HILFE - ich werde verrückt

Diskutiere HILFE - ich werde verrückt im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Als solcher hättest Du Dich sicher schlau gemacht oder, besser, Dich durch einen Fachanwalt informieren lassen, was Mieter alles ohne Genehmigung...

KarlZei

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Als Eigentümer einer Immobilie, wäre ich sehr erbost
Als solcher hättest Du Dich sicher schlau gemacht oder, besser, Dich durch einen Fachanwalt informieren lassen, was Mieter alles ohne Genehmigung durch den Vermieter verändern darf. Ist dann auch viel besser für die Nerven, wenn man das weiß ;-)
 

Lp3g

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Ja die Aussage ging zu mir. Aber der DMB hat das ganz klar gestellt, man darf es. Es ist keine Bauliche Veränderung. Daher muß man den Vermieter nicht fragen. Selbt die WC Schüssel darf ich selbst in der Wohnung tauschen.


Nun ein Zitat:
Bauliche Veränderungen (§ 22 Abs. 1 WEG)
Als bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes wird jede über die bloße Instandhaltung und Instandsetzung sowie modernisierende Instandsetzung hinausgehende, vom Aufteilungsplan abweichende dauerhafte Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in seiner bestehenden Form angesehen – und zwar nicht nur von Bauwerken, sondern auch von unbebauten Grundstücksteilen. Bauliche Veränderungen bedürfen stets der Zustimmung aller über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigte Eigentümer. In der Praxis sind mit nur wenigen Ausnahmen alle Wohnungseigentümer beeinträchtigt.




Die alten Thermostate zur Seite legen und bei Auszug drauf drehen.

Wieso sollen diese das Hydraulische System mehr stören als die anderen?

Stelle ich das normale Thermostat z.B. auf 3, macht das auch auf und zu. Einmal eben mechanisch oder via Motor.

Wieso wollt ihr immer ein Gerichtsurteil, das typisch deutsch. Immer vor Gericht. Was erstmal nicht ausdrücklich Verboten ist, ist erstmal erlaubt.

Dann zeig uns ein Gesetz, Norm oder sonst was, wo den Mietern das Verboten wird?
 
ThW

ThW

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Moin

Sobald man ein Werkzeug benötigt, ist es ein Eingriff ins Bauwerk.
Das ist aber alles OffTopic und hilft den TE nicht weiter. Hier prasseln diesbezüglich MEINUNGEN aufeinander, die hier Fachlich nicht beantwortet werden können. Vielleicht braüchten wir iwann mal einen aus der Wohnungswirtschaft ... :unsure::D

Zurück zum Thema .... ;)

LG ThW
 

Lp3g

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Moin

Sobald man ein Werkzeug benötigt, ist es ein Eingriff ins Bauwerk.
Das ist aber alles OffTopic und hilft den TE nicht weiter. Hier prasseln diesbezüglich MEINUNGEN aufeinander, die hier Fachlich nicht beantwortet werden können. Vielleicht braüchten wir iwann mal einen aus der Wohnungswirtschaft ... :unsure::D

Zurück zum Thema .... ;)

LG ThW
Dann dürfte ich kein Bild aufhängen. Normal dreht man die auch mit der Hand ab.
 

KarlZei

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Scherz, oder? Schnell noch mal etwas Irriges geschrieben und dann zurück zum Thema?

Sobald man ein Werkzeug benötigt, ist es ein Eingriff ins Bauwerk.
Na und? Das sagt überhaupt nichts. Ohne Genehmigung und im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauch:
Mieter darf mit dem Hammer einen Nagel in die Wand schlagen, um ein Bild aufzuhängen.
Mieter darf mit der Bohrmaschine Löcher in Wände und sogar Fliesen bohren, um etwas zu befestigen.
Mieter darf mit einem Pinsel Wände, Türen, Fenster streichen.
Mieter darf mit einer Zange alte Thermostatköpfe abmontieren und neue smarte anbauen.
Mieter darf mit geeigneten Werkzeugen im Normalfall tatsächlich auch 'Deine' Türzargen ausbauen und umdrehen.
 
tricotrac

tricotrac

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Mieter darf mit einer Zange alte Thermostatköpfe abmontieren und neue smarte anbauen.
Mieter darf mit geeigneten Werkzeugen im Normalfall tatsächlich auch 'Deine' Türzargen ausbauen und umdrehen
Mit schriftlicher Einwilligung seines Vermieters !
 

