Kosten Sachverständigengutachten

Diskutiere Kosten Sachverständigengutachten im Off Topic Forum im Bereich Off Topic; Hallo, in einer 2 ZKB-Wohnung funktioniert nach Meinung des Mieters die Fußbodenheizung in einem Raum nicht. In den übrigen Räumen funktioniert...

Accessdenied

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Hallo,
in einer 2 ZKB-Wohnung funktioniert nach Meinung des Mieters die Fußbodenheizung in einem Raum nicht. In den übrigen Räumen funktioniert die Fußbodenheizung lt. Angabe des Mieters. Eine zuständige Fachfirma kann keinen Defekt an der Heizung feststellen und stuft die Anlage als "Funktioniert" ein.

Mit welchen Kosten kann gerechnet werden, wenn die Fußbodenheizung -(sleistung) speziell in diesem Raum durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft wird?

Danke
Schönen 1. Advent
Accessdenied
 

Accessdenied

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Er bemängelt, dass keine Wärmeentwicklung feststellbar ist, der Fußboden bleibt kalt. Auch nach mehreren Tagen auf Stufe 6 erwärmt sich der Boden im diesem einen Raum nicht. Was er die Jahre zuvor tat.

Er kann die Heizung über ein Raumthermostat mit den Stufen 1 - 6 einstellen.

Zusätzlich existiert noch ein Handtuchheizkörper. Dieser hat ein einen separatenThermostat am Heizkörper selbst.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Er bemängelt, dass keine Wärmeentwicklung feststellbar ist, der Fußboden bleibt kalt. Auch nach mehreren Tagen auf Stufe 6 erwärmt sich der Boden im diesem einen Raum nicht. Was er die Jahre zuvor tat.

Er kann die Heizung über ein Raumthermostat mit den Stufen 1 - 6 einstellen.
Fachmann beauftragen und Fußbodenheizung in Funktion bringen lassen.......... kostet ab 200€

Ein Sachverständigengutachten gibts nicht unter 1000€ - und die Fehlerquelle ist damit noch nicht beseitigt
 

Accessdenied

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Naja, Problem ist: Der Heizungsmann sagt, die Heizung funktioniert. Wenn auch bei seiner Anwesenheit der Boden kalt war.
Mieter sagt, die Heizung funktioniert in diesem Raum nicht.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Naja, Problem ist: Der Heizungsmann sagt, die Heizung funktioniert. Wenn auch bei seiner Anwesenheit der Boden kalt war.
Mieter sagt, die Heizung funktioniert in diesem Raum nicht.
Da gibt es zwei Lösungswege, den praktischen, man lädt den Vermieter in die Wohnung ein, damit er sich selbst davon überzeugen kann, daß die Bude kalt bleibt. Das sollte einen vernünftigen Vermieter zum Handeln veranlassen.

Die zweite Lösung wäre die juristische, man könnte (wenn sich der Vermieter nicht um die alsbaldige Abstellung des Mangels kümmert) beim zuständigen Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung beantragen, die es dem Vermieter auferlegt, den Mangel unverzüglich abzustellen bzw. abstellen zu lassen. Der Haken daran ist, daß es sich dabei nicht um eine sogenannte Sicherungsverfügung handeln würde, sondern um eine Leistungsverfügung. Letztere sichert nicht einen bestehenden Zustand vor einer unerwünschten Veränderung, sondern sie zwingt den Vermieter zum Handeln (Leisten). Das ist etwas tückisch, weil normalerweise im Verfügungsverfahren die Hauptsache nicht vorweggenommen werden darf. Deshalb sollte man damit einen Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht beauftragen, damit das nicht in die Hose geht. Die Einstweilige Verfügung kann das Gericht praktisch binnen Stunden bis Tagen erlassen, wovon ich hier auch ausgehe, da im Winterhalbjahr die Benutzbarkeit der Mietsache ohne Beheizung erheblich eingeschränkt wird.

