Junkers csw 14/75 Dichtung

Diskutiere Junkers csw 14/75 Dichtung im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Moin zusammen, kann mir bitte einer von Euch sagen, welche Dichtung (Ersatzteilnummer) ich bestellen muss? Es geht um die Dichtung auf Seite 20...

moep3fx

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Moin zusammen,

kann mir bitte einer von Euch sagen, welche Dichtung (Ersatzteilnummer) ich bestellen muss?
Es geht um die Dichtung auf Seite 20 (Seite 21 des Dokuments), Abbildung 17, der CSW Installations- und Wartungsanleitung.

Den L i n k dazu darf ich leider est ab 5 Posts einstellen :(

Besten Dank im Voraus!
 
tricotrac

tricotrac

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ACHTUNG ! Gasgerät ! Hier besteht absolute Fachbetriebspflicht. Diese beginnt mit Eintritt der Gasleitung ins Gebäude und endet mit der Abgasmündung außerhalb. A L L E S dazwischen unterliegt der Fachbetriebspflicht.
Daher gibt es hier keine Ersatzteilnummer.
 

KarlZei

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tricotrac

tricotrac

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Sein Schichtladespeicher unter der Therme ist also ein Gasgerät. Wahnsinn.
Ja ! Wahnsinn ! Der Gerätemantel ist mit Schrauben gesichert. A L L E S was der Anlagenbetreiber ohne Werkzeug entfernen kann, darf er abnehmen. Ansonsten greift die Fachbetriebspflicht !

Auch wenn das nicht in den Schädel von KarlZei geht.
 

KarlZei

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Ja ! Wahnsinn ! Der Gerätemantel ist mit Schrauben gesichert. A L L E S was der Anlagenbetreiber ohne Werkzeug entfernen kann, darf er abnehmen. Ansonsten greift die Fachbetriebspflicht !
Der Schichtladespeicher hat eine eigene Verkleidung, die wohl werkzeuglos abnehmbar ist. Und es geht um eine Dichtung direkt auf dem Speicher und de facto außerhalb des Heizgeräts. Aber davon ab, das mit dem Werkzeug ist wirklich interessant.

Er darf den "Gerätemantel" nicht abnehmen, weil er mit 2 Schrauben gesichert ist; müsste er aber wohl auch gar nicht. Ich darf dagegen bei meinem Vitodens den "Gerätemantel" abnehmen, weil nicht mit Schrauben gesichert, und darf dann werkzeuglos alles im Gerät betatschen, darf Stecker abnehmen, die Regelung abnehmen usw.. Das macht A L L E S wirklich Sinn. Nicht.
Aber Hauptsache, Du hast mal wieder einen von Deinen Textbausteinen untergebracht. Danke dafür.
 

moep3fx

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Sein Schichtladespeicher unter der Therme ist also ein Gasgerät. Wahnsinn.

Versuche doch mal ..... oder das Äquivalent für Apfel.
Dort findest Du Explosionszeichnungen und Ersatzteilnummern.
Danke dir für den Tipp.
Nach Trinkwasserverordnung dürfte ich ja noch nicht mal meinen Wasserhahn selbst wechseln ;)
 
tricotrac

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Nach Trinkwasserverordnung dürfte ich ja noch nicht mal meinen Wasserhahn selbst wechseln ;)
Nicht nur nach der Trinkwasserverordnung, sondern auch der AVB WasserV § 12 (2) = Fachbetriebspflicht durch beim örtlichen Wasserversorger zugelassene Fachbetriebe !
 

