Mindestbodenabstand für Gas-Brennwertgeräte

Diskutiere Mindestbodenabstand für Gas-Brennwertgeräte im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Bei uns wurden schon vor längerem wegen eines Kondensat-Korrosionsschadens 2 Junkers Gas-Brennwertkessel Suprapur KBR 30-120 (1. Foto) gegen 3...

Sabi

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Bei uns wurden schon vor längerem wegen eines Kondensat-Korrosionsschadens 2 Junkers Gas-Brennwertkessel Suprapur KBR 30-120 (1. Foto) gegen 3 Junkers Gas-Brennwertgeräte ZBR (2 x 90, 1 x 65) - 1 A ausgetauscht (2. Foto).

Erst jetzt erfahre ich, dass der Bodenabstand der Wandgeräte nicht nur die Bedienung der Absperrungen verkompliziert (3. Foto), sondern auch unzulässig ist, da der Mindestabstand nicht eingehalten wurde (ich lese nur von 45 oder 60 cm). Der Monteur wollte mir nichts Näheres erklären, wohl um keinen Kollegen zu belasten. Okay, kann ich verstehen.

Kann mir jemand von euch bestätigen, dass die Geräte tatsächlich zu tief montiert wurden (lichte Höhe 35 cm)? Das ist wohl geschehen, um den Anschluss des Abgassammlers nicht höher zu platzieren zu müssen und die vorhandenen Punkte der Vor- und Rückläufe bequemer aufzunehmen. Wichtig wäre zu wissen, was für Nachteile eine zu tiefe Platzierung hat.

Danke vorab für jede Antwort.
 

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casi-52074

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In dieser Anleitung findet man keine Abstände.

Ich habe eine Vaillant Therme da gibt es mindest Abstände zu allen Seiten. Nach Unten z.B. 160 mm.

Denke Abgas und Ablauf sind zu Beachten.

Gruß.

Dirk
 

Sabi

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Vielen Dank für die schnelle Antwort, Dirk,

in unserem Junkers-Planungsheft (s. PDF) wird bei einer Abgasführung im Schacht (S. 74, wie bei uns der Fall) ein Mindestabstand von 600 mm vorgegeben. Ich weiß nur nicht, ob dies eine zwingende Vorgabe ist oder ob es auch eine zulässige Tolleranz gibt.
 

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casi-52074

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Seite 25:

Einbaumaße CerapurMaxx
Da sämtliche für Bedienung und Wartung erforderlichen
Zugriffe von vorne erfolgen, kann das Gas-Brennwertgerät CerapurMaxx mit einem seitlichen Mindestabstand
von 5 mm montiert werden. Deshalb ist die Montage in
einer Mauernische oder einem Schrank möglich. Beim
Einsatz als Kaskade können die Geräte direkt nebeneinander aufgehängt werden ( Seite 45).
Für die Wartung ist nach vorne ein Mindestabstand von
1 m erforderlich.


Unten steht da nichts. Wie gesagt, das Kondensat muss ja abgeführt werden.
 

Sabi

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Danke für die Antworten. Jedoch ist der Hinweis von casi-52074 einer Unterlage für die Geräte ZBR 70-3 A und ZBR 100-3 A entnommen. Was den Abstand nach unten anbelangt, so beträgt dieser übrigens dort konstruktionsbedingt ca. 700 mm (S. 47).

Für die Montagemethode meiner Brennwertgeräte ist wie o. g. die S. 74 zuständig, die ich hier nochmal einzeln anhänge. Auf der Seite ist übrigens von "min." zu lesen, was ich als "minimal" oder "Minimum" interpretiere.

Bevor ein Hinweis auf 450 mm kommt: Dies ist der angegebene Bodenabstand für Einzelgeräte (S. 49-52).
 

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Hausdoc

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Die Maßangaben sind Empfehlungen..... nicht bindend.

Solange man unten die Wartungshähne nedienen kann und der Kondensatablauf störungsfrei gewährleistet ist, kann der Anstand auch weniger betragen.
 

Sabi

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Alle Achtung, damit habe ich nicht gerechnet, Hausdoc!

Nun, ich nehme an, Du bist vom Fach. Deshalb erlaube mir noch die Frage, warum in dem Bild von "min." oder "Lmax", bzw. von "Abmessungen und Mindestabstände" die Rede ist?

Aber um auf die eigentliche Frage zurückzukommen: Was für Nachteile hat eine zu tiefe Platzierung neben der unbequemen Erreichbarkeit?
 

Monte

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Wo sollte denn das Problem sein? Willst du dem Installateur unbedingt ans Bein pissen?
Für die Funktion ist das absolut unerheblich.
 
Defrost

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Wo sollte denn das Problem sein? Willst du dem Installateur unbedingt ans Bein pissen?
Für die Funktion ist das absolut unerheblich.
Es könnte ja sein das es dadurch einen versteckten Mangel gibt.
 
