Kaminkehrer - Abzocke ?

Diskutiere Kaminkehrer - Abzocke ? im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Liebes Profi- Team, Vorab zur Info: Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus hat zwei Kaminzüge, wovon lediglich einer (!) (in den...

Kaminkehrer- Abzocke ??


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uroma

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Liebes Profi- Team,
Vorab zur Info:
Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus hat zwei Kaminzüge, wovon lediglich einer (!) (in den Wintermonaten) benutzt wird. Im EG befindet sich eine seperate Wohnung, die zu Lebzeiten meines Mannes vermietet war. Leerstand nunmehr seit über 7 Jahren. In dieser v.g. Wohnung befindet sich ein NICHT benutzter Kachelofen. Ein Abschließen des Ofenrohres ist nicht möglich - außer man würde den Kachelofen demontieren! Als Heizung sind vor ca. 10 Jahren (für die Wintermonate) Elo- Nachtspeicheröfen installiert worden. Die Warmwasserbereitung erfolgt mittels Boiler - und versorgt auch den 1. Stock des Hauses mit Warmwasser.
Im 1. Stock ist lediglich in der Küche ein Ölofen. Dieser ist ausreichend um dieses Stockwerk zu beheizen und ist -auf`s Jahr gesehen, von November bis ca. Ende März in Betrieb. Zusätzlich beheitze ich in v.g. Zeitraum durchschnittlich ein mal monatlich das Badezimmer- ebenfalls mit einem Ölofen. Dieser ist am gleichen Kaminzug angeschlossen, wie der Küchenölofen. Ansonsten beziehe ich das Warmwasser, wie v.g. vom Boiler des Erdgeschosses.
In 2020 habe ich für den Zeitraum 01.01.2020 bis 02.07.2020 €53,37 und für den Zeitraum 02.07.2020 bis 31.12.2020 €33,88 bezahlt. Entspricht für das ganze Jahr 2020 € 87,25.
Nun habe ich mit Datum 16.02.2021 folgende Rechnungstellungen erhalten:
Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 €118,67 und für "hoheitliche Tätigkeiten" für gleichen v.g. Zeitraum €82,40. Entspricht in Summe für das erste Halbjahr (!) €201,07.
Das kann doch "nicht mehr mit rechten dingen zugehen". Sicherlich steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass ich beim Bayerischen Verwaltungsgericht Einspruch einlegen kann - dann weiß ich aber jetzt schon, welche Chancen ich habe zu "meinem Recht" zu kommen!
Als Nachweis sende ich Ihnen zur freundlichen Beachtung die o.g. Rechnungstellungen aus 2020 und 2021 sowie den Feuerstättenbescheid und das Ergebnis der Feuerstättenschau für 2021.
In der Kaminkehrerverordnung habe ich u.a. nachgelesen, dass bei "mehr als gelegentlich, aber nicht regelmäßig benutzte Feuerstätte" eine zweimalige Kehrung des Schornstein vorgesehen ist! Wie kann (darf?) ich mich Verhalten, dass die Gebühren wieder auf das normale Maß gesenkt werden- oder anders: was kann ich tun / mich wehren?!
Für Ihre Mühen danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen "uroma".
 

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socko

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Nicht benutzen ist kein "außer Betrieb", die Feuerstätte ist nutzbar und muss demzufolge überwacht werden. Was gibt es da zu deuten?
Feuerstättenschau wird, soweit mir bekannt 2x in 7 Jahren gemacht. Das wird anders abgerechnet. Darum wundert man sich "alle Jahre" mal.

"Schorni" kann sicher mehr zu gültigen Verordnungen sagen.
 