Wenn es mehr Zeit hätte und man ein normales Gerichtsverfahren zur Hauptsache durchlaufen könnte, das meist 5 bis 6 Monate dauert, dann käme es auf einen BEWEIS an, daß die Fußbodenheizung des Zimmers X nicht arbeitet. Im Verfügungsverfahren hingegen genügt die Versicherung des Antragstellers (des Mieters) an Eides statt, daß die Heizung dieses Zimmers nicht funktioniert.

Im Zivilverfahren gibt es fünf mögliche Beweismittel, eines davon ist der Sachverständigenbeweis. Weitere hier in Frage kommende wären die Inaugenscheinnahme durch das Gericht (ob die Bude kalt ist, kann auch ein Richter feststellen), und der Zeugenbeweis.
 
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Dr Schorni

Dr Schorni

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Naja, Problem ist: Der Heizungsmann sagt, die Heizung funktioniert. Wenn auch bei seiner Anwesenheit der Boden kalt war.
Jetzt mal unter uns: Allein nur aus dieser Aussage ist doch zu erkennen, dass der "Heizungs-Fach?-Mann", der offensichtlich sonst keine schlüssigen Begründungen oder Zeugnisse zu seinen Wahrnehmungen ablegen kann, nicht für ganz voll (oder grade DAS?) genommen werden kann. Da MUSS man doch schon automatisch hinterfragen "WIE kommt es zu dieser Aussage?". Das HAT der doch hieb- und stichfest zu begründen und zu belegen und nicht einfach so - offensichtlich wider allen realen Wirklichkeiten - daherzusagen. Ist der "Gott" oder einfach nur ein DUMMSCHWÄTZER? Wegen DEM (oder wegen DIESEM) VOLLIDIOTEN steht man jetzt hier an der Schwelle zum teuren Gutachter. Hat der Mann verminderte Sinneswahrnehmungen oder gar über-sinnliche Eingebungen oder braucht der nur mal ne Sinneswahrnehmungsverstärkung auf den Hinterkopf?
 
Andreas1956

Andreas1956

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Die Kosten eines Sachverständigen schätze ich wie Hausdoc ein, also etwa ein Tausender. Allerdings vertrete ich die Ansicht, daß es zur bloßen Feststellung des Nichtfunktionierens der Fußbodenheizung keines Fachmannes bedarf, weil das eben auch ein Laie eindeutig feststellen kann. Insoweit kann man durchaus als Beweis die Inaugenscheinnahme durch das Gericht anbieten.

Wovon ich dem Mieter absolut abraten würde ist es, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen, denn das wäre dann ein Parteigutachten ohne Beweiswert, so daß im Falle eines gerichtlichen Verfahrens dieses regelmäßig angezweifelt und ein weiteres Gutachten beauftragt wird, das abermals Kosten verursacht.

Die Frage ist hier nur durch den Mieter zu beantworten, ob der Ausfall der Fußbodenheizung bei offenbar im selben Raum ergänzend vorhandenem Handtuchheizkörper die Benutzbarkeit des Bades so sehr einschränkt, daß eine sofortige Reparatur durchgesetzt werden muß. Eventuell ist es ja auch nur ein Komfortverlust, weil man halt auf den kalten Fliesen steht.
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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Er kann die Heizung über ein Raumthermostat mit den Stufen 1 - 6 einstellen.
Steuert dieses Raumthermostat dann alle Räume, was zu vermuten ist, würde sich, wenn der Mieter recht hat, das an der unterschiedlichen Fußbodentemperatur feststellen lassen. Ist die Fußbodentemperatur in diesem Raum geringer kann der Mieter recht haben, aber,
schaltet er diesen Raumregler auf kleine Stufe wenn er nicht da ist, um angeblich Energie zu sparen, kann es abhängig von der Bauweise der Fußbodenheizung beim wieder hoch fahren zu unterschiedlichen Temperaturen, bis zu gefühlt kalt. in einigen Räumen kommen.

