Theodor
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Ich wohne in einer Doppelhaushälfte im Rhein-Main-Gebiet und betreibe einen gußeisernen Holzofen mit nachträglich angebautem doppelwandigen Edelstahlschornstein, der über das Dach hinausragt. Vor 11 Jahren ließ ich eine Dachbegehungsanlage (Laufanlage) auf dem Dach errichten, da der damalige Bezirksschornsteinfegermeister das verlangte. Er war aber auch der einzige Schornsteinfeger, der ab und an den Schornstein von oben reinigte. Mittlerweile wechselte der Amtsinhaber des Bezirksschornsteinfegeramtes mehrfach. Niemand der Kollegen reinigte den Schornstein von oben, alle reinigen fortan nur noch von unten, durch die Referenzklappe. Jetzt möchte ich die Laufanlage entfernen, da ich mein Dach mit Photovoltaik-Elementen großflächig maximal ausbauen möchte. Darf ich die Laufanlage entfernen? Ist die Laufanlage Pflicht?
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