Muss man eine Wärmepumpe anmelden?

Diskutiere Muss man eine Wärmepumpe anmelden? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo zusammen, ich wollte mal aus Interesse fragen, ob man eine neue Wärmepumpe registrieren lassen muss irgendwo? Es gibt doch die Möglichkeit...

Peter_B

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Hallo zusammen,

ich wollte mal aus Interesse fragen, ob man eine neue Wärmepumpe registrieren lassen muss irgendwo? Es gibt doch die Möglichkeit, dass die Wärmepumpe vom Netzbetreiber gesperrt wird für 3x2 Stunden am Tag, wenn das Stromnetz zu stark ausgelastet ist. Müsste man hierfür die Wärmepumpe beim Netzanbieter registrieren lassen mit den zugehörigen Leistungswerten?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
 

Pierre

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Beim Hersteller von der jeweiligen Wärmepumpe, zudem muss diese ja dann auch am Netzwerk angeschlossen sein.
 
mad-mike

mad-mike

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Moin.

Also es ist sooo unterschiedlich.

Ich denke deine frage bezieht sich auf die Anmeldung beim Energie Versorger. Auch da gibt es große unterscheide alleine hier in meiner Region wo ich regelmäßig mit 4 verschiedenen zu tun habe.

Bei dem einen gibts nichts, keine Sperrung, keine direkte Anmeldung (Nur Kurzer Anruf, wird vermerkt im System fertig) , aber auch keinen Wärmepumpen Strom sondern läuft übern ganz normalen Hausstrom.


Und der andere will nur die Vorbereitung für die Abschaltung haben, baut sie aber nicht ein. Der nächste behält sich die Möglichkeit vor einer Abschaltung, hat aber nie stattgefunden.

USW halt.

Fakt ist: Ein eingetragener Elektriker weiss was zu tun ist, Angemeldet werden muss immer, nur ob dann eine Abschaltungs möglichkeit bestehen muss, ist EVU abhängig.

Eine Abschaltung, gabs eigentlich noch nie für Wärmepumpen.


BTW, Wenn es auch um Sole Pumpen geht, so muss man da auch mal bei der Gemeinde, Stadt, nachfragen, ob die die Tiefen Bohrungen, Flächenkollektoren, Oder was es sonst noch so gibt, überhaupt genehmigen. Gab dies bezüglich schon das ein oder andere mal Probleme...
 

Pierre

Guest
Na eine Wärmepumpe muss doch wohl übers Netzwerk verbunden sein um ferngesteuert zu werden oder sehe ich das falsch ?
 
mad-mike

mad-mike

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Ferngesteuert .... Siehst du richtig (Das was ein Nutzer mit einer APP machen kann)

Aber die Fernabschaltung passiert nicht übers Internet oder irgendeine APP, sondern Radikal über ein Schütz vom EVU gesteuert...

Strom weg = Wärmepumpe aus...

Also 2 paar Schuhe.
 

elo22

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Alles über 4 kW muss beim VNB angemeldet werden, einfach mal in die entsprechende TAB/TAR sehen.

Lutz
 

Peter_B

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Vielen Dank euch allen für eure Antworten,

mir sind leider immer noch ein paar Sachen unklar:
1) Wenn ich diese Abschaltung nicht zulassen will, muss ich die Wärmepumpe dann auch irgendwo registrieren (EVU, Netzbetreiber ect)? Elo22 schrieb, dass man ab 4 kW(thermisch oder elektrisch?) die Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden muss. Das gilt auch ohne die Abschaltung?
2) Wenn ich die Abschaltung wähle, um wieviel reduzieren sich dann die Stromkosten? Habe gelesen, dass die Netzentgelte dann entfallen bzw. reduziert werden. Die machen ja grob 25 % des Endpreises aus, also ca. 7 Cent. Gilt der redzierte Tarif dann nur für die Wärmepumpe oder für alle Verbraucher des Hauses?
3) Wenn man eine Abschaltung wählt, ist dann trotzdem sichergestellt, dass das Gebäude immer warm genug ist und Warmwasser ausreichend verfügbar ist?

Über weitere Antworten würde ich mich sehr freuen.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Alles finanzielle kannst Du nur individuell mit Deinem Stromversorger regeln und von ihm gesagt bekommen.
zu 3) WENN eine Abschaltung erfolgt, so muss dies in der Heiztechnik berücksichtigt werden, eben je nach Dauer und Häufigkeit der Abschaltung. Das können durchaus auch zweimal am Tag je zwei Stunden sein, wäre DENKBAR. Da ja eine WP genau auf die Gebäude-Heizlast ausgelegt ist, fehlt natürlich am Auslegungspunkt (tiefste Außentemperatur) dann diese Leistung. Aber die kann man auch mit dem eingebauten Heizstab dann "boosten", dann eben mit teurem Direktstrom. Meist werden aber genau hierfür entsprechende Pufferspeicher vorgesehen, eigentlich mehr so unter dem VORWAND damit die Sperrzeiten zu überbrücken. Denn: von welchem Wärmeüberschuß sollen die Puffer denn aufgeladen werden, wenn die WP genau die erforderliche Leistung direkt fürs Haus bringt und eh schon durchläuft? Nun ist aber der Auslegungsfall maximal an ein-zwei Tagen im Jahr, meist eh dann nachts, und wenn man eh Fußbodenheizung mitsamt der Speichermasse hat, wird man das am Ende kaum bemerken dass die WP weggeschalten wurde.
 

Peter_B

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Danke Dr Schorni für deine Antwort,
ich hätte noch eine Anschlussfrage daran: Wie sieht es mit der Menge an nutzbaren Wasser im Warmwasserspeicher aus bei einer Abschaltung? Kann es hier nicht passieren, dass - wenn der Speicher relativ leer ist - eine Abschaltung erfolgt und somit kein Warmwasser für 2 Stunden verfügbar ist.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Ja, DAS Risiko bestünde, wenn das nicht vom (großen) WW-Speichervolumen abgedeckt wird. Man nimmt da für einen "Normal-Haushalt" (4 Personen) ja eh einen um Faktor 1,5 größeren, also ca 250-300 Liter Speicher. Damit deckt man (Vollbeladung 45 Grad vorrausgesetzt) an sich ja zwei Badewannen-Füllungen ab.
Ich DENKE das löst man so, indem man zusätzlich in den WW-Speicher (im oberen Drittel) einen E-Heizstab einsetzt, der maximal 2kW hat. Denn DER wäre ja "steckdosentauglich", ist also am normalen Haushaltsstrom und von der Wegschaltung nicht betroffen. DER sichert quasi die Mindestversorgung mit WW, ist also so auf 40-45 Grad eingestellt.
ODER man macht die perfekte Lösung indem man einen solar-tauglichen elektronisch-temperaturgeregelten E-Durchlauferhitzer zumindest im Bad installiert. Dieser garantiert dann IMMER die WW-Versorgung indem er entweder ein bißchen zuheizt oder in den Sperrzeiten UND leerem WW-Speicher (oder in dessen WP-Nachheizphase NACH der Sperrzeit) die WW-Versorgung allein übernimmt - allerdings dann evtl. bei etwas verringerter Schüttung.
 
Thema:

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