Junkers ZWR 18-2 KDE 21s0040 austauschen welche Therme darf ich nehmen ?

Diskutiere Junkers ZWR 18-2 KDE 21s0040 austauschen welche Therme darf ich nehmen ? im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo liebe Community , Wie oben schon Beschrieben muss ich die Therme austauschen in meinem Mehrfamilienhaus ( 6 Partein ). Die Gastherme wird...

Delter

Threadstarter
Mitglied seit
24.02.2021
Beiträge
11
Hallo liebe Community ,

Wie oben schon Beschrieben muss ich die Therme austauschen in meinem Mehrfamilienhaus ( 6 Partein ). Die Gastherme wird an einen Schortstein angeschlossen mit einer weiteren Therme. Beide Thermen stehen in der Küche.

Eine der Thermen geht ständig in Störung ( Rote Leuchte ). Die Therme funktioniert ganz normal ein paar Stunden und Heizt auch so wie es soll, doch nach einiger Zeit geht die Rote Lampe immer wieder mal an. Gestern war der Heizungstechniker schon da für 20 Minuten und wollte sich bei mir heute melden. Ich denke das es Sinnvoller ist einfach die Thermen beide gleichzeitig auszutauschen ( 30 Jahre alt). Bei uns wird gerade auch alles auf H Gas umgerüstet und eine der Therme kann leider nicht umgerüstet werden, da keine Ersatzteile mehr Lieferbar.

Jetzt hab ich zwei möglichkeiten entweder ich Kaufe zwei Neue Thermen oder gute gebrauchte. Deshlab würde ich euch um Hilfe bitten, da ich laie bin was Gasthermen angeht. ( Elektroniker).

Werde natürlich morgen mit der Firma Telefonieren aber eine zweite Meinung würde mir ja nicht schaden :)

Meine Fragen

1. Was für thermen darf ich an diesen Standort benutzten
2. Welche Anforderung muss dich Therme erfüllen
3. Kann ich überhaupt eine gebrauchte einbauen lassen

Habe bei Ebay eine Therme gefunden neu Wolf Paket CGU-2K-18. Würde die Therme passen?



Danke mfg
Delter :)
 
Zuletzt bearbeitet:
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.395
1) Ist mit dem bevollmächtigten Schornsteinfeger vor Beginn aller Arbeiten zu klären.
2) Kannst du diese Frage mal konkretisieren ?
3) Beim Gasgerät besteht absolute Fachbetriebspflicht für Gas und Abgas, sowie Trinkwasser (beim Kombigerät) und Elektroarbeiten.

Vergiss irgendwelche Internetangebote. Du wirst keinen Handwerker für den Einbau von selbst beigestelltem Material finden. Zumal dieser auch die Änderungsmitteilungen für den Gasversorger und den Schornsteinfeger unterschreibt.
 

Delter

Threadstarter
Mitglied seit
24.02.2021
Beiträge
11
Danke erstmal für deine schnelle Antwort.

1.) Habe mit dem Schornsteifeger gerade Telefoniert. Ich darf wieder eine Heiztherme installieren.
2.) Wäre das Modell passend welchen ich oben genannt habe?
3.) Gebraucht kommt nicht mehr infrage. Wo soll den dass Problem liegen wenn das ein neugerät ist mit einer bekannten Marke ?
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.395
.) Habe mit dem Schornsteifeger gerade Telefoniert. Ich darf wieder eine Heiztherme installieren.
Nein, der Schornsteinfeger muss rauskommen und das vor Ort entscheiden. Was für eine Therme darfst du installieren Heizwert (kamingebunden) oder Brennwert (da oberstes Geschoß) ?

2.) Wäre das Modell passend welchen ich oben genannt habe?
Entscheidet eher der Installateur, der das Gasgerät einbaut und in Zukunft wartet und repariert.

3.) Gebraucht kommt nicht mehr infrage. Wo soll den dass Problem liegen wenn das ein neugerät ist mit einer bekannten Marke ?
Gott sei Dank. Das Problem liegt bei der Gewährleistung.
 
Defrost

Defrost

Experte
Mitglied seit
28.01.2021
Beiträge
3.219
Nein, der Schornsteinfeger muss rauskommen und das vor Ort entscheiden. Was für eine Therme darfst du installieren Heizwert (kamingebunden) oder Brennwert (da oberstes Geschoß) ?



Entscheidet eher der Installateur, der das Gasgerät einbaut und in Zukunft wartet und repariert.



