Hilfe bei Dimensionierung LWWP fĂŒr KFW55 DHH Neubau

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mad-mike

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Musste ich gerade dran denken... 😁
 
tricotrac

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mad-mike

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War zu erwarten...
 

PeWe

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Warum soll man die WP ĂŒberhaupt anmelden? Wir haben eine Wallbox mit 11 kW, die ist angemeldet, aber das EVU kann sie nicht abschalten. Warum sollte man also eine WĂ€rmepumpe die maximal 3,5 kW Strom zieht abschalten? Außerdem haben wir eine PV-Anlage mit Akku, der die WP im Notfall auch versorgen kann.
 
mad-mike

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Warum soll man die WP ĂŒberhaupt anmelden?
Weil Heizstrom muss gemeldet werden. Ich meine Da gibts Leistungsgrenzen. Weil 3,5 KW kann man in die Steckdose stecken, und da könntest du rechthaben, das das nicht gemeldet werden muss... (Dazu mal einen Elektriker Befragen)

Warum sollte man also eine WĂ€rmepumpe die maximal 3,5 kW Strom zieht abschalten?
Ob das muss, Steht auf einen anderen Blatt papier.

der die WP im Notfall auch versorgen kann.
Habe ich sehr schlechte Erfahrungen mit gemacht eine WP im Inselbetrieb laufen zu lassen. Vielleicht nur zufall, aber 3 Versuche, und 3 mal mist.

Ich Persönlich wĂ€re froh, wenn im Notfall der Akku etwas Licht im Haus zum Leuchten bringt, und das der KĂŒhlschank nicht warm wird.
 

PeWe

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hallo mad-mike
danke fĂŒr Deine Stellungnahme. Wir mĂŒssen also die WP anmelden, das werden wir dann machen. Die WP hat zwar nur 3,5 kW elektrische Leistung, und die auch noch auf 3 Phasen verteilt, aber fĂŒr den Notfall auch einen Durchlauferhitzer mit 8,8 kW. Es wird aber auf keinen Fall ein ZĂ€hler installiert, ĂŒber den das EVU abschalten kann.

Wegen des Inselbetriebs: Der E3DC liefert 4,5 kW, also 1,5 kW pro Phase, damit lÀuft die WP, die ja selten mit voller Leistung lÀuft ganz locker. Problematisch ist das bei Waschmaschine, Herd oder WÀschetrockner, die einphasig bis zu 3000 Watt ziehen. Der Speicher kann im Normalfall 12 Stunden Stromausfall abdecken, ohne WÀrmepumpe auch locker 24 Stunden - wenn er voll ist.
Ich muss aber zugeben, dass die WP noch nicht in Betrieb ist, und das noch nicht in der Praxis getestet wurde. Seit Anfang MĂ€rz lĂ€uft aber die PV mit 99% Autarkie und seit 1. April incl. Warmwasserbereitung ĂŒber einen Heizstab, weil die Heizung abgebaut ist.
 
mad-mike

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Auch ich habe die Insel Versuche mit dem e3dc durchgefĂŒhrt. Eine Inverter Maschinen einphasig, und 2 Drehstrom Verdichter.

Die Inverter Platine hat im Inselbetrieb ganz komische GerÀusche gemacht (gefolgt von mir unbekannten Störungen) und die beiden anderen Verdichtern, hat die Elektronik wegen Drehfeld gemeckert.

Das Drehfeld war aber korrekt.

Ich weiss nicht ob das Signal: Sinuskurve und die Hz vielleicht nicht so 100% sauber ausgegeben werden? Vielleicht wirklich nur 3 blöde ZufÀlle. Kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen.

Im Netz Betrieb laufen aber alle WP problemlos.

Was und wie da angemeldet werden muss, muss der Elektriker sagen. Das ist wirklich sehr unterschiedlich von jedem EVU. Vielleicht Interessiert es die ĂŒberhaupt nicht, vielleicht machen die ein Riesen tam tam draus.

Als ErgĂ€nzung: Bei allen 3 E3DC wurden die Komplette WĂ€rmepumen ZĂ€hler und Tarifschalt gerĂ€t, sowie das ""Fern abschalten"" Ohne RĂŒcksprache mit dem EVU entfernt. 2 haben es "geduldet" und dementsprechent geĂ€ndert. Bei einem musste die Abschaltung wieder rein, (Trotz Hausstrom zĂ€hler / Kein WP zĂ€hler) und es gab wohl riesigen Ă€rger zwischen EVU und Elektriker.

Ich bin zu allen 3 maschienen nur gekommen, weil die WP nach montage der PV anlage Probleme gemacht haben...
 

PeWe

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Danke fĂŒr die Info. Da bin ich mal gespannt, was da auf und zu kommt. Es ist aber irgendwie lĂ€cherlich, dass man eine 11 kW-Wallbox betreiben darf, aber eine WP mit weniger als der halben Leistung vom EVU abgeschaltet werden soll/darf. Ich werd mich mal schlau machen.
 
