Da Karloo den Heizkessel nicht in Verkehr bringt, bzw. nicht geldlich oder unentgeltlich seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, kann er erstmal für sich bauen was er will.
Wäre er jedoch ein Hersteller von Maschinen, Geräten, Bauprodukten etc, und bringt diese in der EU in Verkehr oder stellt sie seinen Mitarbeiter zur Verfügung, so muss er als Hersteller prüfen, welchen europäischen Richtlinien das Produkt unterliegt.
Der Heizkessel unterliegt z.B. der MaschRL, NiederspannungsRL, evtl. der Energieeinsparverordnung.
Auf den Produkt muss durch den Hersteller das CE-Zeichen angebracht werden. Für welche Richtlinie das CE Zeichen gilt, ist aus der Konformitätserklärung zu ersehen.
Für Bauprodukte wurde bis zur Einführung der Bauprodukteverordnung durch die DiBt geprüft und eine Bauartzulassung ausgestellt.
Jetzt gelten hierfür die Vorgaben aus der Bauprodukteverordnung. EUR-Lex - 32011R0305 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Die DiBt kann / darf als keine Bauartzulassungen für Produkte mehr verlangen, die in der EU (und angeschlossenen Länder z.B. Schweiz, Norwegen) in Verkehr gebracht werden.
Die Konformität des Bauproduktes mit der Richtlinie ist durch dem Hersteller durch das Anbringen des CE-Zeichens und durch die Konformitätsbescheinigung zu bescheinigen.
Bauprodukte sind fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile, z.B. ein Garagentor, ein Lüftungskanal, Rohrleitungen für die Heizung, Fenster ...... Ein Heizkessel unterliegt meines Wissens nicht der Bauprodukteverordnung.
Jedoch gibt es für Heizkessel für feste Brennstoffe eine europäisch harmonisierte Norm DIN EN 12809 Heizkessel für feste Brennstoffe - Nennwärmeleistung bis 50 kW - Anforderungen und Prüfungen".
In dieser Norm sind die Anforderungen an diese Kessel genau beschrieben. Aber eine Norm ist keine Vorschrift. Man muss sich also nicht daran halten. Wenn man sich jedoch daran hält, z.B. die Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventil, STB ..) entsprechend umsetzt, gilt das Vermutungsprinzip. Im Schadensfall muss einen durch das Sachverständigen / Gericht nachgewiesen werden, dass man einen Fehler gemacht hat. Ist man von der Norm abgewichen, muss man selbst beweisen, dass die gleiche Sicherheit mit anderen Maßnahmen umgesetzt wurde.
Da der Kessel aber nicht in Verkehr gebracht wird, gilt das alles nicht. Auch wenn die Hersteller was anderes behaupten.
Außerdem werden die Steuerungen von TA von verschiedenen Hersteller als Steuerung für ihre Kessel serienmäßig verbaut.
Also, viel Spass beim Umbauen. Hoffe du bist Elektriker bzw. hast entsprechende Sachkenntnis für Elektroarbeiten.
P.S. die UVR 16x2 hat einen separaten Eingang für einen STB. Dieser schaltet die Ausgänge A1 - A4 sicher ab. Leider macht aber die Fa. TA keine Angaben zur funktionellen Sicherheit dieser Abschaltung (SIL bzw. PL) an. Daher würde ich ein zusätzliches Relais zur sicheren Abschaltung einbauen (2 Relais in Reihe erhöhen das sichere Abschalten).