Junkers ZWR 18-2 KDE 21s0040 austauschen welche Therme darf ich nehmen ?

Diskutiere Junkers ZWR 18-2 KDE 21s0040 austauschen welche Therme darf ich nehmen ? im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Das ist klar, da Abgasanlage im Überdruck und eigener Zertifizierung. Heizwert als Ausnahme bei mehrfach belegten Kaminzügen ja. Aber nicht als...
tricotrac

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Das heißt aber NICHT dass er keines nehmen KANN, denn ein BWG benötigt so und so eine eigene Abgasanlage, egal ob über Schornstein oder eigenständig über Dach.
Das ist klar, da Abgasanlage im Überdruck und eigener Zertifizierung.

Der Grundsatz ist ja: "Brennwert ist STANDARD - Heizwert die AUSNAHME!".
Heizwert als Ausnahme bei mehrfach belegten Kaminzügen ja. Aber nicht als Einzelgerät, außer es steht noch bei einem Großhändler oder Hersteller auf Lager.
Dann haben da aber Mitarbeiter ordentlich gepennt.
 

Delter

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Hallo habe mit meinem Schornsteinfeger gesprochen. Ich muss nichts umbauen, da die gegebenheiten am Haus nicht verändert werden können. Hier handelt es sich um das Erdgeschoß und die Etage 1. Ich kann ganz normal weiter eine Kombi Heizwerttherme betreiben. Kriege nächste Woche 2 Angebote für eine Junkers Kombitherme. Die Anschlüsse etc sind noch alle in Ordnung hat der Heizungsbauer mir mitgeteilt.
 
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Heizwert als Ausnahme bei mehrfach belegten Kaminzügen ja. Aber nicht als Einzelgerät, außer es steht noch bei einem Großhändler oder Hersteller auf Lager.
Dann haben da aber Mitarbeiter ordentlich gepennt.
Das ist ja die Krux: wegen diesen Mehrfachbelegungen im Bestand MUSS es ja auch neue Heizwertgeräte geben.
 
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Hallo habe mit meinem Schornsteinfeger gesprochen. Ich muss nichts umbauen, da die gegebenheiten am Haus nicht verändert werden können.
Was sagt denn DER das ?? Hat ER das festzulegen? DUMMES GEWÄSCH ist das! Er hat da überhaupt NICHTS zu sagen oder festzulegen ob oder was am HAUS geändert oder nicht werden darf. Wenn eine Brennwertanlage eingebaut werden würde wäre das keine "Veränderung" - keine die auch nur irgendjemand genehmigen oder diskutieren muss. SO ein absoluter SCHWACHSINN!
 
tricotrac

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Das ist ja die Krux: wegen diesen Mehrfachbelegungen im Bestand MUSS es ja auch neue Heizwertgeräte geben
Ja, das ist leider so ! Aber eben nur bei "Mehrfachbelegung" und nicht bei einem Einzelgerät allein an einem Schornsteinzug.
 
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Ja genau und dem Sinn nach eben auch nicht wenn BEIDE einzigen Geräte an einem Zug gleichzeitig getauscht werden, denn dann besteht keine atmo-Mehrfachbelegung mehr.
 
tricotrac

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Hier handelt es sich um das Erdgeschoß und die Etage 1. Ich kann ganz normal weiter eine Kombi Heizwerttherme betreiben.
Nachfrage : Gibt es noch ein weiteres Heizwertgerät an diesem Schornsteinzug, ja oder nein ?
 
Defrost

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Sag ich doch den Schorni fragen denn der wird es dann abnehmen.
 
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"Wer dumm fragt bekommt dumme Antworten"....oder anders rum: wer geschikct fragt erhält eine Antwort die ihm passt.
Vermutlich hat der TO nur wegen EINER Therme angefragt, es geht aber um den "Tausch ZWEIER einziger Geräte an einem Zug"! Ergo ist Brennwert möglich, es besteht auch KEINE Ausnahme-Situation!
Aber, wie war das mit dem Teich und den Fröschen...?
 
Defrost

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"Wer dumm fragt bekommt dumme Antworten"....oder anders rum: wer geschikct fragt erhält eine Antwort die ihm passt.
Vermutlich hat der TO nur wegen EINER Therme angefragt, es geht aber um den "Tausch ZWEIER einziger Geräte an einem Zug"! Ergo ist Brennwert möglich, es besteht auch KEINE Ausnahme-Situation!
Aber, wie war das mit dem Teich und den Fröschen...?
Nein es ging um den Tausch von einer Therme. Von 2 auf einmal hat der Threadersteller nicht gefragt.
Nur wenn er Brennwert nehmen müsste fragt er welche 2 Geräte er nehmen solle.
 
