Kosten der Abholung des Gastanks, Abwälzung auf den Mieter des Hauses. Erfahrungswerte/Hilfegesuch!

Diskutiere Kosten der Abholung des Gastanks, Abwälzung auf den Mieter des Hauses. Erfahrungswerte/Hilfegesuch! im Off Topic Forum im Bereich Off Topic; Hallo ich brauchte dringend Rat und Hilfe! Ich ziehe am 31.01.2014 um und habe meinem Mietvertrag gekündigt. Vor sechs Jahren als ich hier einzog...

Gremo

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Hallo ich brauchte dringend Rat und Hilfe!

Ich ziehe am 31.01.2014 um und habe meinem Mietvertrag gekündigt. Vor sechs Jahren als ich hier einzog hat man mir einen Gasliefervertrag mit der Firma Westfalengas aufs Auge gedrückt. Ich mußte den Liefervertrag vom Vormieter übernehmen. Und wurde so zum Vertragspartner von Westfalengas.

Nachdem ich nun bei Westfalengas gekündigt habe weisen sie mich darauf hin das ich, wenn ich nicht einen "Übernehmer" des Vertrages nachweisen kann, für die Kosten der Abholung aufkommen muß. Den schließlich sei ich ja ihr Vertragspartner!!!

Ich bin aber nur Mieter ..... und erlich gesagt sehr schockiert über diese Vorgehensweise.
Meine Vermieter weigern sich den Vertrag zu übernehmen (Weil sie jetzt SOOOOO erschrocken sind über die hohen Kosten.....Auf ein Mal, obwohl ich mich schon mehrfach über die hohen Heizkosten bei ihnen beschwert habe. ) Vermietet werden soll die Wohnung jetzt erstmal nicht, denn offenbar planen sie nun eine Sanierung der Wohnung.

Für die Kosten der Abholung wollen Sie auch auf keinen Fall aufkommen. Denn das wäre ja Sache des Gasanbieters. .... und ich als Mieter hätte damit nichts zu tun und solle ja nicht zahlen.

Und doch bin ich Vertragspartner! Und frage mich ob es überhaupt rechtens ist das der Vermieter den Heizkostenvertrag auf den Mieter abwälzt.

Mir macht die ganze Sache im Moment ziemliche Bauschmerzen und weiß mir keinen Rat, da es bei mir finanziell im Moment sehr eng ist und ich die Kosten garnicht aufbringen könnte. Deshalb würde ich mich über Tipps und Ratschläge zu diesem Thema sehr freuen.
 
Hausdoc

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Keine Panik.

Der Nachmieter ist eigentlich gezwungen wieder einen Liefervertrag abzuschließen. ;) Wenn die Wohnung vom Vermieter nicht weiter vermietet wird muss Er eben einspringen.



Mich würd der genaue Inhalt des Liefervertrages interessieren. Da gibt grundsätzlich 2 Varianten. Vieleicht könntest du mir da was per PM zukommen lassen ( Achtung! Keine Vertragspassagen öffentlich posten!)
 

Gremo

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Hab nur eine Übernahmeerklärung unterschrieben in der ich als Rechtsnachfoger zum Vormieter eintrete.

Den Vertrag an sich habe ich erst viel später und dann auch nur im Kopie von Vormieter, nie vom Gasanbieter an sich, bekommen. Ich schick dir die Klausel gerne gleich per PM. Lg
 
Hausdoc

Hausdoc

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Das ist wieder eine heiße Kiste.

Hier nochmal eine konkrete Nachfrage:
A: Wird über einen Gaszähler abgerechnet (der Tankinhalt gehört also Westfalengas)
B. Oder veranlasst du die Betankungen und bezahlst dies auch? ( Der Tankinhalt gehört also dir)

Es gibt auch eine Leistungsgrenze: Dem Gasanbieter gehört nur der Tank. Deinem Vermieter der Gasdruckregler + Gasleitung.
 

Gremo

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A. Es wird über den Gaszähler abgerechnet.

Der Tankinhalt gehört Westfalengas.
 
Hausdoc

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Dann ist es ganz einfach.
Lehn dich entspannt zurück.