Wolfhaus

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interessantes zu lesen :
Ist seit 2008 bekannt, eigentlich schon vor dem Konzept. In D. war es vorgesehen alle alten ZĂ€hler bis 2020 ausgetauscht zu haben. Das hat man auf Eis gelegt.
Angeblich laufen diese ZÀhler jetzt richtig und werden nun beim ZÀhlerwechsel, Störungen und bei jedem möglichen Anlass zwangsgewechselt.
Da sind dann auch welche vor Gericht gezogen weil sie den alten ZĂ€hler behalten wollten, aber vor Gericht gescheitert.
Nun haben welche geklagt weil man aus den gespeicherten Daten zu viel ableiten kann. (das kann unbemerkt vom Netzbetreiber ausgelesen werden)
Nun will man den Netzbetreibern Auflagen machen, was wie offt ausgelesen werden kann. Auf die Problematik Leistungsbegrenzung oder Abschaltungen geht man nicht ein. Aber es ist bekannt was alles möglich ist. Fehlt wohl noch an einer richtigen Verbotspartei in der Regierung aber die Wahlen stehen ja vor der TĂŒr und dann wird sicher jeder BĂŒrger wissen was er wĂ€hlen sollte, damit er dann nicht im kalten und dunkel sitzt.
 

PeWe

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So, jetzt bin ich schlauer:
Unser Netzbetreiber, die EnBW interessiert die WÀrmepumpe nicht. Auch dem Stromanbieter, Naturstrom, ist das egal, sie könnten wenn wir wollen die Abschlagszahlung anpassen.
Da wir eine PV haben, macht ein zweiter ZĂ€hler und ein WP-Tarif fĂŒr die WP keinen Sinn, denn dann kann man den Eigenverbrauch nicht fĂŒr die WP nehmen, denn die hĂ€tte dann einen eigenen ZĂ€hler, der mit der PV nichtszu tun hat.

Also, anmelden nicht erforderlich, den Energieversorgern ist egal wofĂŒr man den Strom verbraucht.
 
Wolfhaus

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Energieversorgern ist egal wofĂŒr man den Strom verbraucht.
MEINEM Energieversorgern ist egal... ! Das kann auch anders sein, nur das nun nicht jeder denkt... ohne das abzuklÀren...

FĂŒr dich ist das dann so gĂŒnstig, also mach das so. Wie lange das dann so Bestand hat? Aber das kann dann auch gelöst werden und meistens wirkt dann der "Bestandschutz". Ich sehe hier die Ampel voll grĂŒn fĂŒr dich.
 

KarlZei

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Unser Netzbetreiber, die EnBW interessiert die WĂ€rmepumpe nicht.
Das liest sich in den technischen Anschlussbedingungen BW anders, die offensichtlich fĂŒr das Verteilnetz der EnBw gelten. Wenn die TAB BW fĂŒr Dich zutreffen, dann ist die WP mindestens anmeldepflichtig und die o.a. Wallbox auch.
 

PeWe

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Nun, mehr als den Netzbetreiber und den Stromlieferanten zu fragen kann und muss ich wohl nicht tun. Alles andere als deren verbindliche Auskunft interessiert mich nicht. Ich bin Kunde und habe meine Pflicht erfĂŒllt.
 

KarlZei

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Alles andere als deren verbindliche Auskunft interessiert mich nicht.
Verbindliche Auskunft? Hotline?
Das Dumme ist, dass man fĂŒr den Hausanschluss in der Regel eine Menge Papierkram unterschrieben hat, mit dem man sich verpflichtet, diverse Vorgaben des Netzbetreibers einzuhalten. Und schlimmer noch gelten automatisch gesetzliche Vorschriften wie die NAV, die den Anschlussnehmer ebenfalls in die Pflicht nehmen. In einem Paragrafen der NAV steht dann z.B. auch, dass eine Ladeeinrichtung fĂŒr Elektrofahrzeuge vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzuzeigen ist. Und tatsĂ€chlich ist das wg. potenzieller Probleme fĂŒr das Netz, die den Netzbetreiber sicherlich interessieren, auch (implizit) fĂŒr WĂ€rmepumpen so geregelt. Die Auskunft irgendeiner Hotline (?) und die Auskunft eines Stromlieferanten, der nichts mit dem Netzbetrieb zu tun hat, entbindet einen sicherlich nicht davon.
Aber vermutlich wird sich ein vernĂŒnftiger Fachbetrieb schon darum kĂŒmmern ;-)
 

PeWe

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Lieber KarlZei
Es ist ja durchaus möglich, dass Deine Kenntnisse zum Thema fundiert sind. Aber ehrlich gesagt reicht mir die Auskunft meines Netzbetreibers. Ob das "nur" eine Hotline ist, stört mich nicht, ich hab den Netzbetreiber gefragt und damit ist das Thema erledigt. Eingebaut wird die WP von einem Heizungsbetrieb, also bin ich auch nicht in der Verantwortung. Ich bin Kunde und kein Fachmann.
 
Thema:

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