Luftblasenbildung in Ölvorfilter, wenn der Brenner läuft

Diskutiere Luftblasenbildung in Ölvorfilter, wenn der Brenner läuft im Buderus Forum im Bereich Heizungshersteller; Eigentlich wollte ich mich ja nicht mehr zu Wort melden, aber bei der Auffassung gibt es hier nur eine Antwort : Träume weiter ! Was rauchst du...
tricotrac

tricotrac

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Ich strebe eher 40 Jahre beim Öl-Gussheizkessel und 90 Jahre bei den Nylontanks
Eigentlich wollte ich mich ja nicht mehr zu Wort melden, aber bei der Auffassung gibt es hier nur eine Antwort :

Träume weiter ! Was rauchst du da für ein Kraut ?
:kopfnuss:
 
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tricotrac

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Mit der TRÖL 2.1 werde ich prüfen, wie es um unseren 50 Jahre alten Auffangraum bestellt ist. Muss man beim Brandschutz eigentlich immer die aktuellen Vorschriften einhalten oder genügt es, die Auflagen zu Erfüllen die bei Errichtung der Anlage galten?
Du wirst dich ordentlich wundern ! Als Betreiber einer Heizöllagerstätte bist du verpflichtet, diese auf den Stand der allgemein anerkannten technischen Regeln zu halten !
 

Thomas_1982

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Ich hab dir bestimmt 10 x die korrekte Brennereinstellung genannt - und du zweifelst das in einem neuen ( der wievielte ist das schon?) Versuch an.
Ja, schon klar. Aber bei welcher Heizraumtemperatur stellst du die 13,8-14% CO2 eigentlich ein? Oder ist dein Temperaturkoeffizient Null? Deiner Ansicht nach sparen wir auch kein Heizöl, wenn wir die Warmwasser-Solltemperatur von 60°C auf 50°C senken. In der Praxis aber dann doch. Soviel also zu deinem Physikverständnis.
 

Thomas_1982

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Als Betreiber einer Heizöllagerstätte bist du verpflichtet, diese auf den Stand der allgemein anerkannten technischen Regeln zu halten !
Also immer wenn eine Heizöl-TR oder die FeuVO in erheblichem Maße überarbeitet wurde das Haus abreißen und neu bauen? Kühne Phantasien eines Bildschirm-Theoretikers sage ich da nur zu. Wer gibt mir jedes Mal die hierzu erforderlichen 100.000 EUR? Das Heizen mit Heizöl EL macht langsam keinen Spaß mehr, von den ganzen § habe ich bereits Kopfschmerzen bekommen. Jetzt sind 180,- EUR pro Tonne erzeugtem CO2 als Strafsteuer im Gespräch. Der Heizölpreis würde sich hierdurch ungefähr verdoppeln! Spart man eigentlich Brennstoff ein, wenn man die Rippenheizkörper aus den 1960er Jahren durch etwas Modernes ersetzt? Unsere Heizkörper in den Badezimmern sind nach 22 Jahren fast durchgerostet. Ein Aluminiumheizkörper soll laut SHK-Monteur 600 EUR kosten, könnte nach 5 Jahren aber auch "durch" sein wenn man dem Heizungswasser kein Additiv beimischt.
 
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tricotrac

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Also immer wenn eine Heizöl-TR oder die FeuVO in erheblichem Maße überarbeitet wurde das Haus abreißen und neu bauen?
War das letzte Kraut zu stark dosiert oder was ?

Lies dich r i c h t i g in die Texte ein, dann wirst du das auch bemerken. Das gilt nicht nur für die TRÖL, sondern auch für VDE- Vorschriften in der Elektroinstallation ; auch in der Trinkwasserverordnung ist das nachzulesen.
Das Zauberwort heißt hier eindeutig : Verkehrssicherungspflicht.
Nach dem Gesetz ( BGB 535 Abs. 1 Satz 2 )geht es um die Gebrauchserhaltungspflicht, also um die Pflicht als Eigentümer eine Sache instand zuhalten und instand zusetzen !


Kühne Phantasien eines Bildschirm-Theoretikers sage ich da nur zu
Dein "Bildschirmtheoretiker" ist seit vierzig Jahren ein Praktiker und seit Beginn seiner Lehrzeit mit Heizöllagerstätten und deren Betriebssicherheit belastet. Das nur mal so als Info am Rande und zum Nachdenken, wer hier der "Theoretiker" ist.
 