Gott sei Dank. Das Problem liegt bei der Gewährleistung.
Das hat mit dem obersten Geschoss nichts zu tun ob er wieder Heizwert nehmen muss.
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.395
Das hat mit dem obersten Geschoss nichts zu tun ob er wieder Heizwert nehmen muss.
Hier in unserer Region aber doch. Wohnung im Dachgeschoss bekommt neues Brennwertgerät, da Abgasführung über Dach möglich ist.
 

KarlZei

Experte
Mitglied seit
04.11.2018
Beiträge
6.096
Hier in unserer Region aber doch. Wohnung im Dachgeschoss bekommt neues Brennwertgerät, da Abgasführung über Dach möglich ist.
Für welche Region ist das mit welchem Gesetz bzw. mit welcher Verordnung festgelegt?
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.395
Für welche Region ist das mit welchem Gesetz bzw. mit welcher Verordnung festgelegt?
Was soll diese Frage ? Region ist für Sie Nordrhein-Westfalen. Wenn Brennwert machbar ist, wird Brennwert montiert. Einhellige Meinung von Installateuren und Schornsteinfegern. Dazu braucht es kein spezielles Gesetz oder Verordnung. Besser wäre noch alle Gasgeräte raus reißen und auf Zentralheizung umbauen. Kuckucksuhren und Behelfsheizungen braucht kein Mensch.
 
Defrost

Defrost

Experte
Mitglied seit
28.01.2021
Beiträge
3.219
Wenn ich einen vorhandenen Schornstein habe wo schon ein Heizwertgerät ist, muss ich kein Brennwert nehmen.
Ich bin nicht verpflichtet einen neuen Abgasweg bauen zu lassen in dieser Konstellation.
Um da alle Zweifel auszuräumen, würde ich den Schornsteinfeger befragen der da zuständig ist und nicht ein Forum.
 

KarlZei

Experte
Mitglied seit
04.11.2018
Beiträge
6.096
Ich bin nicht verpflichtet einen neuen Abgasweg bauen zu lassen in dieser Konstellation.
Genauso ist es - wenn es kein Gesetz / keine Vorordnung gibt, die das vorschreibt. Und das/die gibt es auch in NRW nicht.
Um da alle Zweifel auszuräumen, würde ich den Schornsteinfeger befragen der da zuständig ist und nicht ein Forum.
Sinnvollerweise sollte man vorher mit dem Schornsteinfeger reden, obwohl es nicht vorgeschrieben ist. Der Bezirksschornsteinfeger muss nicht vorher vorbeikommen, er genehmigt nicht vorher und kann auch nicht vorschreiben, was verbaut wird. Er muss die Anlage in der Regel 'nur' abnehmen, bevor sie in Betrieb geht. Nicht mehr und nicht weniger.
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.395
Wenn es ein einzelnes Gasgerät an einem Kaminzug ist gibt es keine Alternative zu Brennwerttechnik. Einzige Ausnahme sind mehrere Gasgeräte an einem Kaminzug, die sogenannte Mehrfachbelegung. Hier in NRW sind drei Geräte an einem Zug erlaubt.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.443
Ort
Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
bevollmächtigten Schornsteinfeger
DEN gibt es SO nicht. Das ist in protziger Langversion der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" oder ebenfalls korrekt und klar der "Bezirksschornsteinfeger".

Nein, der Schornsteinfeger muss rauskommen und das vor Ort entscheiden. Was für eine Therme darfst du installieren Heizwert (kamingebunden) oder Brennwert (da oberstes Geschoß) ?
Dazu muss er NICHT rauskommen, das kann er bei entsprechenden Kenntnissen ebenso beurteilen.
er genehmigt nicht vorher und kann auch nicht vorschreiben, was verbaut wird. Er muss die Anlage in der Regel 'nur' abnehmen, bevor sie in Betrieb geht. Nicht mehr und nicht weniger.
Was bekanntlich DUMMHEIT ist, einfach zu installieren und das Risioko zu tragen dass um- oder rückgebaut werden muss. Das hat mit genehmigen, zulassen oder vorschreiben auch nichts zu tun, er gibt den Rahmen der Möglichkeiten und einzuhaltende Bedingungen vor, mehr nicht.
Geräte die die obersten an einem mehrfachbelegten Schornstein sind, sind grundsätzlich "Problem-Geräte" wegen der (zu) geringen Schornsteinhöhe. Das lässt sich auch meist mit einem negativen Funktionsnachweis belegen - der ja ohnehin bei einem Austausch gemacht werden muss.
Also darf es NICHT mehr an den gemeinsamen Schornstein, benötigt eine eigene Abgasanlage = Brennwert-Pflicht.
Dem Sinn nach greift auch hier mit den "zwei auszutauschenden Thermen an einem alleinigen Schornstein" ganz klar die Brennwert-Pflicht: da es möglich ist und keine Ausnahmebedingung herrscht.
Das ist wie mit den Corona-Regeln: nicht nach einem letzten halbseidenen vielleicht-Schlupfloch einer Vorgabe suchen, sondern es VERSTEHEN um was es geht und danach folgerichtig handeln.
 