Jjano

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ey macht euch ab. das hilft mir null
 
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tricotrac

tricotrac

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Den Wunsch stelle bitte auch der Gegenseite.
 

Lp3g

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Du willst ernsthaft auf diesem Kindergarten-Niveau weitermachen?
Lasse es, tricotrac versteht es nicht und will es nicht verstehen. Es muss nicht für alles ein Urteil geben was man darf. Der Weg ist anders, alles was nicht verboten ist, ist erstmal erlaubt.

Soll er zeigen wo es verboten ist.

Nun back.

Es kann am Abgleich liegen, an einer Pumpe mit zuviel Leistung. Ist dir bekannt, welche HK an dem Rohrnetz hängen. Ggf. die anderen mal auf drehen. Es kann auch Luft sein. Ggf. mal in den Kasten schauen. Bei mir haben die Rohre geknackt wie sau. Der HB hatte auch keine Idee. Hab das Problem selbst gelöst. Die Rohre in den Haltern entspannt und unter der Fußleiste die Rohre Isoliert. Nun ist es ruhig.

Daher schau mal im Kasten. Es kann auch von einem anderen HK kommen. Das übertragt sich dann blöd.
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 555b Modernisierungsmaßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,

1.

durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
2.
durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,
3.
durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,
4.
durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,
5.
durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
6.
die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder
7.
durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.

Vorliegen einer baulichen Veränderung
§ 555 b BGB findet nur dann Anwendung, wenn die Maßnahme eine „bauliche Veränderung“ darstellt. Der Begriff der baulichen Veränderung ist weit auszulegen. Er umfasst neben Eingriffen in die bauliche Substanz auch Veränderungen der Anlagentechnik des Gebäudes, soweit sich diese nicht auf eine bloße Einstellungsoptimierung beschränken.


Da mit ist der Austausch von Heizkörperthermostaten sowie die Veränderung der Heizungssteuerung und Regelung eine eindeutige Veränderung die einer Zustimmung des Eigentümers bedarf. Diese Zustimmung kann er dann an Auflagen binden, wie die Pflicht bestimmte Arbeiten von einem Fachmann ausführen zu lassen.


Damit ist die Auslegung von @KarlZei reines Wunschdenken.

Unabhängig davon ist es doch kein Problem eine Zustimmung vom Vermieter einzuholen bzw. in den Mietvertrag zu sehen was vertraglich geregelt wurde.
 
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tricotrac

tricotrac

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Lp3g

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Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie, Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes

Und du schreibst selbst:

bloße Einstellungsoptimierung beschränken

Und was sind es? Einstellarbeiten. Es wird an der Anlage nichts verändert. Ob das Teil es mit Bimetall / Feder oder einem Motor macht, das ist latte. Selbst der DMB gibt das frei.

Frag mal beim DMB an. Eine Tür streichen ist auch erlaubt und der Eingriff ist viel größer und lässt sich nicht in 5 Sekunden ändern.
 
Wolfhaus

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Und was sind es? Einstellarbeiten.
Ein tauschen der Heizungssteuerung und Regelung sind keine Einstellarbeiten. Selbst die elektrische Verbindung eines Raumcontrollers mit der Heizung ist nur dem Fachmann erlaubt. Da reicht ein Blick in die Bedienungsanleitung um das nachzulesen. Grundlage ist die DIN VDE 0100.

Frag mal beim DMB an. Eine Tür streichen ist auch erlaubt und der Eingriff ist viel größer und lässt sich nicht in 5 Sekunden ändern.
Der Vergleich hat schon was!
Es wird an der Anlage nichts verändert
Wenn du nicht veränderst warum machst du das dann?

Du kannst dir gerne deine Welt schöndenken, die Realität ist eine andere. Machen kannst du gerne was du willst, weil es dann auch deine Verantwortung ist.
 
tricotrac

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Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie, Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes
Gleichzeitig wird das aber eingeschränkt durch rechtsgültige Regeln , Gesetze und Verordnungen. U N D diese sind auch für dich und dein Handeln bindend !
 
tricotrac

tricotrac

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Bauliche Veränderungen (§ 22 Abs. 1 WEG)
Beitrag #22 :

Der Hinweis ist mal völlig am Thema vorbei ! Was hat das Wohnungseigentümergesetz mit dem Mietrecht zu tun ? Rein gar nichts, das ist an den Haaren herbeigezogen !
 
Thema:

HILFE - ich werde verrückt

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