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Thomas_1982

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sondern auch für VDE- Vorschriften in der Elektroinstallation ; auch in der Trinkwasserverordnung ist das nachzulesen.
Das Zauberwort heißt hier eindeutig : Verkehrssicherungspflicht.
Nach dem Gesetz ( BGB 535 Abs. 1 Satz 2 )geht es um die Gebrauchserhaltungspflicht, also um die Pflicht als Eigentümer eine Sache instand zuhalten und instand zusetzen !
Also es wäre mir neu, dass man einen 1975 installierten FI-Schutzschalter mit 500 mA Nennfehlerstom durch ein Modell mit 30 mA ersetzen muss nur weil das die aktuellen VDE-Vorschriften für Badezimmer verlangen. Es greift vielmehr der sogenannte Bestandsschutz, d.h. bei einem Defekt des Betriebsmittels (hier: FI-Schutzschalter) ist es zulässig dieses durch ein Modell zu ersetzen welches die 1975 geltenden Vorschriften erfüllt hätte. Also wieder 500 mA (primär Brandschutz) und nicht die neuerdings vorgeschriebenen 30 mA (primär Personenschutz). Käme es aber zu einer wesentlichen Änderung innerhalb der Elektroinstallation (hier: Sicherungskasten), würden die aktuellen VDE-Vorschriften gelten und nicht mehr die von 1975. Ich ging davon aus, dass sich dies auch auf die Heizöllagerung übertragen lässt!

Mit "Bildschirm-Theoretiker" meinte ich die EU-Bürokraten, die sich Sachen wie den BGB § 535 ausdenken.

 
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tricotrac

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Es greift vielmehr der sogenannte Bestandsschutz,
N E I N ! Es gibt keinen grundsätzlichen Bestandsschutz ! Das wird zwar bei vielen Dingen so geregelt, aber z. B. die Trinkwasserverordnung lässt bei der Absicherung der Trinkwasserqualität k e i n e n Bestandsschutz zu. Stichwort hier : DIN EN1717 Anwendung von Systemtrennern bei der Befüllung von Heizungsanlagen im Bestand !
Von befreundeten Elektrikern wurde mir von ähnlichen Dingen innerhalb der VDE - Vorschriften berichtet.

Der BGB § 535 trifft auf jeden Anlagenbetreiber zu, unabhängig ob Mieter oder Vermieter. DU alleine bist dafür verantwortlich, das keine Gefahrenlage entsteht. (Austretendes Heizöl aus einer Auffangwanne). Grundsätzlich geht es um die Pflicht desjenigen, der eine Gefahrenlage schafft ( mangelnde Aufsichtspflicht) oder fortdauern lässt (!), die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. ( Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen).
 
Wolfhaus

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Warte bis die CO² Abgabe für Heizöl kommt! Das klärt dann einiges.
 
Hausdoc

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Es greift vielmehr der sogenannte Bestandsschutz, d.h. bei einem Defekt des Betriebsmittels (hier: FI-Schutzschalter) ist es zulässig dieses durch ein Modell zu ersetzen welches die 1975 geltenden Vorschriften erfüllt hätte. Also wieder 500 mA (primär Brandschutz) und nicht die neuerdings vorgeschriebenen 30 mA (primär Personenschutz)
Totaler Unsinn.
FI Schalter 500mA hatten noch nie Funktion bezüglich vorbeugendem Brandschutz - hier galt schon immer 300 mA.
Für Personenschutz galt auch schon immer 30 mA.
Wenn sich also in einem Bad eine Steckdose näher als 2,4 m zum Bade oder Duschwannenrand befindet ist ein 30 mA FI Schalter vorgeschrieben - das auch schon immer .
Da gab es auch noch nie Bestandschutz.

Ich warte nur noch drauf bis du deinen Eselkarren verteidigst - weil Fortbewegung mit Bus oder Auto und die damit verbundenen Regeln sind schon wieder Hexenwerk
 
Hausdoc

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Warte bis die CO² Abgabe für Heizöl kommt! Das klärt dann einiges.

Ja- der Drogenkonsum in Berlin muss enorm sein.

Der größte CO² Produzent ist .....(mit rieeeeeesen Abstand).................. tataaaaaaaaaaaaaa: Die Zementherstellung.
Kostet dann künftig ein Sack Zement 2000€?
 