KarlZei

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Nach Trinkwasserverordnung dürfte ich ja noch nicht mal meinen Wasserhahn selbst wechseln
Nee, nicht gemäß Trinkwasserverordnung. Die regelt da gar nichts und hat auch einen ganz anderen Zweck. Die Fachbetriebspflicht ist in der AVBWasserV geregelt. Aber das ist hier längst geklärt. Man kann den Wasserhahn in der Regel problemlos selbst wechseln, weil das keine 'wesentliche Änderung' der TW-Anlage darstellt und deswegen keine Fachbetriebspflicht gefordert ist.
 
tricotrac

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Man kann den Wasserhahn in der Regel problemlos selbst wechseln, weil das keine 'wesentliche Änderung' der TW-Anlage darstellt und deswegen keine Fachbetriebspflicht gefordert ist.
Ist mal gar nicht klar ! Woher soll der Kunde wissen, ob seine in einer Bastelbude gekaufte Sanitärarmatur für den Einbau und den betrieb einer Trinkwasserinstallationsanlage zugelassen ist ? Somit gilt hier Fachbetriebspflicht !
 

KarlZei

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Ist mal gar nicht klar !
Erst besteht Fachbetriebspflicht, weil es in TrinkwV und AVBWasserV. War falsch.
Dann besteht Fachbetriebspflicht, weil Fachmann nicht weiß, woher Kunde wissen kann, bzw. weil Kunde nicht wissen kann, ob eine Armatur zugelassen ist. Ist auch falsch, ein Kunde kann das wissen und bei Bedarf schnell rausfinden.
Am Ende besteht dann keine Fachbetriebspflicht mehr, weil dem Fachmann die Argumente ausgehen, und es wurde nur Lebenszeit und Datenbank-Speicherplatz mit einer eher sinnarmen Diskussion verschwendet. Macht aber nichts, dient ja auch dem Zeitvertreib ...
 
tricotrac

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Dann besteht Fachbetriebspflicht, weil Fachmann nicht weiß, woher Kunde wissen kann, bzw. weil Kunde nicht wissen kann, ob eine Armatur zugelassen ist. Ist auch falsch, ein Kunde kann das wissen und bei Bedarf schnell rausfinden.
Dann hat der Kunde sein Objekt der Begierde schon gekauft und latscht wieder in die Bastelbude um es um zu tauschen. wie will der unbedarfte Kunde das denn herausfinden ?

Am Ende besteht dann keine Fachbetriebspflicht mehr, weil dem Fachmann die Argumente ausgehen, und es wurde nur Lebenszeit und Datenbank-Speicherplatz mit einer eher sinnarmen Diskussion verschwendet.
Nein, weil es dem Halbjuristen nicht in den Kopf passt !

Macht aber nichts, dient ja auch dem Zeitvertreib
Davon scheinen Sie ja mehr wie reichlich zu haben !
 

KarlZei

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Am Ende besteht dann keine Fachbetriebspflicht mehr, weil dem Fachmann die Argumente ausgehen, und es wurde nur Lebenszeit und Datenbank-Speicherplatz mit einer eher sinnarmen Diskussion verschwendet.
Nein, weil es dem Halbjuristen nicht in den Kopf passt !
Nein? Klasse. Dann mal her mit den weiteren Argumenten.
Also keine weiteren Argumente. Dann können wir es ja abschließen:
1. Es besteht in diesem Fall keine Fachbetriebspflicht.
2. Du hast mal wieder Unsinn zur Fachbetriebspflicht geschrieben.
 
tricotrac

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Also keine weiteren Argumente. Dann können wir es ja abschließen:
1. Es besteht in diesem Fall keine Fachbetriebspflicht.
Hier schließt sich gar nichts ab. Anscheinend hat der Herr einen gravierenden Gedächnisschwund. Ich habe das schon mal beantwortet. aber anscheinend ist der Speicher zwischen den Ohren überfordert.

Für unsere Leser wiederhole ich es nochmal : Der Begriff "wesentliche Veränderungen" ist vom DVGW näher erläutert worden und in der Betriebsanleitung des ZVSHK "Trinkwasserinstallationen DIN 1988 (TRWI) Abschnitt 6 wie folgt aufgeführt :

Veränderungen an Rohrleitungen durch z. B. Gewindeschneiden ; Löten ; Schweißen ; Schrauben ; Klemmen ; Pressen und Kleben.

Des weiteren : Anschluss von Anlagen und Apparaten ohne DIN - DVGW Zeichen.

