ETAman
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- 10.12.2022
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Hallo Zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig bzw. jemand kann mir weiterhelfen – wir haben im Juli 2021 einen Antrag für die Förderung einer Gasheizung + Solarthermie bei der BAFA eingereicht, inklusive einem iSFP. Diese Förderung wurde genehmigt (inklusive iSFP).
Nach Ausbruch des Ukraine-Konflikts haben wir aber diesen Antrag zurückgezogen, und noch im Juli 2022 einen Antrag für einen ETA-Scheitholzofen eingereicht, also bevor Scheitholz in Bezug auf Zuschüsse deutlich gekürzt wurde. Die BAFA frägt jetzt aber nach einer TPB-ID, sprich verlangt, dass bei dieser Maßnahme ein Energieberater zwingend dabei sein muss.
Frage: Hat sich in diesem Zeitraum (Juli 2021 – Juli 2022) etwas geändert bzgl. der Heizungsbezuschussung mit einem iSFP? Also ist jetzt tatsächlich eine TPB-ID notwendig?
Ich finde hier im Netz leider keine „Retro“ Informationen – nur aktuelles zu den Änderungen nach August 2022, bei welchen der iSFP bei Heizungsprojekten als Einzelmaßnahme komplett wegfällt.
Eventuell noch ein paar Hinweise:
Im Schreiben vom ersten BEGEM (also Juli 2021) bezieht sich die BAFA auf:
„Richtlinie über die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude", Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.12.2020“
Im Schreiben vom zweiten BEGEM (also Juli 2022) bezieht sich die BAFA auf:
„Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16.09.2021“
Kennt sich hier eventuell jemand aus? Gab es hier eventuell eine entsprechende Änderung? Für kurze Info wäre ich dankbar!
ich hoffe, ich bin hier richtig bzw. jemand kann mir weiterhelfen – wir haben im Juli 2021 einen Antrag für die Förderung einer Gasheizung + Solarthermie bei der BAFA eingereicht, inklusive einem iSFP. Diese Förderung wurde genehmigt (inklusive iSFP).
Nach Ausbruch des Ukraine-Konflikts haben wir aber diesen Antrag zurückgezogen, und noch im Juli 2022 einen Antrag für einen ETA-Scheitholzofen eingereicht, also bevor Scheitholz in Bezug auf Zuschüsse deutlich gekürzt wurde. Die BAFA frägt jetzt aber nach einer TPB-ID, sprich verlangt, dass bei dieser Maßnahme ein Energieberater zwingend dabei sein muss.
Frage: Hat sich in diesem Zeitraum (Juli 2021 – Juli 2022) etwas geändert bzgl. der Heizungsbezuschussung mit einem iSFP? Also ist jetzt tatsächlich eine TPB-ID notwendig?
Ich finde hier im Netz leider keine „Retro“ Informationen – nur aktuelles zu den Änderungen nach August 2022, bei welchen der iSFP bei Heizungsprojekten als Einzelmaßnahme komplett wegfällt.
Eventuell noch ein paar Hinweise:
Im Schreiben vom ersten BEGEM (also Juli 2021) bezieht sich die BAFA auf:
„Richtlinie über die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude", Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.12.2020“
Im Schreiben vom zweiten BEGEM (also Juli 2022) bezieht sich die BAFA auf:
„Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16.09.2021“
Kennt sich hier eventuell jemand aus? Gab es hier eventuell eine entsprechende Änderung? Für kurze Info wäre ich dankbar!