Defrost

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Und was ist mit der ersten Frage? Er fragt nur falls er auf Brennwert tauschen muss
 
Defrost

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Hallo liebe Community ,

Wie oben schon Beschrieben muss ich die Therme austauschen in meinem Mehrfamilienhaus ( 6 Partein ). Die Gastherme wird an einen Schortstein angeschlossen mit einer weiteren Therme. Beide Thermen stehen in der Küche.

Eine der Thermen geht ständig in Störung ( Rote Leuchte ). Die Therme funktioniert ganz normal ein paar Stunden und Heizt auch so wie es soll, doch nach einiger Zeit geht die Rote Lampe immer wieder mal an. Gestern war der Heizungstechniker schon da für 20 Minuten und wollte sich bei mir heute melden. Ich denke das es Sinnvoller ist einfach die Thermen beide gleichzeitig auszutauschen ( 30 Jahre alt). Bei uns wird gerade auch alles auf H Gas umgerüstet und eine der Therme kann leider nicht umgerüstet werden, da keine Ersatzteile mehr Lieferbar.

Jetzt hab ich zwei möglichkeiten entweder ich Kaufe zwei Neue Thermen oder gute gebrauchte. Deshlab würde ich euch um Hilfe bitten, da ich laie bin was Gasthermen angeht. ( Elektroniker).

Werde natürlich morgen mit der Firma Telefonieren aber eine zweite Meinung würde mir ja nicht schaden :)

Meine Fragen

1. Was für thermen darf ich an diesen Standort benutzten
2. Welche Anforderung muss dich Therme erfüllen
3. Kann ich überhaupt eine gebrauchte einbauen lassen

Habe bei Ebay eine Therme gefunden neu Wolf Paket CGU-2K-18. Würde die Therme passen?



Danke mfg
Delter :)
Mal richtig lesen um was es da geht, und nicht schon wieder ein Brennwert vorschreiben wo es nicht vorgeschrieben ist.
 
tricotrac

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Willst du es nicht begreifen oder ist die Herausforderung zu groß für dein Verständnis ?

"Wie oben schon Beschrieben muss ich die Therme austauschen in meinem Mehrfamilienhaus ( 6 Partein ). Die Gastherme wird an einen Schortstein angeschlossen mit einer weiteren Therme. Beide Thermen stehen in der Küche."

Hier steht nichts von Brennwert, dafür aber von zwei Heizwertgeräten an einem Kaminzug ! Bist du Handlanger von @KarlZei ? Dann wärst du sein erstes Mitglied in seinem "Recht Haben Müssen Forum" das er noch gründen muss !
 

KarlZei

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Halt! Er MUSS "abnehmen" was fachgerecht und regelkonform installiert ist, das hat mit seiner "Entscheidung" nicht unbedingt was zu tun.
Vielleicht solltest Du mal ein Thema aufmachen und klarstellen, was der bBSF darf und was nicht und was überhaupt seine Aufgabe ist. Hier gibt es vereinzelt doch ziemlich abstruse Vorstellungen darüber.

Vermutlich hat der TO nur wegen EINER Therme angefragt, es geht aber um den "Tausch ZWEIER einziger Geräte an einem Zug"! Ergo ist Brennwert möglich, es besteht auch KEINE Ausnahme-Situation!
Wir laufen in absehbarer Zeit in ein ähnliches Problem. Daher interessiert mich das schon genauer: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage kann/muss der bBSF bei der Abnahme was machen, wenn er feststellt, dass BW-Geräte möglich gewesen wären? Ich konnte bisher keine Vorschrift/Verordnung finden, die das explizit regelt. Liegt das tatsächlich im Ermessensspielraum des bBSF?
Und was ist, wenn zunächst nur eine Therme ausgetauscht wird und die 2. erst kurze Zeit später? Ja, Trickserei, aber trotzdem ;-)
 
Defrost

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Das frag ich mich auch erst die eine, dann nach 5 Jahren die andere die ja beide an einem Schornstein hängen.
Die wenigsten haben Kleingeld um beide Thermen zu tauschen.
 
Dr Schorni

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Vielleicht solltest Du mal ein Thema aufmachen und klarstellen, was der bBSF darf und was nicht und was überhaupt seine Aufgabe ist. Hier gibt es vereinzelt doch ziemlich abstruse Vorstellungen darüber.
Das ist unnötig und zu aufwändig. Da sowas ja eh hin und wieder auftritt und ohnehin immer fallspezifisch ist, macht es mehr Sinn dann dort gezielt darauf einzugehen.
Seine Aufgabe ist grundsätzlich als erstes die Regeln einzuhalten bzw deren Einhaltung durchzusetzen. Auf die hat er sich zu berufen, seine "persönliche Meinung oder Neigung" ist irrelevant und außen vor. Entspricht etwas den Regeln und es "gefällt" ihm nicht, hat er es abzunehmen. Gefällt ihm etwas, entspricht aber nicht den Regeln, hat er es zu bemängeln. GANZ EINFACH!
 
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