tricotrac
Fachmann
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- 17.07.2013
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Grundlage ist der § 49 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Daraus folgt die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). In dieser Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für Gasversorgung im Niederdruck ist nach § 13 der Anschlussnehmer (Betreiber) für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gasdruckregelgeräte und Messgeräte (Gaszähler), die nicht in seinem Eigentum stehen, verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht)
Sichtkontrollen dürfen vom Betreiber der Gasanlage durchgeführt werden.
Inspektionen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchzuführen
Wartungen und Instandsetzungen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchzuführen
Vertragsinstallationsunternehmen sind beim örtlichen Gasversorger gelistete Fachbetriebe
Zitat aus der TRGI (Technische Regeln Gas Installation) :
Jegliche Veränderung / Arbeit an der Gasinstallation (Gasleitungen und Gasgeräten) einschließlich der Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung und der Abgasführung ist ausschließlich dem Fachmann vorbehalten.
Ich hoffe die rechtliche Grundlage damit ausreichend erklärt zu haben. Das Gasgerät beinhaltet neben den Gasarmaturen auch Baugruppen , welche elektrisch angetrieben werden und es kommt mit Trinkwasser in Berührung. Und richtig : Nach dieser Verordnung ist das ganze Gasgerät gemeint !
Sichtkontrollen dürfen vom Betreiber der Gasanlage durchgeführt werden.
Inspektionen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchzuführen
Wartungen und Instandsetzungen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchzuführen
Vertragsinstallationsunternehmen sind beim örtlichen Gasversorger gelistete Fachbetriebe
Zitat aus der TRGI (Technische Regeln Gas Installation) :
Jegliche Veränderung / Arbeit an der Gasinstallation (Gasleitungen und Gasgeräten) einschließlich der Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung und der Abgasführung ist ausschließlich dem Fachmann vorbehalten.
Ich hoffe die rechtliche Grundlage damit ausreichend erklärt zu haben. Das Gasgerät beinhaltet neben den Gasarmaturen auch Baugruppen , welche elektrisch angetrieben werden und es kommt mit Trinkwasser in Berührung. Und richtig : Nach dieser Verordnung ist das ganze Gasgerät gemeint !