Hydraulischer Abgleich Pflicht bei Austausch Gastherme?

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Zoppotrump-NEU

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Hallo, zusammen,

ich will demnächst in meinem Haus (RMH, 3 Geschosse, BJ1999) die vorhandene Gastherme (Wolf GG 1E-18) gegen ein Gas-Brennwertgerät (wahrscheinlich Wolf CGS-2) austauschen. Bin jetzt gerade in der Phase, wo ich mir Angebote einhole. Bzgl hydraulischem Abgleich gehen die Meinungen stark auseinander, daher zwei Fragen:
  1. ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht beim Tausch der Gastherme?
  2. ist ein hydraulischer Abgleich sinnvoll für mein Haus? (Anmerkung dazu: ich weiß in etwa, was ein hyd.Abgl. ist. Da die Systemtemperatur aber sowieso schon sehr niedrig ist, habe ich Zweifel, dass sich dadurch in der Praxis wirkliche Einsparungen ergeben)
Danke für Eure Antworten & Gruß!
 
ThW

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zu 1.: Ja ... LINK
zu 2.: lässt sich drüber streiten ... prinzipiell, ja. Nur wirtschaftlich für den Einzelnen???

LG ThW
 

Zoppotrump-NEU

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Ja, danke.

Ich könnte ja auch diese KfW-Förderung beantragen, wobei es 10% gibt, wenn hA nach Verfahren A , und 15% wenn hA nach Verfahren B durchgeführt wurde.

In der Praxis sieht es wohl so aus, dass die Leute, die die KfW Förderung beantragen, den hA machen, da es ja Voraussetzung ist. Die auf die KfW Förderung verzichten, machen ihn i.d.R. nicht, da es in der Praxis wohl auch keine Konsequenzen hat, wenn er nicht gemacht wurde.

Tja, das ist jetzt die Frage.

- Verfahren A mit 10% Förderung?
- Verfahren B mit 15% Förderung?
- hA weglassen ohne Förderung?
 

KarlZei

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Aber doch nicht für alte Häuser?!?

Um die 'Brennwert-Förderung' zu bekommen, muss allerdings einer gemacht werden. Hier muss geprüft werden, ob das überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Z.B. wäre zu prüfen, ob schon einstellbare Ventile verbaut sind. Wenn nicht, teuer ....
 
ThW

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Aber doch nicht für alte Häuser?!?
und wenn es ein Beduinenzelt ist ... bei Wärmeerzeugerwechsel ist ein Abgleich der einzelnen Wassermengen pro Heizkörper pflicht.

Wirtschaftlichkeit im Einzelnen wird nicht behandelt. Die optimale Ausnutzung bzw. Minimierung des Verbrauchs ist entscheidend.... nach den Regen der Technik.

Es muss vom Fachbetrieb auf die Notwendigkeit des hydraulischen Abgleich hingewiesen werden ... Eine Ausführung entscheidet der Eigentümer. ;)

LG ThW
 

KarlZei

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Daraus geht nicht hervor, dass bei altem (edit: privaten) Bestand beim Tausch des Heizgerätes ein hydraulischer Abgleich (im Sinne Förderung, mit einstellbaren Ventilen) durchzuführen ist.
 
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Da ist der Hinweis, worauf es sich bezieht .... VOB Teil C >>> ABSCHNITT 3 ff

LG ThW
 

KarlZei

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Ok, wenn nach VOB angeboten und durchgeführt, käme es in Betracht. Da sich die Regelungen per se auf eine komplette Heizungsanlage beziehen, stellt sich allerdings immer noch die Frage, ob der Abgleich bei nur einem neuen Heizgerät auch vorgeschrieben ist. Das pumpt ja, wie das Teil davor, nur erwärmtes Heizungswasser durch die bereits vorhandenen Leitungen, Heizkörper und/oder FBHen. Ist aber nicht mein Problem und interessiert mich auch nicht wirklich, denn:

Die VOB ist keine Rechtsnorm und gilt im privaten Bereich nur, wenn sie bzw. Auszüge davon explizit mit dem Fachbetrieb vereinbart wurden. Schlimmstenfalls muss der OP halt noch prüfen, ob VOB-Teile für sie/ihn gelten...
 
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