Du verfasst einen 3 Zeiler in dem du mitteilst, daß die Liefervetragsgrundlage ab Mietende nicht mehr besteht. Dann fügst du noch eine Kopie der Wohnungskündigung bei, sowie die Adresse ( ggf Telefonnummer) deines Vermieters.
Im 3-Zeiler bittest du um Bestätigung des Schreibens bis zum .......(z.b. 15.1.14)

All dies schickst du als Einwurfeinschreiben weg.

Fertig.


Bei beschriebener Anlage gibt es einen gültigen Mietvertrag zwischen Gasanbieter + deinem Vermieter über den Gastank. Zusätzlich gibt es deinen Liefervertrag rein über Gaslieferung. Der Tank betrifft dich absolut nicht. Kuck nach: Steht in deinem Liefervertrag was drin, daß du die regelmäßigen Prüffristen des Gastanks veranlassen + bezahlen musst?
 

Gremo

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Das wäre so schön einfach wenn ichs nicht schon gemacht hätte. Habe schon so ein Schreiben an sie per Einschreiben rausgeschickt.

Und bekam zurück:

Hiermit bestätigen wir Ihnen die Beendingung der vertraglichen Vereinbarung zum 31.01.2014.

Hinsichtlich einer Umschreibung der Verträge würden wir Sie gerne bitten, wenn es möglich ist, uns den neuen Betreiber der Anlage zu nennen.

Allerdings möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie bis zur endgültigen Vertragsumschreibung unser Vertragspartner bleiben und somit bei einem Scheitern der Umschreibung für die Rückholung des Behälters und damit verbundenen Kosten verantwortlich sind.

Die Zählerstandsabrechnung wird nach erfolgreicher Vertragsumschreibung mit separater Post zugestellt.
 

Gremo

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Der Vertrag wurde nicht von meinem Vermieter sondern von meinem Vormieter abgeschlossen. Der Vermieter hat lediglich die Anschlusskostenpauschale gezahlt.

Ich habe dann eine Ubernahmevereinbarung unterschrieben.... aber den Vertrag offiziell gar nicht von Gasanlagenbetreiber zugeschickt bekommen.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Allerdings möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie bis
zur endgältigen Vertragsumschreibung unser Vertragspartner bleiben und
somit bei einem Scheitern der Umschreibung für die Rückholung des
Behälters und damit verbundenen Kosten verantwortlich sind.
Diese Aussage ist schlicht Unsinn!

Du hast einen Liefervertrag über Gas.

Wie das Gas zu deiner Heizung kommt, kann dir egal sein.

Die übliche Variante ist, daß der Haus oder Grundstückseigentümer einen längerfristigen Mietvertrag über den Gastank mit dem Gasanbieter hat.
Dann gibts noch die Variante, daß der Gastank "Volleigentum" des Gasanbieters ist und nur eine Vereinbahrung mit dem Grundstückseigentümer besteht, den Tank darauf abstellen zu dürfen.
 

Gremo

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Hausdoc schrieb:
Zitat


Allerdings möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie bis
zur endgältigen Vertragsumschreibung unser Vertragspartner bleiben und
somit bei einem Scheitern der Umschreibung für die Rückholung des
Behälters und damit verbundenen Kosten verantwortlich sind.
Diese Aussage ist schlicht Unsinn!
Ich hoffe soooo das es wirklich Unsinn ist. :)

aber skepisch bin ich noch denn als Überschrift über dem Vertrag steht "Versorgungsvereinbarung für Westfalen-Gas einschließlich technischer Anlage"

Außerdem ist dort in der Aufschlüsselung der Kosten von einer "monatlichen Grundgebühr" die Rede. ...... für was die zu zahlen ist steht da nicht. Ist es nicht vielleicht doch die "Grundgebühr für die technische Anlage ?

Menno...... mir raucht schon der Kopf. Was mach ich denn jetzt? Selbst wenns Unsinn ist, weiss ich nicht wie ich mich verhalten muß 8|
 

Gremo

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Hab jetzt nochmal im Vertrag nachgelesen. Nirgens steht was für Mietvertrag oder Miete für den Gastank. Dort steht das der Behälter Eigentum der Firma bleibt und nur vorübergehend mit dem Grund und Boden hier verbunden ist.
 
Thema:

Kosten der Abholung des Gastanks, Abwälzung auf den Mieter des Hauses. Erfahrungswerte/Hilfegesuch!

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