Jorgebento
Threadstarter
- Mitglied seit
- 31.12.2018
- Beiträge
- 2
Hallo Zusammen, hat jemand Erfahrung mit der Viessmann Trimatic 7410 068 H, Baujahr 1986, bezüglich Lebensdauer?
Danke und Gruß
Danke und Gruß
Hallo Zusammen, hat jemand Erfahrung mit der Viessmann Trimatic 7410 068 H, bezüglich Lebensdauer?
Funktionsdauer maximal 20 Jahre. Ausnahmen sind in beiden Richtungen möglich.Lebensdauer?
Zitat : Ab 01.01.2015 dürfen Gaswandgeräte sowie Öl- und Gasheizkessel, die älter 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werdenhat jemand Erfahrung mit der Viessmann Trimatic 7410 068 H, Baujahr 1986,
Das habe ich bewusst so geschrieben. mir ist der Hinweis auf dreißig Jahre und mehr wichtig !Wenn Handlungsbedarf diesbezüglich bestünde, hätte sich der Bezirksschornsteinfegermeister schon lange gemeldet. Da braucht man niemandem unnötig Angst zu machen.
Na nun bleibt mal auf dem Teppich, an einem 33 Jahre benutzten Heizgerät ist nichts mehr schönzureden, genau wie an einem 33 Jahre altem Auto oder Telefon. Außer er will das als Museum oder Olteimer betreiben, mit den zusätzlichen und hohen Kosten die so ein Hobby benötigt. Ersatzteilfage mal dabei unwichtig.Wenn du das bewußt so geschrieben hast, dann hast du für den Anlagenbesitzer sehr wichtige Punkte unterschlagen; das nennt man das meines Wissens nach Manipulation.
Solange es da Interessenkonflikte gibt sind die Kaminkehrer an dieser Stelle (EnEV) ein Totalausfall.Wenn die Schornsteinfeger nur Label kleben und Mängelberichte schreiben, frage ich mich warum es in der EnEV 2014 eigens den §26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gibt.
Das du dir Gedanken wegen meiner Zeit machst ? Ich habe bei weitem nicht so viel wie du, deshalb schreibe ich auch keine Romane !Wenn du Kundendienstler bist, dann frage ich mich, woher du so viel Zeit für dieses Forum hast
Auch du bist manipuliert !Wenn du das bewußt so geschrieben hast, dann hast du für den Anlagenbesitzer sehr wichtige Punkte unterschlagen; das nennt man das meines Wissens nach Manipulation.
Wenn die Schornsteinfeger nur Label kleben und Mängelberichte schreiben, frage ich mich warum es in der EnEV 2014 eigens den §26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gibt.
Das frage ich mich auch ständig wenn ich zu den Wartungsanlagen komme !