Damit besteht eine eindeutige Fachbetriebspflicht !
 
tricotrac

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2. Du hast mal wieder Unsinn zur Fachbetriebspflicht geschrieben.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich Ihnen jemals das "Du" angeboten habe. In weiterer Zukunft heißt das für KarlZei " Sie"
 

KarlZei

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Hier schließt sich gar nichts ab. Anscheinend hat der Herr einen gravierenden Gedächnisschwund. Ich habe das schon mal beantwortet. aber anscheinend ist der Speicher zwischen den Ohren überfordert.
Leider ist das hier kein Speicherproblem sondern ein Ignoranzproblem. Klar wurde das schon beantwortet, nur eben mehrfach falsch. Und das, obwohl in einem Thema dazu sogar Aussagen von einem Versorger zitiert wurden, nach denen der Tausch jedem erlaubt ist:
Informationsblatt für Betreiber einer Trinkwasseranlage
[...]
Für die Planung und den Betrieb von Trinkwasseranlagen ist die DIN 1988 „Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen“ als anerkannte Regel der Technik maßgebliche Grundlage und als fester Bestandteil in Verträgen rechtswirksam.
[...]
Unter unwesentlichen Veränderungen werden verstanden: [...]
- der Austausch von Auslaufarmaturen an den Entnahmestellen gegen gleichwertige Armaturen
Zu den aufgeführten Punkten:
Veränderungen an Rohrleitungen durch z. B. Gewindeschneiden ; Löten ; Schweißen ; Schrauben ; Klemmen ; Pressen und Kleben.
Wie kann man nur auf die Idee kommen, dass das Anbringen einer Auslaufgarnitur am dafür vorgesehen Ende einer Rohrleitung eine Veränderung der Rohrleitung ist?!? Aber egal, DVGW hilft: Gemäß Stellungnahme in Kommentaren zur DIN 1988 geht es hier um Veränderungen der Rohrleitungen vor den Entnahmestellen. Die Auslaufgarnitur sitzt nicht vor der Entnahmestelle.
=> keine Fachbetriebspflicht

Des weiteren : Anschluss von Anlagen und Apparaten ohne DIN - DVGW Zeichen.
Mal abgesehen davon, dass das mittlerweile überholt ist, kann der Versorger es natürlich weiterhin fordern, wenn er will. Aber es ist doch naiv, das als Argument für die Fachbetriebspflicht zu nutzen. Dann wird halt ein 'Apparat' mit diesem Zeichen genutzt und sofort gilt
=> keine Fachbetriebspflicht

Und dann sind auf der zitierten Seite natürlich noch andere wesentliche Veränderung aufgeführt,

- Wartung und Austausch von Sicherungs- bzw. Sicherheitsarmaturen
- Austausch einer Standbrause gegen eine Schlauchbrause
- Austausch einer Stand- bzw. Wandarmatur gegen eine solche mit ausziehbarer Brause


aus denen sich schließen ließe, dass es eben keine wesentliche Änderung mehr ist und daher der Austausch erlaubt ist, wenn es sich nicht um eine Sicherungs-/Sicherheitsarmatur handelt und die jeweilige Brause nicht ins Spiel kommt. Aber auch da hilft der DVGW weiter, indem er explizit kommentiert, dass der Austausch der Auslaufgarnitur dann keine wesentliche Änderung ist, wenn eine gleichwertige Armatur genutzt wird. Und, oh Wunder, da sind wir wieder bei den anfangs von mir zitierten Informationen des Versorgers. Die scheinen sich tatsächlich auszukennen - ganz im Gegensatz zu einem hiesigen "Fachmann", der das offensichtlich sogar beruflich macht. Erschreckend.

Und nein, eine Diskussion darüber, ob der normale Anlagenbetreiber wissen kann, ob eine Armatur gleichwertig und/oder zugelassen ist, ist müßig. Er kann es wissen und letztlich muss er es und viele andere Dinge wissen, wenn er eine Trinkwasseranlage betreibt und ggf. daran rumbastelt.
 
Thema:

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