Keine Prämien bei Austauschpflicht nach EnEV §10

Diskutiere Keine Prämien bei Austauschpflicht nach EnEV §10 im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Moin zusammen, ich vermiete ein älteres Haus, in welchem keine Fernwärme oder Gasanschlüsse vorhanden sind. Sowohl Schornsteinfeger als auch...

smoothy

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Moin zusammen,

ich vermiete ein älteres Haus, in welchem keine Fernwärme oder Gasanschlüsse vorhanden sind.
Sowohl Schornsteinfeger als auch sämtliche Heizungsbauer im Umkreis sind der Meinung, dass bei Vermietung die einzige sinnvolle bzw. wirtschaftliche Heizung für dieses Haus eine Ölheizung ist.

Nun muss ich aufgrund von Eigentümerwechsel (Erbe des Elternhauses) nach EnEV §10 den alten Kessel tauschen, soweit so gut.

Was mich verwundert, weshalb gibt aus die davon betroffenen Kessel keine Prämie? Mir ist soweit klar, dass die Prämie vor allem eine freiwillige Modernisierung der Heizung anregen soll. Aber das "Oberziel" das hinter der Prämie steht, nämlich den CO² Ausstoß durch Vermeidung von Ölheizungen vermeiden, wird damit doch zumindest für einen gewissen Personenkreis (alle die von der Erneuerungspflicht von EnEV §10 betroffen sind) ad absurdum geführt. Gerade dieser Personenkreis wird doch ganz akut eine neue Heizung beschaffen und sich im Zweifel, aus Mangel von sinnvollen Alternativen, eben wieder für Öl entscheiden.

Hätte ich Anspruch auf die Förderung, würde ich eine Pelletheizung anstelle von Öl verbauen. Bei einer Förderung von ca. 40 % läge ich am Ende nur etwas über der Ölheizung. Das wäre ich bereit drauf zu legen. Da ich aber keine Prämie erhalte, werde ich natürlich wieder einen Ölkessel verbauen, damit die überschaubaren Mieteinahmen der nächsten Jahre nicht ausschließlich in Heizungssanierung wandern.

Wie steht ihr dazu?

Grüße
 
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Hausdoc

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Gibt es bereits einen Öltank?

Wenn Ja, gibts dazu auch eine mängelfreie Sachverständigenabnahme?

Pellet im vermieteten Haus wär der Supergau.
Du müsstest täglich (!) nach der Heizung sehen und irgendwelche Reinigungsarbeiten durchführen.
 

smoothy

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Gibt es bereits einen Öltank?
Ja
Wenn Ja, gibts dazu auch eine mängelfreie Sachverständigenabnahme?
Nein
Pellet im vermieteten Haus wär der Supergau.
Du müsstest täglich (!) nach der Heizung sehen und irgendwelche Reinigungsarbeiten durchführen.
Ok, das ist mir neu. Mir wurde gesagt, die Asche muss alle paar Wochen geleert werden. Es gibt auch einen Hausmeister, der das übernehmen könnte.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Dann würde ich davon abhängig machen, ob es wieder eine Ölheizung gibt.

Etwa 90% aller Öltanks sind hier mangelbehaftet und müssen erneuert werden.

Poste hier ggf ein Bild.

Eine neue Öl Tankanlage ist in etwa genau so teuer wie ein Eigentum Gastank ( unterirdisch auf dem Grundstück)

Bei Flüssiggas könntest du eine normale Brennwerttherme verwenden und bekämst auch wieder eine Förderung.

Bei Flüssiggas muss man nur drauf achten daß man einen Eigentumtank verwendet ( keinen Miettank, kein Gasliefervertrag, hier wären die Gaskosten ~ doppelt so hoch ( ca 40 ct vs. ca 75 ct/l)

Es gibt auch einen Hausmeister, der das übernehmen könnte.
Vergiss es, das endet erfahrungsgemäß im Fiasko.