Defrost

Defrost

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Also wenn ein Kaminofen seit Jahren nicht benutzt wird muß trotzdem der Schornstein gekehrt werden.
Ist bei meinem Nachbar auch so. Hab mich aber auch gewundert.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Wieso erfolgt eine Feuerstättenschau OHNE Feststellung dass nur EIN Zug benutzt ist? Entweder IST nur einer benutzt oder NICHT. Ist lediglich der eine unbenutze Öfen an einem einzelnen Zug, so ist dieser auch "angeschlossen=benutzt/benutzbar". DAS ist mit der Grund weshalb die Feuerstättenschau erfolgt: Genaue Belegung und Benutzung feststellen und Tätigkeiten im FeuerstättenBESCHEID festlegen.
Wie kann er eine Feuerstättenschau durchführen OHNE das DU das mitbekommst? Er MUSS hierbei sämtliche den Schornstein im ganzen Haus ringsum tangierenden Räume/Wohnungen begehen und ALLE Öfen einzeln begutachten (u.a. ins Ofenrohr oder Brennraum schauen). Im FSB stehen 4 Feuerstätten, in Deinem Text sind aber nur 3 aufgeführt.
Auch ist die Feuerstättenschau dazu da, das DU ihm die Benutzung klar machst, sonst trifft er nie die richtige Zuordnung.
Besitzen die Räumlichkeiten IN denen die Ölöfen stehen KEINE fest installieren E-Heizungen, dann sind die Ölöfen die EINZIGE Beheizungsart und dann ist DER Schornstein DREImal jährlich kehrpflichtig. Der Schornstein mit dem unbenutzten, aber betriebsbereit angeschlossenen Kachelofen nur EINmal jährlich.
Seine Fristbereiche hat er auch nicht richtig deklariert: eine Frist geht NIE bis zum 1.eines Monats sondern bis zum LETZTEN des Vorgängermonats. Also 1.10. bis 30.11. und nicht bis 1.12. Aber das sind Feinheiten, ich vermute hier weitaus gröbere Defizite, werden wir ja dann sehen.
 
Defrost

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Drei mal jährlich kehrpflichtig bei Ölofen? Das ist ja heftig. Bei uns war der früher nur zwei mal da zum kehren.
 
Dr Schorni

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"nicht-wiederkehrend messpflichtige Öl-EINZEL-öfen die regelmäßig während der üblichen Heizperiode (1.10. - 30.04.) zu HEIZzwecken betrieben werden" - is dreimalig seit "immer". Die habenfrüher in der 1970ern auf oft sehr stark gerußt.
 
Dr Schorni

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Gibts schon Antworten zu meinen Fragen oder Fragen zu meinen Antworten oder soll die Abzocke einfach so weitergehn? Dann empfehle ich gleich ein Lastschriftverfahren mit dem Schornsteinfeger einzuführen, dann kommt der nämlich gleich GAR NICHT mehr und kassiert NUR NOCH....
 
Dr Schorni

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Nicht lachen, aber er ist VERPFLICHTET die GEBÜHREN zu erheben - aber DAS ist ja nur noch Abnahme und Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid.
 

Frank2021

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5 Minuten für die Abnahme einer neuen Heizungsanlage.
Primitive Tätigkeit: Hereinstecken eines Fühlers in eine Öffnung. Ablesen von 2 Werten auf einem Display.
175 Euro Rechnung.
Stundenlohn wie ein Starjurist.
Mal sehen, was sich da mit § 291 machen lässt.
 

corsa

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Da liegt der Heizungsbauer doch auch bald. Statt Kupfer nur noch Gold
 
tricotrac

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Da liegt der Heizungsbauer doch auch bald. Statt Kupfer nur noch Gold
? ? ? Vom falschen Strauch geraucht ? Die Industrie rationalisiert uns Handwerker komplett weg. Gibt demnächst nur noch genormte Sanitär und Heizungsbausteine für die Selbermacher. Unser ganzes Leben wird immer uniformer, weil es die EU so möchte. Es leben Plattenbauten ; E- Trabbis ; Stasimethoden mittels smarter Technik usw. DDR 2.0 lässt grüßen. Der angekündigte Klimawandel und die Energiewende werden es schon richten.
 