Eine Fußbodenheizung ist gegenüber Heizkörpern in der Wärmeabgabe träger und kann bei falscher Bedienung, die dann hier vorliegen würde, solche Auswirkung haben.
Bei einer Fußbodenheizung sind üblicherweise Einstellregler für jeden Raum verbaut.
Hier kann ein Fachmann die Einstellung für den beanstandeten Raum prüfen und auch messen und feststellen ob alles in Ordnung ist.
Wenn die Energie durch eine zentrale Heizung bereitgestellt wird, ist das auch in die Überprüfung einzubeziehen.
Bei einer eigenen Heizung für den Mieter können auch hier Einstellungen verändert worden sein was dann auch zu prüfen ist.

Eine generelle Aussage,
Eine zuständige Fachfirma kann keinen Defekt an der Heizung feststellen...
ist absolut nicht hilfreich und hat auch keinen Bestand. Hier muss schon mit Fakten zur Funktionstüchtigkeit belegt werden und es muss vor allem die Ursache für den vom Mieter angezeigten Mangel aufgezeigt werden bzw. mit Fakten ausgeschlossen werden.

Zusätzlich existiert noch ein Handtuchheizkörper.
Das ist kein Heizkörper sondern ein Handtuchtrockner der in seiner Leistung kaum Auswirkung auf die Raumtemperatur hat.
Ich vermute daraus das es sich um das Bad, Dusche, bei diesem beanstandeten Raum handelt.

Da es nach Aussage des Mieters ja mal richtig funktioniert hat, muss es auch möglich sein nun die Ursache zu finden die diesen Mangel verursacht, egal was nun die Ursache ist.
Ich an Ihrer Stelle, würde alles ermöglichen um das aufzuklären und zu beseitigen.

Ein Rechtsstreit und auch ein Gutachten, was dann vom Gericht nicht anerkannt werden muss, bringt keine Veränderung der Sachlage, sondern nur unnötige Kosten.

Haben Sie den begründeten Verdacht der Mieter will hier tricksen, kündigen sie fristgerecht und langfristig, den Mietvertrag, von Ihrer Seite ohne Gründe.
Sie ersparen sich dann damit viel Ärger und Geld in der Zukunft.

Ich hoffe das eine Lösung für das Problem gefunden wird.
 
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Accessdenied

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Steuert dieses Raumthermostat dann alle Räume, was zu vermuten ist, würde sich, wenn der Mieter recht hat, das an der unterschiedlichen Fußbodentemperatur feststellen lassen. Ist die Fußbodentemperatur in diesem Raum geringer kann der Mieter recht haben, aber,
schaltet er diesen Raumregler auf kleine Stufe wenn er nicht da ist, um angeblich Energie zu sparen, kann es abhängig von der Bauweise der Fußbodenheizung beim wieder hoch fahren zu unterschiedlichen Temperaturen, bis zu gefühlt kalt. in einigen Räumen kommen.

Eine Fußbodenheizung ist gegenüber Heizkörpern in der Wärmeabgabe träger und kann bei falscher Bedienung, die dann hier vorliegen würde, solche Auswirkung haben.
Bei einer Fußbodenheizung sind üblicherweise Einstellregler für jeden Raum verbaut.
Hier kann ein Fachmann die Einstellung für den beanstandeten Raum prüfen und auch messen und feststellen ob alles in Ordnung ist.
Wenn die Energie durch eine zentrale Heizung bereitgestellt wird, ist das auch in die Überprüfung einzubeziehen.
Bei einer eigenen Heizung für den Mieter können auch hier Einstellungen verändert worden sein was dann auch zu prüfen ist.

Eine generelle Aussage,

ist absolut nicht hilfreich und hat auch keinen Bestand. Hier muss schon mit Fakten zur Funktionstüchtigkeit belegt werden und es muss vor allem die Ursache für den vom Mieter angezeigten Mangel aufgezeigt werden bzw. mit Fakten ausgeschlossen werden.


