Andreas1956
Experte
Threadstarter
- Mitglied seit
- 18.11.2018
- Beiträge
- 4.332
Vor einigen Monaten habe ich ja meinen alten Heizkessel durch einen neuen der gleichen Baureihe ersetzen lassen, der aber weniger Leistung hat. Der Bezirksschornsteinbevollfegte hat sich den Kessel angesehen, seine ohnehin anstehende jährliche Abgasmessung durchgeführt und den Schornstein kontrolliert. Nach vielen Wochen kam nun die Rechnung, die "Schornsteinfegerarbeiten 2020" berechnet, und zwar in vergleichbarer Höhe wie sonst Jahr für Jahr. Weder hat er die Abnahme berechnet, noch liegt ein Abnahmebescheid oder sowas bei. Gibt es da gar kein gesondertes Abnahmeschreiben? (die verringerte kW-Zahl und das Einbaujahr hat er aber geändert, also durchaus an den anderen Kessel gedacht)