Thomas_1982

Guest
Totaler Unsinn.
FI Schalter 500mA hatten noch nie Funktion bezüglich vorbeugendem Brandschutz - hier galt schon immer 300 mA.
Für Personenschutz galt auch schon immer 30 mA.
Wenn sich also in einem Bad eine Steckdose näher als 2,4 m zum Bade oder Duschwannenrand befindet ist ein 30 mA FI Schalter vorgeschrieben - das auch schon immer .
Da gab es auch noch nie Bestandschutz.

Ich warte nur noch drauf bis du deinen Eselkarren verteidigst - weil Fortbewegung mit Bus oder Auto und die damit verbundenen Regeln sind schon wieder Hexenwerk
Und wozu bitteschön ist ein FI-Schalter mit 500 mA Nennfehlerstrom dann gut? Wenn schon nicht allumfassender Personenschutz, dann wenigstens (partieller?) Brandschutz - dachte ich jedenfalls. Ansonsten könnte man den gleich weg lassen. In meiner früheren Mietwohnung anno 1975 gab es 4 Steckdosen im Bad (Waschmaschine, Rasierapparat, 2000 Watt Badschnellheizer, Steckdose im Badspiegelschrank). Aber nur einen zentralen FI-Schalter von SIEMENS mit 500 mA (!) im Sicherungskasten im Flur! Warum hat der Vermieter die Stromverteilung nicht komplett neu machen müssen wenn es keinen Bestandsschutz gibt (den ich immer noch annehme)? Habt ihr eigentlich eine Ahnung wie astronomisch der Änderungsaufwand aufgrund der 40 Mio. Haushalte in Deutschland wäre? Die Bad-Steckdosen waren übrigens IP20 (keinerlei Feuchtigkeitsschutz!), da das Bad laut Norm kein Feuchtraum ist (die Waschküche im Keller mit ihren vielen Waschmaschinen hingegen schon). In der Praxis gab es aufgrund der bis zu 90% Luftfeuchtigkeit beim Baden schon Probleme, beispielsweise starben die LED-Leuchtmittel in der Deckenleuchte (auch IP20) andauernd ab (Kondenswasser?). Es sind offenbar Bildschirm-Theoretiker, die sowas festlegen.

Ich habe im Gegensatz zu dir gar kein Auto, da mir aufgrund des starken "Krautes" (konkret: Risperidon) das ich wegen einer Psychosen-Diagnose einnehme dazu geraten wurde die Fahrerlaubnis (Klasse B am 14.6.2000 erworben) freiwillig abzugeben bevor seitens der Führerscheinstelle und Polizei gegen mich vorgegangen wird (hatte auch schonmal das SEK Köln im Wohnzimmer stehen). Bei der letzten MPU sagte der Arzt nach 5 Minuten, dass ich es Ende Juli 2020 nochmal versuchen könne. Dass der letzte Psychiatrieaufenthalt erst 1 Jahr zurückliege, ginge gar nicht. Neuerdings wären 3 bis 5 Jahre Abstand die Grundvoraussetzung! Naja, waren 210,- € zum Fenster rausgeworfen.
 
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Thomas_1982

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Kostet dann künftig ein Sack Zement 2000€?
Also pro Tonne verursachtem CO2 soll ein Ablass-Obulus von 20 € geplant sein. Wenn sich die Grünen als neue Volkspartei durchsetzen werden es eher 40 € pro Tonne. Greta Thunberg & Co. fordern 180 € pro Tonne (dies sei die real entstehende Schadenssumme). Bei VW soll man bereits intern mit 100 € pro Tonne kalkulieren. Wieviel Tonnen CO2 verursacht denn so ein Sack Zement? Bei 319 Gramm CO2 pro kWh Heizöl und 10 kWh pro Liter würde das Heizöl MINDESTENS 6,38 Cent pro Liter teurer. Vermutlich kommen dann noch die obligatorischen 19% MwSt drauf. Dann wären es schon 7,59 Cent pro Liter!
 
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tricotrac

tricotrac

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An dieser Stelle muss man einige Äußerungen im Strang mit Bedauern zurücknehmen!🤕
AUTSCH ! Wenn es denn tatsächlich so stimmt, entschuldige ich mich in aller Form für dies bezügliche Aussagen meinerseits !
Diese Form einer ernsthaften Erkrankung war für mich nicht ersichtlich und die hatte ich auch nicht im geringsten Betracht gezogen.