Sowas kann man machen wenn es eine noch größere Anlage ist und es Personal gibt, das für diese Heizung abgestellt ist.
Ein Hausmeister stellt hier pro Jahr 100-200 h in Rechnung.
Die Mieter werden sich bedanken wenn die Nebenkostanabrechnung hier bis ca 8000 € höher ausfällt.
 
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smoothy

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Dann würde ich davon abhängig machen, ob es wieder eine Ölheizung gibt.

Etwa 90% aller Öltanks sind hier mangelbehaftet und müssen erneuert werden.

Poste hier ggf ein Bild.

Eine neue Öl Tankanlage ist in etwa genau so teuer wie ein Eigentum Gastank ( unterirdisch auf dem Grundstück)

Bei Flüssiggas könntest du eine normale Brennwerttherme verwenden und bekämst auch wieder eine Förderung.

Bei Flüssiggas muss man nur drauf achten daß man einen Eigentumtank verwendet ( keinen Miettank, kein Gasliefervertrag, hier wären die Gaskosten ~ doppelt so hoch ( ca 40 ct vs. ca 75 ct/l)
Verstehe. Ein Bild habe ich aktuell nicht zur Hand. Zumindest die Installateure (für Angebotserstellung) meinten, dass die noch "ok" wären. Wie viel man darauf geben kann - keine Ahnung. Falls das hilft: Es sind 4x 2000 Liter Tanks, von denen immer nur 2 benutzt wurden. Zwei sind also quasi noch jungfräulich, aber eben auch 33 Jahre alt.

Vergiss es, das endet erfahrungsgemäß im Fiasko.

Sowas kann man machen wenn es eine noch größere Anlage ist ind es Personal gibt, daß für diese Heizung abgestellt ist.
Klar, habe es ja bereits ausgeschlossen, halt aus anderen Gründen..

Gruß
 
Hausdoc

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meinten, dass die noch "ok" wären
Bedeutungslos. Zudem haben haben viele Installateure nicht mal die notwendige Zertifizierung für Ölanlagen - demnach auch kein "Auge" dafür, worauf es ankommt. Wenn 2 Tanks irgendwie brach rumstehen habe ich da schon meine Zweifel.
Deswegen meine Eingangsfrage ob es ein entsprechendes Sachverständigengutachten gibt.


Nur mal ein paar Grundbedingungen:
Richtig dimensionierte Öllleitung mit korrekt eingebautem und eingestelltem Antiheberventil.
Ölentnahme nur mit "geschlitzem" Grenzwertgeber
Tankstutzen fest mit dem Bauwerk verbunden, keine Verbindungsstelle innerhalb des Mauerwerkes
Tankentlüftung komplett leicht steigend verlegt.
Tanks nicht verfärbt und nicht verformt.
Tankraumbeschichtung min 3 fach in der Annahme daß die Gesamtbeschichtung mindestens 1 mm beträgt. Darüber auch Nachweis daß die verwendete Farbe ölbeständig ist.
Wandstärken unter 17,5 cm ( bei Ziegel) ringsrum nicht zulässig.

In 99,9% aller Fälle sind all diese Punkte nicht realisierbar.
Alle diese Punkte sind aber für eine mängelfreie Sachverständigenabnahme notwendig
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Wie bitte?? Ein HAUSMEISTER in einem vermieteten Einfamilienhaus?? Das ist doch wohl schon etwas überkanditelt. Kann denn die Heizungsbetreuung nicht der zweite Butler oder die Hausdame mit erledigen, nur falls der Stiefelknecht oder die Küchen-Mamsell krank sind natürlich....

