicht im Bundestag verabschiedet. Es stand aber so schon im Herbst 2021 (vor dem Ukraine-Krieg) im Koalitionsvertrag, allerdings ab 2025, und der Ukraine-Krieg und die Gaskrise dürften die letzten Hoffnungen zerstört haben, dass das noch "abgemildert" wird.
Alles noch nicht in Stein gemeißelt. Da darf den "Rot ; Gelb und Grünen " Koalitionären kein Fehler unterlaufen. Sonst sind die schneller Geschichte wie dahin gekommen. Es gibt Gott sei Dank noch genügend Gegenwind in der Politik und vor allem aus der Bevölkerung.
 

KarlZei

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Wenn solche 65%-Alternativen z.B. aus Platzmangel wie bei mir nicht möglich oder extrem teuer + riskant sind, bleibt nichts anderes übrig, um sich eben genau diesen Bestandsschutz zu sichern, sich noch schnell eine neue Gasbrennwerttherme zu holen (wenn die alte schon so alt ist wie bei mir: 1995).
Ja, verständlich. Allerdings hängst Du dann die nächsten Jahr(zehnt)e am Gastropf und gehst damit auch ein hohes Risiko ein; das Problem holt Dich wieder ein :-(
 

Heizungsdoc

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Welche 80 jährige Oma mit 800€ Rente soll jetzt ihr altes Haus noch komplett umbauen weil die alte Therme defekt ist? Dafür hat sie gar kein Geld.
 

KarlZei

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Bisher gab es bei diesen Um-/Aufrüstpflichten immer auch entsprechende Ausnahmeregelungen. Und bei dieser Oma stellt sich eher die Frage, wie sie sich die zukünftigen Gaspreise noch leisten kann. Aber das ist ein anderes Thema, weil hier keine Oma mit 800 Euro Rente betroffen ist ...
 
tricotrac

tricotrac

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Allerdings hängst Du dann die nächsten Jahr(zehnt)e am Gastropf
Werden wir so oder so. Millionen Häuser umschalten nur auf regenerative Energien ist faktisch unmöglich. Das braucht einfach Zeit und passende Lösungen dafür.

und gehst damit auch ein hohes Risiko ein; das Problem holt Dich wieder ein
Ohne Risiko und Wagnis gäbe es kein einziges Unternehmen in Deutschland. So lange uns das Problem nur ein- und nicht überholt, habe ich da weniger Sorge drum. Das aktuelle Handeln wird gesteuert von Angst und Panik. Beides lässt keine vernünftigen Lösungen zu.
 
tricotrac

tricotrac

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Aber das ist ein anderes Thema, weil hier keine Oma mit 800 Euro Rente betroffen ist
NEIN, das ist schon länger ein Problem, was es für so Menschen wie Ihnen anscheinend gar nicht existiert. Auch eine Oma mit 4000 Euro hat da ihre Sorgen.
Darüber sollten Sie und Ihresgleichen mal nachdenken.
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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Berlin SW
Oberlehrer bitte gendergerecht, wenn schon, denn schon!
Du kannst ,Lehrer‘ Oberlehrer‘ und ,Lehrerin‘ z. B. mit Doppelnennung, oder Schrägstrich gendern. Ich empfehle die Verwendung einer geschlechtsneutralen Alternative auch für Oberlehrer‘
Neutral
  • Lehrperson
  • Lehrkraft
  • Lehrpersonen
  • Lehrkräfte
Doppelnennung
  • ein Lehrer oder eine Lehrerin
  • Lehrer/Lehrerin
  • Lehrer und Lehrerinnen
  • Lehrer/Lehrerinnen
Schrägstrich Lehrer/-in Lehrer/-innen
Gendersternchen Lehrer*in Lehrer*innen
Doppelpunkt Lehrer:in Lehrer:innen
Unterstrich Lehrer_in Lehrer_innen
Binnen-I LehrerIn LehrerInnen


Wieder mal eine Fehlleistung von KarlZei.
 

Heizungsdoc

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Und dann noch die Gaspreise . Sicher wird es teurer. Momentan ab 1.6 aber erst mal für 2 Jahre billiger. Huch bin ab da von 6,9 auf 5,9ct gefallen.
 
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