Kesseltemperatur nicht regelbar

Diskutiere Kesseltemperatur nicht regelbar im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Grundlage ist der § 49 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Daraus folgt die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). In dieser Verordnung über...
tricotrac

tricotrac

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Grundlage ist der § 49 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Daraus folgt die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). In dieser Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für Gasversorgung im Niederdruck ist nach § 13 der Anschlussnehmer (Betreiber) für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gasdruckregelgeräte und Messgeräte (Gaszähler), die nicht in seinem Eigentum stehen, verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht)

Sichtkontrollen dürfen vom Betreiber der Gasanlage durchgeführt werden.

Inspektionen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchzuführen

Wartungen und Instandsetzungen sind von einem
Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchzuführen

Vertragsinstallationsunternehmen sind beim örtlichen Gasversorger gelistete Fachbetriebe


Zitat aus der TRGI (Technische Regeln Gas Installation) :

Jegliche Veränderung / Arbeit an der Gasinstallation (Gasleitungen und Gasgeräten) einschließlich der Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung und der Abgasführung ist ausschließlich dem Fachmann vorbehalten.

Ich hoffe die rechtliche Grundlage damit ausreichend erklärt zu haben. Das Gasgerät beinhaltet neben den Gasarmaturen auch Baugruppen , welche elektrisch angetrieben werden und es kommt mit Trinkwasser in Berührung. Und richtig : Nach dieser Verordnung ist das ganze Gasgerät gemeint !
 

Moreteen

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Bendo am besten rufst Du den Vertreter Deiner Versicherung an. Vielleicht findest Du ja die Klausel auch in Deinen Versicherungsunterlagen selbst. Es ist leider nicht bei jeder Versicherung gleich. Je nachdem wie man versichert ist. Dein Schornsteinfeger kann Dir sicherlich auch kompetente Auskunft geben. Ich selbst bin auch gegen grobe Fahrlässigkeit versichert, natürlich nur bis zu einem bestimmten Grad. Am Gas darf man als Laie natürlich nichts machen. Es heist ja nicht umsonst Knallgas :) Was allerdings ganz sicher ist daß jede Gebäudebrandversicherung zahlt wenn der Schaden nicht durch Deinen Eingriff verursacht wurde.
 

bendo

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Hallo,
die Diskussion ist etwas akademisch (insb. in meinem Fall, da ich nichtmal eine Gasheizung besitze...), jedoch lese ich in den Auszügen aus der Verordnung permanent das Stichwort "Gas...". Das und insb. das Zitat "...Gasinstallation (Gasleitungen und Gasgeräten) einschließlich der Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung und der Abgasführung..." lassen mich weiter vermuten, dass es sich bei der Fachbetriebspflicht nur um Bestandteile handelt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gaszuführung, -Verbrennung und Abgasabfuhr stehen. Ich vermute, dass darunter alle Bestandteile zu sehen sind, die sicherheitstechnisch relevant sind (also Teile, bei denen es bei Fehlern zu Brand/Explosionsgefahr oder Erstickungsgefahr kommen kann). Ich glaube nicht dass die Fachbetriebspflicht für Teile mit rein betrieblichen Aufgaben gilt.
Handelt es sich beim hier in Rede stehenden Fühler z.B. um einen Messwertaufnehmer zu einem Sicherheitstemperaturbegrenzer, der die Aufgabe hätte, die Anlage abzuschalten (und kein Gas mehr nachzuliefern) wenn ein Temperaturgrenzwert überschritten ist, dann würde ich diesen unter die Fachbetriebspflicht stellen. Geht es allerdings um eine rein betriebliche Messung, wobei ein Fehler lediglich die Auswirkung haben könnte, dass z.B. Wasser nicht im gewünschten Temperaturbereich liegt oder unnötig viel Brennstoff verbraucht wird, dann hätte ich behauptet herrscht keine Fachbetriebspflicht.
Irgendwo muss ja eine Abgrenzung erfolgen: Sonst würde in letzter Konsequenz ja auch, weil verfahrenstechnisch gekoppelt, das Entlüftungsventil eines entfernten Heizkörpers zur "Gasheizung" dazu gehören und nur durch einen Fachbetrieb getauscht werden dürfen...

Schlussendlich ist die Frage, wie so oft, erst dann relevant wenn "etwas passiert". Im Zweifel entscheidet dann ein Gericht, ob Fachbetriebspflicht herrschte und/oder fahrlässig gehandelt wurde...