socko

socko

Experte
Mitglied seit
20.12.2012
Beiträge
1.453
Genauso ist es - wenn es kein Gesetz / keine Vorordnung gibt, die das vorschreibt. Und das/die gibt es auch in NRW nicht.

Sinnvollerweise sollte man vorher mit dem Schornsteinfeger reden, obwohl es nicht vorgeschrieben ist. Der Bezirksschornsteinfeger muss nicht vorher vorbeikommen, er genehmigt nicht vorher und kann auch nicht vorschreiben, was verbaut wird. Er muss die Anlage in der Regel 'nur' abnehmen, bevor sie in Betrieb geht. Nicht mehr und nicht weniger.
Natürlich ist es vorgeschrieben eine Brennwertanlage einzubauen. Nur bei "unbilligen" Härten gibt es eine Ausnahme und bei Mehrfachbelegung von "B1" Geräten.

Bei DG ist es schwierig zu sagen ob eine Dachdurchführung eine "unbillige" Härte ist.
 
Defrost

Defrost

Experte
Mitglied seit
28.01.2021
Beiträge
3.219
Deswegen sag ich ja das man den Schornsteinfeger befragen sollte.
Andreas wollte auch kein Brennwertgerät nehmen und der Schornsteinfeger hat
eine Heizwertgerät sogar als alleiniges am Schornstein genehmigt.
 

KarlZei

Experte
Mitglied seit
04.11.2018
Beiträge
6.096
Geräte die die obersten an einem mehrfachbelegten Schornstein sind, sind grundsätzlich "Problem-Geräte" wegen der (zu) geringen Schornsteinhöhe. Das lässt sich auch meist mit einem negativen Funktionsnachweis belegen - der ja ohnehin bei einem Austausch gemacht werden muss.
Also darf es NICHT mehr an den gemeinsamen Schornstein, benötigt eine eigene Abgasanlage = Brennwert-Pflicht.
Verstehe ich nicht. Wenn es ein solcher Fall wäre, dann sind die Thermen schon seit langer Zeit in Betrieb. Woher soll denn da auf einmal ein 'negativer Funktionsnachweis' (was immer das auch ist <eg>) herkommen?
Und egal ob Erdgeschoss oder Dachgeschoss, es liegt offensichtlich eine zulässige Mehrfachbelegung mit Heizwertgeräten vor. Dann stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage irgendjemand dann vorschreiben darf, dass bei Tausch Brennwert zu verbauen ist. Obwohl die Voraussetzungen für Heizwert erfüllt sind?!?
Und was ist, wenn nur eine Therme getauscht werden soll?
 
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.443
Ort
Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
Verstehe ich nicht. Wenn es ein solcher Fall wäre, dann sind die Thermen schon seit langer Zeit in Betrieb. Woher soll denn da auf einmal ein 'negativer Funktionsnachweis' (was immer das auch ist <eg>) herkommen?
Ganz ganz einfach "SOWAS kommt von SOWAS": nämlich wenn in manchen rückständigen Bundesländern keine Voarankündigungs-Pflicht beim Bezirksschornsteinfeger besteht und eben einfach Geräte mal eben so ausgetauscht werden, "Joh war ja schon immer ne Therme dran". Und dann der Bezirksschornsteinfeger an der Entscheidung steht seine Aufgabe zu erfüllen (und der Arsch zu sein) und das Gerät wegzusprechen oder eben keinen Arsch in der Hose hat und es "duldet".
Für jeden Geräte-Tausch ist ein rechnerischer Funktions-Nachweis zu erbringen, da ist bei einer Mehrfach-Belegung schon immer ne mords Schnitzerei und wenn die 4m-Mindest-Schornsteinhöhe im DG unterschritten wird noch viel mehr. Grundsätzlich gilt: DG-Geräte WEG vom Schornstein wenn immer technisch möglich. Und logisch: wenn immer technisch möglich BRENNWERT. Deshalb ebenfalls wenn 2 alleinige Geräte am Schornstein getauscht werden.
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.395
Genauso ist es - wenn es kein Gesetz / keine Vorordnung gibt, die das vorschreibt. Und das/die gibt es auch in NRW nicht.
Welches Recht nehmen sie sich mir gegenüber immer wieder raus ? Halten Sie sich in Zukunft von meinen Beiträgen fern !