Nun muss ich aufgrund von Eigentümerwechsel (Erbe des Elternhauses) nach EnEV §10 den alten Kessel tauschen, soweit so gut.
Ganz sicher?? Da es seit 1980, also nunmehr 40 Jahre!, praktisch nur noch Niedertemperatur-Heizkessel gibt, halte ich das für fragwürdig. Wie alt ist und wie heißt denn der vorhandene Kessel. Auf Typenschild oder in der Schornsteinfeger-Messbescheinigung nachzulesen.
 

smoothy

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Hallo @Dr Schorni , Hausmeister ist ein wenig übertrieben. Es ist eher ein Garten- & Winterdienst, welcher auch "kleinere" Hausmeistertätigkeiten (nach Bedarf) übernehmen kann. Zudem ist es ein Zweifamilienhaus. Unabhängig davon bin ich bei dir, aber wenn die Mieter es so wünschen... :)

Die Infos findest du alle in folgendem Thread: hier - ansonsten: Ist eine Brötje ESB 32 und unabhängig davon was für ein Kessel es ist, müssen doch alle Anlagen älter als 30 Jahre nach Eigentümerwechsel aufgrund von EnEV §10 getauscht werden. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Die Aufforderung vom Schornsteinfeger liegt auf jeden Fall vor.

Grüße
 
Dr Schorni

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Meiner Kenntnis nach sind "Niedertemperaturkessel" grundsätzlich davon ausgenommen. Es sei denn Dein ESB ist KEIN NT-Kessel, weil ihm die verpflichtende vollautomatische Kesselregelung fehlt - DANN seid ihr aber selber schuld.
Wobei der ESB an sich schon ein "sehr spezieller" NT-Kessel war, der gar nicht wie damals definiert "zwischen 40 oder weniger bis max 75Grad vollautomatisch gleitend betrieben wird", sondern auf den die andere Definition zutraf "oder auf konstant nicht höher als 55Grad betrieben wird". Der ESB war somit praktisch IMMER ein Beschiss! Denn er konnte definitiv nicht tiefer gleiten und mit konstant 55 lassen sich naturgemäß fast nur Fußbodenheizungen betreiben. Daher gabs dort am Kesselregler auch eine gewisse Arretierungs-Rast-Position bei 55, die aber von jedem überwunden und höher gestellt wurde. Und schwubbs war der gute "Niedertemperatur"-ESB (Designpreis seinerzeit als "Gute Industrieform") nichts anderes als ein alter KONSTANT-Kessel der seine 70 Grad fuhr und den Rest über den Mischer machte.
 

smoothy

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hallo @Dr Schorni Wieso "ihr" / ich selbst "schuld" sein soll, erschließt sich mir nicht. Schuld woran? Abgesehen davon war ich bei Anschaffung des Kessels noch nicht einmal geboren.

Deine Ausführungen kann ich soweit nachvollziehen, die Frage ist nun, wer im Zweifel definiert ob das ein echter NT nach Gesetzeslage ist, oder nicht?

 
Hausdoc

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Betrachtet man mal das Typenschild, so steht dort geschrieben "Niedertemperaturkessel"

Erst eine gleitend witterungsgeführte Regelung macht aus dem Kessel einen Niedertemperaturkessel.

Egal ob dieses Ding nun ein Saurier ist oder nicht, dürfte außer Frage stehen daß aufgrund drohender Altersausfälle was Neues fällig ist.

Für dich hat ein neues Brennwertgerät 2 Vorteile.
Du schläfst ruhiger weil du keine wütenden Mieteranrufe fürchten musst.
und die künftig ausgestellten Energieausweise sehen etwas besser aus.
 
Dr Schorni

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Klar, DU selbst kannst da GAR NICHTS dafür. Da hab ich mich zu kurz gefasst, sorry. Gemeint waren die Entscheidungsträger und technischen Fachleute DAMALS!

Schönes Bild. Vor allem der Bezug auf "Stiftung Warentest Ausgabe 1981". Erinnert mich an alte Zeiten...

Ein Bild des Bereiches mit den Einstellungen brächte vollkommene faktische Klarheit und würde mich aus im letzten Satz genannten Gründen wirklich erfeuen.
 

smoothy

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Moin @Dr Schorni , alles klar, danke für die Klarstellung, alles gut!
Anbei das beste Bild was ich gerade zur Verfügung habe (Haus ist ja 100km entfernt).
Details kann man kaum erkennen.