Ich bitte daher ausdrücklich um Entschuldigung !
 

Thomas_1982

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N E I N ! Es gibt keinen grundsätzlichen Bestandsschutz ! Das wird zwar bei vielen Dingen so geregelt, aber z. B. die Trinkwasserverordnung lässt bei der Absicherung der Trinkwasserqualität k e i n e n Bestandsschutz zu. Stichwort hier : DIN EN1717 Anwendung von Systemtrennern bei der Befüllung von Heizungsanlagen im Bestand !
Von befreundeten Elektrikern wurde mir von ähnlichen Dingen innerhalb der VDE - Vorschriften berichtet.
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tricotrac

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Diese Klausel ist mir bekannt ! Auf M Ä N G E L gibt es aber keinen Bestandsschutz !!! ( undichte Auffangwanne). Im letzten Jahr habe ich bei allen besichtigten Heizöllagerstätten ( mehrere hundert Stück) Mängel vorgefunden. Häufigste Mängel : Falschen bzw. keine ölfesten Anstrich und Risse im Zementputz sowie mit Haushaltsgegenständen zugemüllte Lagerstätten. (Kindermöbel; Holzpannelen etc.)
 

Thomas_1982

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Im letzten Jahr habe ich bei allen besichtigten Heizöllagerstätten ( mehrere hundert Stück) Mängel vorgefunden.
Um die Mängelquote von offenbar 100% (keine Neubauten dabei?) noch weiter zu steigern: Hast du hierbei auch artig den Putz von den Wänden geklopft, also die Rohmauerung freigelegt um die Wanddicken und Steinsorten zu ermitteln und die Statik der gemauerten Auffangwannen zu prüfen?
Im Umkreis von bis zu 5 Metern von ölführenden Leitungen und Heizöl-Behältnissen ist kein Bodenablauf zulässig. Hast du das ebenfalls geprüft, indem du auch in die Nebenräume von Heizöllagerraum und Feuerstätten-Aufstellraum bzw. Heizraum geschaut hast?
 
tricotrac

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@tricotrac unangenehme Sachverhalte werden beim Nutzer ausgeblendet oder für ihn passend umgedeutet und schon ist die Welt in Ordnung. Da kommst du nicht gegen an, das ist Wunschdenken!
Ja, das ist so. Aber da muss man rigoros durchgreifen. Gibt es Mängel, so wird auf der folgenden Rechnung darauf hingewiesen. Sind die nach einem Jahr nicht abgestellt, so gibt es eine Meldung unsererseits an die untere Wasserbehörde. Das hat uns zwar schon einige Kunden gekostet aber ein großer Teil Kunden erkennt die Ernsthaftigkeit und lässt die Mängel (wahrscheinlich zähneknirschend) instandsetzen. Bei hartnäckigen Verweigerern greift die untere Wasserbehörde mittlerweile auch ziemlich rigoros durch.
 
tricotrac

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Um die Mängelquote von offenbar 100% (keine Neubauten dabei?) noch weiter zu steigern: Hast du hierbei auch artig den Putz von den Wänden geklopft, also die Rohmauerung freigelegt um die Wanddicken und Steinsorten zu ermitteln und die Statik der gemauerten Auffangwannen zu prüfen?
Im Umkreis von bis zu 5 Metern von ölführenden Leitungen und Heizöl-Behältnissen ist kein Bodenablauf zulässig. Hast du das ebenfalls geprüft, indem du auch in die Nebenräume von Heizöllagerraum und Feuerstätten-Aufstellraum bzw. Heizraum geschaut hast?
Putz von der Wand kloppen ? Nein, das ist nicht notwendig. Das Klopfen mittels Holzwerkzeug über die Oberfläche lässt Fehlstellen auffliegen. Wandstärken lassen sich mittels Zollstock ermitteln. Die Statik der Abmauerung lässt sich auch dadurch erkennen. Wichtig ist die erforderliche Verzahnung der Steine miteinander mit dem passenden Überbindemaß. Das lässt sich vielfach optisch erkennen, da der Zementputz nur innerhalb des Auffangraums aufgebracht wurde.
 
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