Wenn deine Vorlauftemperatur, genauer gesagt, die Heizwassertemperatur, die durch deine Fußbodenheizungsrohre strömt, witterungsgeführt ist, dann lässt sich damit auch eine einwandfrei Regelung der Vorlauftemperatur erreichen. Eine Raumtemperaturaufschaltung, wie von dir beabsichtigt, dürfte nur mit Hardwareeingriffen, also Schlitze stemmen, Löcher bohren, realisierbar sein.
Lies dir mal die Beschreibung zu deinem RC300 oder HMC300 durch. Möglicherweise gibt es mehrere Anleitungen, eine für den Kunden, eine für den Heizungsbauer. Zumindest bei meinem ERC aus dem Jahr 2000 ist das so. In meinem Fall steht, in der Service-Anleitung (für den Heizungsbauer) beschrieben, was in deinem Fall zu tun ist.
Grundsätzlich: Wenn du bei höheren Außentemperaturen eine zu niedrige Vorlauftemperatur hast, drehst du die sogenannte Raumtemperatur hoch.
Wenn du, wie im Moment, bei tiefen Außentemperaturen (z. B. -8°C) eine zu niedrige Vorlauftemperatur hast, drehst du die Auslegungstemperatur hoch. Das ganze ist ein iterativer Prozess. Im Lauf einer Heizperiode kannst du die ideale Einstellung finden, die dann zukünftig jederzeit passt.
Hinweise: Die Bezeichnung "Raumtemperatur" im Zusammenhang mit der witterungsgeführten Vorlauftemperaturregelung ist bei Buderus, vermutlich auch bei anderen Heizungsfirmen, falsch gewählt. Es müsste "Parallelverschiebung" heißen. Und die Auslegungstemperatur ist in Wirklichkeit die Steilheit.
So ergibt sich bei meinem GB112-43 mit der ERC-Steuerung und witterungsgeführter Vorlauftemperaturregelung, bei einer eingestellten Raumtemperatur von 29 (Heizkörper - keine Fußbodenheizung) und einer Auslegungstemperatur von 46 bei -10°C bei einer tatsächlichen Außentemperatur von z.Zt. -8°C eine Vorlauftemperatur von ca. 60°C.
Hinter den Zahlen 29 und 46 stehen keine Einheiten, weil es in Wirklichkeit wie oben beschrieben, keine Temperaturwerte sind.
Warum Buderus keine korrekten Begriffe für technische Sachverhalte benutzt? Vermutlich deshalb, weil Otto-Normalverbraucher sich an den Begriffen Parallelverschiebung und Steilheit stören würde. Außerdem im Kleingedruckten ist sehr wohl von Parallelverschiebung die Rede.
Der Gesetzgeber macht das auch so. Auf den Straßenschildern mit einer Höchstgeschwindigkeit steht nicht etwa 80 km/h, sondern 80 km.
Als ich wieder mal wegen Geschwindigkeitsüberschreitung dran war, wollte sich der Richter aber meiner Argumentation, dass ich dachte, die Straße würde noch 80 km weiterführen, nicht anschließen.