Sinnvollerweise sollte man vorher mit dem Schornsteinfeger reden, obwohl es nicht vorgeschrieben ist. Der Bezirksschornsteinfeger muss nicht vorher vorbeikommen, er genehmigt nicht vorher und kann auch nicht vorschreiben, was verbaut wird. Er muss die Anlage in der Regel 'nur' abnehmen, bevor sie in Betrieb geht. Nicht mehr und nicht weniger.
Sinnvollerweise darf der "Schwatte" die Abnahme nach erfolgter Montage verweigern ! Er muss gar nichts abnehmen, was er nicht mit entschieden hat !
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.395
Andreas wollte auch kein Brennwertgerät nehmen und der Schornsteinfeger hat
eine Heizwertgerät sogar als alleiniges am Schornstein genehmigt.
Was für mich rechtlich fragwürdig bleiben wird. Wir haben im August 2015 schon keine Heizwertkessel von der Firma Viessmann mehr geliefert bekommen, obwohl die Bestellungen alle schon im Juli 2015 erteilt waren.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.443
Ort
Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
Sinnvollerweise darf der "Schwatte" die Abnahme nach erfolgter Montage verweigern ! Er muss gar nichts abnehmen, was er nicht mit entschieden hat !
Halt! Er MUSS "abnehmen" was fachgerecht und regelkonform installiert ist, das hat mit seiner "Entscheidung" nicht unbedingt was zu tun.

Wenn ich einen vorhandenen Schornstein habe wo schon ein Heizwertgerät ist, muss ich kein Brennwert nehmen
Wo bitte kann ich das nachlesen ?
Na das IST doch auch so. Das ist schlüssig und klar, da baulich gegeben. Das heißt aber NICHT dass er keines nehmen KANN, denn ein BWG benötigt so und so eine eigene Abgasanlage, egal ob über Schornstein oder eigenständig über Dach.
Der Grundsatz ist ja: "Brennwert ist STANDARD - Heizwert die AUSNAHME!".
 
Thema:

Junkers ZWR 18-2 KDE 21s0040 austauschen welche Therme darf ich nehmen ?

Junkers ZWR 18-2 KDE 21s0040 austauschen welche Therme darf ich nehmen ? - Ähnliche Themen

  • Heizung ausgefallen- Junkers

    Heizung ausgefallen- Junkers: Hallo, vor 4 Monaten hat eine Firma die Junkers (ZWN 24/6 )repariert, Wasser -Turbine überprüft. Vorrang -Umschnalventil gespült.Stellmotor für...
  • Bosch Junkers ZSB 3-16 A23 + TA 211E + DT1/2 + Fußbodenheizung / richtige Vorlauftemperatur einstellen

    Bosch Junkers ZSB 3-16 A23 + TA 211E + DT1/2 + Fußbodenheizung / richtige Vorlauftemperatur einstellen: Hallo Fachmänner oder Fachfrauen, ich habe eine Frage zu obiger Heizungsanlage, welche in meinem Einfamilienhaus mit einer Etage betrieben wird...
  • Junkers Vorlauftemp immer ~ 21

    Junkers Vorlauftemp immer ~ 21: Guten Tag zusammen, wir besitzen eine Gaskombitherme für Warmwasseraufbereitung und Heizung. Modell: Cerapur HM, ZWB24-5C23...
  • Junkers Euroline Leiterplatte (87083002120) gewechselt, funktioniert kompl. anders

    Junkers Euroline Leiterplatte (87083002120) gewechselt, funktioniert kompl. anders: Hallo und guten Tag, ich bin hier in Portugal und habe eine Junkers Euroline Therme, 23 KW. An dieser wurde vor 2 Wochen eine neue Leiterplatte...
  • Junkers Gastherme: Beim Nachbarn Temperaturanzeige zu hoch oder bei mir zu niedrig?

    Junkers Gastherme: Beim Nachbarn Temperaturanzeige zu hoch oder bei mir zu niedrig?: Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und wir haben alle die gleiche Gastherme von Junkers. Meine befindet sich bei mir im Bad, aber die...
  • Ähnliche Themen

    Oben