Bendo am besten rufst Du den Vertreter Deiner Versicherung an. Vielleicht findest Du ja die Klausel auch in Deinen Versicherungsunterlagen selbst. Es ist leider nicht bei jeder Versicherung gleich. Je nachdem wie man versichert ist. ...
Also in meiner Gebäudeversicherung ist in den Klauseln explizit nicht beschrieben, was ich an meiner Heizung tun darf oder nicht.

Ich selbst bin auch gegen grobe Fahrlässigkeit versichert...
Ich auch ;) Allerdings nicht deshalb, weil ich überall herumschrauben möchte, sondern weil Versicherer Wirtschaftsunternehmen sind und in Abhängigkeit einer Regulierungssumme mehr oder weniger große Anstrengungen unternehmen, nicht zahlen zu müssen. Würde die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wäre mir das Risiko zu groß, dass die Versicherung sehr leicht einen Weg finden würde die Verantwortung im Schadensfall auf mich zu übertragen. Würde ich dieses Risiko in Kauf nehmen, könnte ich mir die Versicherung auch gleich ganz sparen...

...Am Gas darf man als Laie natürlich nichts machen. Es heist ja nicht umsonst Knallgas :)
Knallgas ist ein (stöchiometrisch passendes) Gemisch aus molekularem Wasserstoff und Sauerstoff. Nach dem "Knall" liegt Wasser vor ;) Das, was du in deiner Gasheizung verbrennst ist (hoffentlich) alles andere als "Knallgas" ;)

Viele Grüße,
bendo
 

KarlZei

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die Diskussion ist etwas akademisch (insb. in meinem Fall, da ich nichtmal eine Gasheizung besitze...),
Und hat ihren Anfang in pauschalen und deswegen in Teilen falschen Aussagen zur Fachbetriebspflicht. Es gibt eine für Trinkwasser und trotzdem darf man als Nichtfachman an der Trinkwasseranlage arbeiten. Man darf eben nur bestimmte Sachen nicht machen. Gleiches gilt auch für den Bereich der Elektroinstallation. Bei Gas ist alles womöglich restriktiver, dafür aber IMO unklarer geregelt.
Problem bei einer Heizung ist, dass hier in der Regel alle drei Bereiche (Gas, Wasser, Elektro) zusammenkommen und wohl alle Hersteller in Anleitungen den Anlagenbetreibern Arbeiten am Heizgerät verbieten, weil sie für alles, was über die Bedienung hinaus geht, autorisierte Fachkräfte vorschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
tricotrac

tricotrac

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Und hat ihren Anfang in pauschalen und deswegen in Teilen falschen Aussagen zur Fachbetriebspflicht
WAS ist daran falsch ? Wir beiden haben das doch schon mal miteinander diskutiert !

Elektroinstallation nach § 13 NAV (Niederspannungs Anschluss Verordnung)

Trinkwasser nach § 12 - der AVB WasserV ( Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser)

Gas nach § 13 NDAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck)

Geht das nicht in ihren Kopf ?
 
tricotrac

tricotrac

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Man darf eben nur bestimmte Sachen nicht machen
Zum Beispiel : Nicht löten oder kleben, nicht schweißen oder schrauben, nicht klemmen oder Gewindeschneiden als Laie bei Trinkwasser ❗

Siehe DIN 1988 (TRWI) Abschnitt 6
 

Moreteen

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Bendo das mit dem Knallgas war ein Witz :) Dein Beitrag über die Fachbetriebspflicht fand ich sehr gut. Ich denke es ist genau so wie Du es beschrieben hast.
 

Lp3g

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Glaube schon, das ich als "normalo" mal einen Brausrnkopf, Schlauch etc. tauschen darf. Darf auch meine Waschmaschine / Spüler anklemmen.

Ein Thermostatknopf, HK, Raumregler, das darf man selbst schon.

Gasleitung, Abgassystem FINGER weg!!!
Am Gerät darfst du die Einstellungen verändeern und ggf. die Bleche aushängen um diese mal zu putzen. Mehr aber nicht. Je nach Thermen Typ, haben auch die Sensoren 230Volt.
 
tricotrac

tricotrac

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Glaube schon, das ich als "normalo" mal einen Brausrnkopf, Schlauch etc. tauschen darf. Darf auch meine Waschmaschine / Spüler anklemmen.
Wenn die Produkte dafür zertifiziert sind, dann ja. Stichwort hier : CE-Kennzeichnung. Nicht zugelassene Produkte haben nichts in der Trinkwasserinstallation zu suchen. Stichwort hier : Exportschrott aus außer europäischen Ländern.
 
Thema:

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