hydraulischer Abgleich wann?

Diskutiere hydraulischer Abgleich wann? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Wir sollen für einen hydraulischen Abgleich bei Neuinstallation einer Wärmepumpe und Fußbodenheizung im ganzen Haus ohne Keller ca. 400 Euro...

Tinlizzy 77

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Wir sollen für einen hydraulischen Abgleich bei Neuinstallation einer Wärmepumpe und Fußbodenheizung im ganzen Haus ohne Keller ca. 400 Euro (Verfahren B) bezahlen. Der Heizungsbauer hat aber vergessen, im UG zwei Heizkörper zu installieren und das jetzt nachgeholt. Muss jetzt für die beiden Heizkörper ein neuer Hydraulischer Abgleich gemacht werden? Wie stelle ich fest, dass er wirklich einen hydr. Abgleich gemacht hat?
 
Hinnerk

Hinnerk

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Dein Heizungsbauer muss dir einen Qualitätssicherungsnachweis des hydraulischen Abgleichs nach den Vorgaben der KfW ausstellen. Ansonsten gibt es keine Förderung der KfW. Bestandteile des Nachweises sind
- eine Beschreibung zum hydraulischen Abgleich
- Beschreibung des Ist-Zustandes
- Grundlagen Datenerfassung
- Berechnungsergebnisse mit allen Einstellwerten
- Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs für die Kfw-/BAFA-Förderung
Diese Unterlagen muss dir dein SHKler nach erfolgtem hydraulischen Abgleich aushändigen. Das sollten dann so in etwa 9 - 10 DIN A4-Seiten sein und sind i.d.R. Bestandteil der genutzten Software, z.B. Optimus.
 
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Heizi54

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Was du das hast, dürfte Verfahren A sein.
Bei einem hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ist eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erforderlich. Aus der Heizlastberechnungen müssen die Einstellempfehlungen für die festeinstellbaren Ventileinsätze hervorgehen. Gefördert werden von BAFA und KfW meines Wissens nur hydr. Abgleiche nach Verfahren B.
Wenn er den hydr. Abgleich nach Verfahren B macht, müsste er dir die Ergebnisse der Heizlastberechnung austeilen können. Ich denke, er wird dir keine Berechnung nach der oben zitierten Norm vorlegen können, weil 400 € für eine Heizlastberechnung + Einstellung der festeinstellbaren Ventileinsätze nicht reichen dürften.
 
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CalibraTraum

Guest
Da hänge ich mich mal ran. Bei mir wurde es nach Verfahren A gemacht. Was bedeutet das?
Kann nur einer mal den Wisch aufdröseln?
Ich bezweifle nämlich das der wirklich gemacht wurde, Papier ist ja geduldig und niemand wird es nachkontrollieren, die Bafa sowieso nicht.

Was mich interessieren würde, es steht nirgends auf welche Stufe das voreinstellbare Ventil eingestellt wurde bzw. wie einzustellen ist

DAS würde mich interessieren.

Die Vorlauftemperatur ist eh für den Popo. Da bin ich weit drunter.

Gruß Andreas

IMG_0925.jpegIMG_0924.jpeg
 
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Heizi54

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Da wurde nach Verfahren A der Auslegungsförderstrom für jeden einzelnen Heizkörper geschätzt. Mit Hilfe des Kv-Diagramms des eingesetzten festeinstellbaren Ventils kann dann der Einstellwert des Ventils, häufig 1 bis 6, ermittelt werden.
Für den Monteur vor Ort müsste es noch eine Tabelle geben, aus der hervorgeht, welcher Auslegungsförderstrom zu welcher Ventileinstellung führt.
 
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Dr Schorni

Dr Schorni

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Gebäude-Energie-Feger
aaah so. Von der Spreizung her ja ok, aber ein hydraulischer Abgleich mit gesetzter Auslegung 70/55 ist nicht gemacht sondern nur GETIPPT = MÜLL!
Welche Gebäude-Heizlast kam denn bei diesem Pamphlet raus?
 

CalibraTraum

Guest
Genau das ist das hüpfende Komma, sowas hab ich nämlich nicht.
Die Devise lautete anscheinend, ein 15kw passt immer bei einem Durchschnitt EFH.
Das zeigt mir einmal mehr das vieles, vom Hydraulischen Abgleich, über die Dokumentation bis hin zur Ausführung mancher arbeiten bzw. verbauten oder fehlenden Komponenten (Schlammabscheider) Murks ist.

Die wenigsten werden sich, wie ich damals vorher informiert haben bzw. so tief nachlesen um das alles wissen zu können.

Man könnte sagen das es mein Fehler ist.
Gewiss ist aber das er einen Kunden weniger hat.

Gruß Andreas
 
Thema:

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