corsa

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Solange weiterhin für einen grossteil der arbeit ein konzessionsträger vonnöten ist, mache ich mir da keine sorgen. Fertigbausteine gibt es ja teilweise schon (stichpunkt heizung ersatzteile), aber das gewerk ist zu komplex um das handwerk komplett abzuschaffen. Hier in Süd-NRw hält sich gefühlt keiner mehr an den Tarif, sonst gehen die mitarbeiter. Durch den fachkräftemangel kann man als tragende kraft einiges verlangen. 10 betriebe werdrn verneinen, der 11. Bezahlts. Haben hier eine recht hohe betriebsdichte.
Hoffentlich werden die schulischen anforderungen nicht gesenkt, um unqualifizierten massennachwuchs zu bilden
 
Hausdoc

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5 Minuten für die Abnahme einer neuen Heizungsanlage.
Primitive Tätigkeit: Hereinstecken eines Fühlers in eine Öffnung. Ablesen von 2 Werten auf einem Display.
175 Euro Rechnung.
Stundenlohn wie ein Starjurist.
Mal sehen, was sich da mit § 291 machen lässt.
Nichts.
Du hast die Dokumentation vergessen. Erstellen des Feuerstättenbescheides.

Da liegt der Heizungsbauer doch auch bald. Statt Kupfer nur noch Gold
?????
Der Heizungsbauer "kostet" pro Stunde 100-120€ ( Alle Kosten usw zusammengerechnet) . Dem Kunden werden derzeit 50-70€ /h in Rechnung gestellt. Den Rest muss der Fachmann durch Materialverkauf dazuverdienen.

Bei mir wird eine Hygieneinspektion für Lüftungsanlagen mit 75€+ Steuer je Stunde berechnet. Alle Sachverständigenorganisationen verlangen hier für selbe Tätigkeit genau das Doppelte.

Autolackerer verlangen für Smart Repair umgerechnet auf Stunden 200-300€ + Steuer.
 
tricotrac

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Solange weiterhin für einen grossteil der arbeit ein konzessionsträger vonnöten ist, mache ich mir da keine sorgen.
Was denkst du wie viele an dem Ast schon sägen ? Das erhält auf Dauer auch keinen Arbeitsplatz. Woran willst du dich denn in Zukunft fest halten ?
Erdgas ; Flüssiggas und Heizöl sind doch politisch gewollt am Ende angekommen. Der Strommarkt wird weiter liberalisiert , weniger reglementiert zur Eigenstromversorgung. Da muss man schon verdammt naiv sein zu glauben, dass das handwerkliche Arbeitsplätze retten wird.
 

Frank2021

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Meiner kommt, aber kassiert nicht. Wo kann man sich beschweren? xD
175 Euro für 5 Minuten macht 2100 pro Stunde. Ok, er braucht weitere 5 Minuten am Rechner für die Dokumentation und weitere 5 Minuten für die Rechnung. Macht 175 Euro in 15 Minuten, also 700 Euro pro Stunde. So ist das bei einem Monopol. Das eigentliche Problem ist die Gebührenordnung.
 
Hausdoc

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175 Euro für 5 Minuten macht 2100 pro Stunde. Ok, er braucht weitere 5 Minuten am Rechner für die Dokumentation und weitere 5 Minuten für die Rechnung. Macht 175 Euro in 15 Minuten, also 700 Euro pro Stunde.
Darf ich fragen was du arbeitest?
 

Frank2021

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Gerne: Technikchef (IT etc.) eines Unternehmens für elektronische Medien.
Lassen wir einmal die Ausführenden weg. Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man diese Gebührenordnung verteidigen kann. Gerade die oben zitierten Handwerker, die in einem Wettbewerb stehen und häufig auch körperliche Arbeit zu leisten haben, müssten hier auf die Barrikaden gehen.
 
Hausdoc

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Gerne: Technikchef (IT etc.) eines Unternehmens für elektronische Medien.
Mal sehen, was sich da mit § 291 machen lässt.
Ich hatte letze Woche den Fall wo ein IT ler die jahrelang bestehende statische IP (einfach so) aufgelöst hat. Da die Heizungsanlage dadurch von Außen nicht mehr erreichbar war wurde nach Ursache gesucht. Für die Korrektur seines eigenen Fehlers hat der IT ler dem Endkunden über 600€ in Rechnung gestellt.

;)

Leben ..... und leben lassen......
 
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