Das ist kein Heizkörper sondern ein Handtuchtrockner der in seiner Leistung kaum Auswirkung auf die Raumtemperatur hat.
Ich vermute daraus das es sich um das Bad, Dusche, bei diesem beanstandeten Raum handelt.

Da es nach Aussage des Mieters ja mal richtig funktioniert hat, muss es auch möglich sein nun die Ursache zu finden die diesen Mangel verursacht, egal was nun die Ursache ist.
Ich an Ihrer Stelle, würde alles ermöglichen um das aufzuklären und zu beseitigen.

Ein Rechtsstreit und auch ein Gutachten, was dann vom Gericht nicht anerkannt werden muss, bringt keine Veränderung der Sachlage, sondern nur unnötige Kosten.

Haben Sie den begründeten Verdacht der Mieter will hier tricksen, kündigen sie fristgerecht und langfristig, den Mietvertrag, von Ihrer Seite ohne Gründe.
Sie ersparen sich dann damit viel Ärger und Geld in der Zukunft.

Ich hoffe das eine Lösung für das Problem gefunden wird.

Hallo,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.

Der Mieter ist seit mehr als 15 Jahren als integer, loyal und auch zuverlässig bekannt. Es bestehen keinerlei Zweifel an seiner Schilderung.
Die Anfrage bezüglich der Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen war lediglich ein Gedanke, von neutraler Seite den Ist-Zustand feststellen zu lassen. Möglicherweise wäre es aber auch sinnvoll, die Anlage diesmal durch einen anderen Betrieb überprüfen zu lassen...

Zur Vervollständigung, jeder Raum ist mit einem eigenen Temperaturregler (Thermostat?) ausgestattet.
 
Dr Schorni

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Prima, also sind doch schonmal vor Ort ideale Bedingungen: man kann angenehm kommunizieren, zielgerichtet mit gemeinsamen Interessen an einer konstruktiven Lösung arbeiten. Das ist alle allemalmal besser als so verzwungen und über teuer zu bezahlende Personen, die zur eigentlichen Sache bzw Problembeseitigung nichts praktisches beitragen.
ICH würd mit dem Mieter möglichst bald einen gemeinsamen Termin machen, entweder mit oder ohne Heizer der sich auskennt und mitdenkt. Vielleicht ist nur ein banaler Stellantrieb o.ä. verstellt, verklemmt oder defekt. Wenn alle mitmachen, der Mieter mit Beobachtung und ggf Notizen, der Eigentümer schaut dass ggf Handwerker herkommen die das Richtige tun, dann sind am Ende alle zufrieden. DARUM gehts doch.
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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Der Mieter ist seit mehr als 15 Jahren als integer, loyal und auch zuverlässig bekannt.
Angenehm! und damit auch glaubwürdig.
Handwerker herkommen die das Richtige tun, dann sind am Ende alle zufrieden
Wenn Sie dann auch noch mit dabei sind, würde ich das als wichtig und richtig ansehen.

Sie sollten auch ernsthaft mit Ihrer Heizungsfirma sprechen, hier sehe ich ein Versagen, was Schaden anrichtet.
 
Andreas1956

Andreas1956

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... hier sehe ich ein Versagen, was Schaden anrichtet.
Vor allem im Vertrauensverhältnis Mieter - Vermieter, zumal der Mieter nach meiner Beurteilung der Sache wirklich im Recht ist. Und mal ehrlich, wir würden auch nicht in unserer Wohnung frieren müssen, da sollte eine technische Lösung / Abhilfe gefunden werden, und zwar noch diese Woche. Wenn es mit der einen Firma nicht geht, dann eben mit einer kompetenteren, es wird nur eine Kleinigkeit sein, vermutlich im Bereich des Stellantriebs.
 
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