Hausdoc
Moderator
- Mitglied seit
- 25.12.2008
- Beiträge
- 36.380
Blödsinn, die Instandhaltung (Wartung) von Heizölverbraucheranlagen ist im Gegensatz zur Instandsetzung (Reparatur) von Heizölverbraucheranlagen nicht fachbetriebspflichtig.
Vorsicht, Halbwahrheiten.
Es ist richtig daß der Ölfiltereisatz ohne Fachbetriebspflicht getauscht werden kann - jedoch unter der Vorraussetzung daß die Ölversorgung betriebssicher ist - also nach letzter wesentlicher Veränderung durch einen Sachverständigen geprüft wurde.
Fachbetriebe ohne entsprechende Zertifizierung dürfen nach wie vor keine Ölkessel installieren und an eine bestehende Ölversorgung anschließen. Das Montieren des Ölfilters obliegt der Fachbetriebspflicht........ auch das Anschließen der Brennerschläuche.
Dann gehts weiter. Auch Ölpumpentausch bei Defekt obliegt der Fachbetriebspflicht mit entsprechender Zertifizierung.
Aus praktischen Gründen ist es in meinen Augen nicht möglich ohne diese Zertifizierung grundsätzlich an Ölanlagen zu arbeiten.