Kosten für Wartungsvertrag ....

Diskutiere Kosten für Wartungsvertrag .... im Buderus Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, nun liegt mir ein Wartungsvertrag vor, der etwas folgenden Inhalt hat. Vereinbarte feste Dauer: 5 Jahre, danach Verlängerung um 1 Jahr...

buderusfan123

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Hallo, nun liegt mir ein Wartungsvertrag vor, der etwas folgenden Inhalt hat.

Vereinbarte feste Dauer: 5 Jahre, danach Verlängerung um 1 Jahr automatisch
Wartungskosten im ersten Jahr 145,- € Netto für Hauptinspektion und Kesselreinigung (GB172)

Jetzt kommts: Der Heizungsbauer kann die Wartungskosten im Falle der Änderung von
wirtschaftlichen Verhältnissen (welcher Vertragspartner gemeint ist bleibt offen) neu
festsetzen.

Ein Kündigungsrecht in diesem Falle ist nicht erwähnt, wäre m.E. aber angebracht.

Was ist eure Meinung zu den Wartungskosten und dem sonstigen Vertragsinhalt ?
 

Gyn2018

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Die Kosten scheinen mir recht günstig. Ich hatte ein Angebot für den doppelten Preis, allerdings Brötje.

Wenn der Heizungsbauer die Kosten neu festsetzen kann, benötige ich keinen 5 Jahresvertrag. Der dient ja eigentlich dazu, Kostensicherheit zu haben.
 

buderusfan123

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Wenn der Heizungsbauer die Kosten neu festsetzen kann, benötige ich keinen 5 Jahresvertrag. Der dient ja eigentlich dazu, Kostensicherheit zu haben.
Genauso sehe ich das auch.
Ich weiß noch nicht, ob ich das unter der Kategorie "Unwissenheit" oder "Verarschung" abheften soll.
Laut Buderus sollten die Wartungskosten im Bereich 100 - 200 Euro Brutto liegen, das wäre schon eher an der oberen Grenze.
Abgesehen von der Kesselreinigung sehe ich hier auch keinen sonstigen wirklichen Aufwand und die Anfahrt ist ca. 10 km.
 
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KarlZei

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Abgesehen von der Kesselreinigung sehe ich hier auch keinen sonstigen wirklichen Aufwand und die Anfahrt ist ca. 10 km.
Naja, wenn der eine Wartung nach Herstellervorgabe macht, kommt da schon einiges zusammen. Siehe Installations- und Wartungsanleitung.

Das Vertragskonstrukt ist grundsätzlich zulässig. Er kann also eine nicht näher bestimmte Kostenanpassung reinschreiben. Allerdings muss das für den Kunden transparent(er) sein (was verursacht die Kostensteigerung) und darf ihn nicht übermäßig benachteiligen, darf also nur die tatsächlichen Mehrkosten des Betriebs umfassen.
 

buderusfan123

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Also von einer Wartung nach Herstellervorgabe o.ä. steht da auch nix. Ich könnte mir vorstellen, dass dies die Voraussetzung dafür ist, dass der Hersteller das akzeptiert. Auch steht da nix davon, dass man ein Wartungsporotokoll ausgehändigt bekommt.

Der Punkt von Gyn 2018 ist m.E. dennoch gerechtfertigt. Entweder fix 5 Jahre, dann aber auch fixer Preis, d.h. beide binden sich auf 5 Jahre.
Oder eben jederzeit kündbar, wenn dem Kunden das zu teuer wird. Außerdem gehört da m.E. noch ein Sonderkündigungsrecht rein, z.B. bei Veräußerung der Immobilie, sonst zahl ich dann noch für den neuen Eigentümer mit. Ist halt schon sehr einseitig alles formuliert.
 

KarlZei

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Ja, ist es. Aber es ist derzeit halt auch ein guter Markt für Betriebe. Die haben freie Auswahl und Kunde hat es schwer, überhaupt jemanden zu finden.

In meinem Wartungsvertag ist sehr genau festgelegt, was gemacht wird, und vereinbart ist ein konkreter Festpreis ohne Anpassungsklausel (knapp 125 EUR inkl. MwSt). Der Vertrag kann von beiden Parteien jährlich gekündigt werden. Ob das jetzt vorteilhafter ist, mag ich nicht wirklich sagen. Kündigt der Betrieb, z.B. weil er mittlerweile zu wenig daran verdient, stehe ich erstmal dumm da und muss mir einen anderen Betrieb suchen oder ggf. ein für mich schlechteres Angebot vom derzeitigen Betrieb annehmen. Alles hat sein Vor- und Nachteile...
 

buderusfan123

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Klar KarlZei, nur bei meiner Variante erhöht er ggf. den Preis wie er will und wegen der 5 - jährigen Bindung kann ich dann nicht raus.
Das hat etwas von einem Knebelvertrag, so finde ich.

Außerdem hat man ja ohnehin 24 Monate Gewährleistung, auch ohne Wartungsvertrag.

Wenn ich 5 Jahre lang ca, 200,- € Brutto zahle, um die Garantie von 5 Jahren zu bekommen, dann kosten mich die zusätzlichen 3 Jahre 1000,- €.
Da spare ich mir das lieber und zahle halt dann ggf. eine Reparatur nach Ablauf der 2 Jahre aus eigener Tasche.

Für um die 2.000,- € gibt es die Therme neu. Dann hau ich sie lieber raus und bau ne Neue selbst ein, Rohre etc. liegen ja schon.

 
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KarlZei

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Verständlich.

Aber warum hast Du keine längere Garantie? Buderus gibt doch normalerweise 5 Jahre System(Garantie).
Meine Therme muss gemäß Hersteller eigentlich nur alle 2 Jahre gewartet werden; genügt in meinem Fall auch für die Garantie. Ich habe mich zunächst für die jährliche Wartung entschieden, um zu sehen, wie sich die Therme verhält (Dreck, Verschleiß ...). Überlege noch, ob ich auf 2 Jahre gehe.

Aber unabhängig davon, muss die Therme aus rechtlichen Gründen (Tab Gas) eigentlich regelmäßig (bei Dir jährlich) gewartet werden.
 

buderusfan123

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Habe die GB172 und ein Zertifikat (5 Jahre Systemgarantie) zugesendet bekommen. Der Heizungsbauer sagt, ohne Wartung jedes Jahr gelte diese Garantie nicht. Vielleicht will er mich hier ja auch verarschen. Hast du da mehr Details zu ?
 

KarlZei

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Sorry, ich habe Dich falsch verstanden. Die Wartung ist natürlich Voraussetzung für die Garantie und sie entfällt, wenn nicht gewartet wird.
 
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