Heizung_front.jpg



Grüße
 
tricotrac

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Links unter der Plexiglasabdeckung befindet sich die Regelung. Ganz links ist die analoge Schaltuhr und rechts davon sind die Einstellknöpfe für die witterungsgeführte Regelung. Diese sollte allerdings auch voll funktionsfähig sein. DENN dann ist das ein Niedertemperaturkessel.
ABER :

(Haus ist ja 100km entfernt).
Leider vom Eigentümer nicht selbst bewohntes Zweifamilienhaus. Und damit ist der Wärmeerzeuger austauschpflichtig.
 
Dr Schorni

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PERFEKT, klasse, ach schööööön, danke!

SO hatte ichs ja in Erinnerung und auch beschrieben:

Der Kesseltemperaturregler rechts oben steht auf 75, das Thermometer drunter zeigts auch an: somit ist DAS eben KEIN NT-Kessel, denn dieser hier wird "konstant 70" gefahren! (ich sag ja: der übliche Brötje-Beschiss - wo DU nichts für kannst)

Man kann grad noch so links neben dem schwarzen Drehregler das "NT" erkennen (wenn mans weiß), so auf "10Uhr" etwa. Dreht man den Kesselregler hierauf zurück, rastet er ein und hält die "55 konstant, als NT-Kessel gemäß alter Heizungsanalgen-Verordnung".

@tricotrac

Ne, eben NICHT. DIE Regelung greift NUR auf den kesselinternen MISCHER - nicht auf den KESSEL zu!
Was meinste denn warum der ESB so lang lebt? Na eben WEIL er nie schwitzt bei DER hohen Kesseltemperatur.
 
tricotrac

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Der Kesseltemperaturregler rechts oben steht auf 75, das Thermometer drunter zeigts auch an
Na und ? Bei anderen Herstellern funktioniert das auch so. Die haben sich sogar einen "Notausgang" auf max. 90°C offengelassen. Und 75°C habe ich immer dann, wenn die Warmwasserbereitung gefahren wird.

Ne, eben NICHT. DIE Regelung greift NUR auf den kesselinternen MISCHER - nicht auf den KESSEL zu!
Was meinste denn warum der ESB so lang lebt? Na eben WEIL er nie schwitzt bei DER hohen Kesseltemperatur.
Das heißt auf gut deutsch : Keine gleitende Betriebsweise ? Dann haste natürlich recht, ganz klarer Beschiss vom Hersteller. Sozusagen : Ein Mogel-Brötchen !
Das mit dem "Schwitzen" haben andere zur der Zeit deutlich besser hinbekommen. Der hieß : Vitola biferral vom alten Hans Viessmann ab 1981 im Programm.
 
Dr Schorni

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Alte NT-Definition war ja auch "...bis maximal 75 automatich gleiten (im HEIZbetrieb)" . Fürs WW galt DAS strenggenommen ja NICHT. Und der ESB fährt halt Dauer-75.


Ja, der biferral ist so genial konstruiert und nahezu unzerstörbar, da laufen heute noch etliche von '82-'85er Baujahr!
 

smoothy

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Na jut.. lange Rede kurzer Sinn, dann stehe ich nun sogar dümmer da als im Vorjahr - da nun die 15% KfW Förderung bei hydraulischem Abgleich auch noch entfallen.

Wahrscheinlich werde ich mir eine Logano Plus GB125 anschaffen / anbieten lassen. Ok für die Experten? Hatte hierfür letztes Jahr mal ein Angebot von 12899,-
 
Dr Schorni

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Ja nu, der GB 125 ist halt der klassische Gußkessel mit angehängtem Wärmetauscher.....ist halt blau, einfach und billig.
MEIN Fall wärs nicht! Ganz klar: Buderus SB 105 !! is besser! Komplett EDELSTAHL, zweistufiger Brenner, SO baut man Brennwertkessel richtig.

Das WICHTIGSTE ist die PASSENDE Dimensionierung der Kesselleistung!


Wie groß ist denn das Haus, welches Baujahr und wieviel Heizöl hat man denn bisher verbraucht im Jahr, wie hoch war die bisherige Kesselleistung?
 
Thema:

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