Dr Schorni

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Ja genau: WO siehst oder vermutest Du denn einen WIRKLICHEN Mangel, eine belegte Unzulässigkeit oder definitive Nachteile für den Betreiber??
Die Anlage läuft doch?! Alles ist richtig angeschlossen, Abgas wird abgeführt und wohl auch das Kondensat sogar ohne Hebeanlage. WAS sollte man denn ZWINGEND ändern, wäre das "verhältnismäßig" und WER sollte das bezahlen oder ausführen, WOZU? Man wird bei einer Sanierung immer so wenig wie möglich Änderungen machen, hier: Übernahme der Abgas- und wasserseitigen Anschlüsse.
Ich gehe davon aus dass die Anlage vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen wurde, die Wartungszugänglichkeit ist doch ebenso gegeben.
 
Defrost

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Du weißt schon wenn der Schornsteinfeger seine Messung machen kann ist der schon zufrieden.
Schon öfter hier im Forum gelesen.
 
Dr Schorni

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Böse Zungen sagen sogar "Wenn er seine Rechnung schreiben kann"....
 

Sabi

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Danke für die Antworten, auch wenn mich diese noch nicht wirklich weitergebracht haben.
Wo sollte denn das Problem sein? Willst du dem Installateur unbedingt ans Bein pissen?
Für die Funktion ist das absolut unerheblich.
Der 2. Satz der Antwort und die Zustimmung vom Experten Dr Schorni lassen lediglich annehmen, dass unser Installateur möglicherweise einen Fehler gemacht hat. Es ginge mir dabei weniger um ihn als um die Nachteile, die uns als Nutzer der Anlage daraus erwachsen.

Ich habe mich an dieses Forum gewandt, da ich denke, auf eine konkrete Frage auch eine ebensolche Antwort zu erhalten. Bisher wurde dieser aber eher aus dem Weg gegangen, bzw. vom Kernthema abgelenkt. Ich formuliere meine Frage(n) daher neu:

🔹 Sind in Planungsunterlagen angegebene Mindestmaße einzuhalten (ja oder nein)?​

Für den, der die Frage bejaht und den Hintergrund kurz erklären möchte:

🔹 Warum?​

Vielen Dank vorab.
 

Sabi

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Uijuijui!

Da habe ich ja wohl eine empfindliche Stelle angestoßen. Niemand scheint plötzlich noch eine Antwort zu haben. Dann dürfte die durch Monte (27.839 Beiträge - Respekt!) gelieferte und vom Experten Dr Schorni "abgesegnete" offensichtlich die allein gültige sein. Wenngleich wohl ungewollt.

Ich habe mich gerade noch einmal vergewissert. Tatsächlich: Unter Form versteht Google einen "geeigneten Personenkreis, der eine sachverständige Erörterung von Problemen oder Fragen garantiert". Insofern bin ich noch zuversichtlich, auf jemanden zu stoßen, der meine Fragen entsprechend beantworten kann.
 
Dr Schorni

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Die Planungs-Unterlagen sind nicht "Gesetz", sie sind eine "technische Regelung", ein Leitfaden es SO zu machen....oder eine Lösung zu praktizieren die dem Sinn nach GLEICHWERTIG ist.
Also: die Wartung ist SO wie es jetzt ist GENAUSO qualitativ vollwertig durchführbar. "Auf Bequemlichkeit gibts keinen Rechtsanspruch" sag ich immer. Frag mal Deinen Kfz-Betrieb ob Du Dich nicht auch beim Hersteller für ihn stark machen solltest, damit ers beim Öl-Zündkerzen-Leuchtmittel-Wechsel endlich mal BEQUEM hat. DIE lachen Dich (GENAUSO) aus !

Ich frag mich zwar WARUM Du unbedingt dem Heizer ans Bein pissen willst, und wohl keine RICHTIGEN Mängel findest, aber das wiederum wirst DU wohl nicht beantworten wollen.
Ich sehe keine Chance etwas RECHTSKRÄFTIG durchsetzbares zu finden was Du "dem Heizer um die Ohren hauen willst". DU bist ja von dieser VIELLEICHT etwas unbequemen Wartung überhaupt gar null nichtestens betroffen, sondern sogar ER, der "Verursacher" selbst. Und wenn er sichs (nur aus DEINER Sicht) etwas unbequem macht, ist das doch allein SEINE Sache. Und wenn er eines Tages selbst darüber im Heizraum flucht, dann kannst Dich ja freuen.

Überlege mal selber die Verhältnismäßigkeit und Realität Deines Ansinnens - siehe Kfz-Beispiel. Und denke mal drüber nach - auch wenns anstrengend wird - WIE sähe diese Anlage aus und WAS hätte DAS wohl MEHR gekostet, wenn man den gesamten Umbau absolut auch noch an diesem "hiersteht ein Audruck der zensiert wurde" ausgerichtet hätte? Da wärst doch DU der erste gewesen der öffentlich-aufm-Marktplatz dafür demonstriert hätte über diese unnötige, geldverschlingende Maßnahme zu der es keinen rechtlich zwingenden Grund gibt!! "Wollen kannste viel - bekommen wirst Du maximal was Dir zusteht" und weißte was de MICH jetzt kannst ? alles klar?!
 
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