Kaminbelegung

Diskutiere Kaminbelegung im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, An den Kamin in meinem 35 Jahre alten EFH ist ein Gasheizkessel u. ein separater Warmwasserboiler angeschlossen. Kann ich den Heizkessel...

gefe

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Hallo,
An den Kamin in meinem 35 Jahre alten EFH ist ein Gasheizkessel u. ein separater Warmwasserboiler angeschlossen. Kann ich den Heizkessel problemlos erneuern,
oder darf man neuerdings pro Kamin nur ein Abgasrohr einleiten?
Gruß gefe.
 
ThW

ThW

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Moin

Kann ich den Heizkessel problemlos erneuern,
...lassen!

Anhand deiner Fragenstellung gehe ich davon aus, dass du das selbst ausführen willst. Richtig?
Finger weg ... das ist kein Kofferradio! Nur weil man vlt handwerkliches Geschick (meint) besitzt, darf man nicht alles!

LG ThW
 
Hausdoc

Hausdoc

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Kann ich den Heizkessel problemlos erneuern,
oder darf man neuerdings pro Kamin nur ein Abgasrohr einleiten?
Es geht nur noch Brennwert.
Demnach Kessel + Warmwasserspecher raus ..... Gasbrennwertgerät rein welches auch die Warmwasserbereitung übernimmt.
Erster Ansprechpartner: Dein Kaminkehrer
 

gefe

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Hallo LG ThW,
mit meinen 85 Jahren werde ich wohl nicht mehr klemptnerisch tätig werden, zumal ich von der Materie nichts verstehe.
Über die Beantwortung meiner Frage hätte ich mich aber trotzdem gefreut!
 
tricotrac

tricotrac

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Kann ich den Heizkessel problemlos erneuern
. . . lassen ! Durch einen Fachbetrieb. Beim Gasgerät besteht absolute Fachbetriebspflicht. Diese beginnt mit Eintritt der Gasleitung ins Gebäude und endet mit der Abgasmündung außerhalb. ALLES dazwischen ist Fachbetriebspflichtig ! Das hast du mit deiner Unterschrift unter deinen Gasliefervertrag anerkannt.
Und seit Oktober 2015 gibt es nur noch Brennwerttechnik. Ein gemischte Belegung mit Heizwerttechnik (Warmwasserbereiter) und Brennwerttechnik (Wärmeerzeuger) ist unzulässig.
 
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