Hilfe bei Dimensionierung LWWP für KFW55 DHH Neubau

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mad-mike

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Musste ich gerade dran denken... 😁
 
Wolfhaus

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vo EVU zu EVU sehr unterschiedlich
... was jetzt ist... aber was kommen kann ist erschreckend, technisch schon alles vorgesehen.
Z.B. können die deinen Gesamtstromverbrauch auf 1 kW von - bis begrenzen, oder was auch immer.
 
tricotrac

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mad-mike

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War zu erwarten...
 

PeWe

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Warum soll man die WP überhaupt anmelden? Wir haben eine Wallbox mit 11 kW, die ist angemeldet, aber das EVU kann sie nicht abschalten. Warum sollte man also eine Wärmepumpe die maximal 3,5 kW Strom zieht abschalten? Außerdem haben wir eine PV-Anlage mit Akku, der die WP im Notfall auch versorgen kann.
 
mad-mike

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Warum soll man die WP überhaupt anmelden?
Weil Heizstrom muss gemeldet werden. Ich meine Da gibts Leistungsgrenzen. Weil 3,5 KW kann man in die Steckdose stecken, und da könntest du rechthaben, das das nicht gemeldet werden muss... (Dazu mal einen Elektriker Befragen)

Warum sollte man also eine Wärmepumpe die maximal 3,5 kW Strom zieht abschalten?
Ob das muss, Steht auf einen anderen Blatt papier.

der die WP im Notfall auch versorgen kann.
Habe ich sehr schlechte Erfahrungen mit gemacht eine WP im Inselbetrieb laufen zu lassen. Vielleicht nur zufall, aber 3 Versuche, und 3 mal mist.

Ich Persönlich wäre froh, wenn im Notfall der Akku etwas Licht im Haus zum Leuchten bringt, und das der Kühlschank nicht warm wird.
 

PeWe

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hallo mad-mike
danke für Deine Stellungnahme. Wir müssen also die WP anmelden, das werden wir dann machen. Die WP hat zwar nur 3,5 kW elektrische Leistung, und die auch noch auf 3 Phasen verteilt, aber für den Notfall auch einen Durchlauferhitzer mit 8,8 kW. Es wird aber auf keinen Fall ein Zähler installiert, über den das EVU abschalten kann.

Wegen des Inselbetriebs: Der E3DC liefert 4,5 kW, also 1,5 kW pro Phase, damit läuft die WP, die ja selten mit voller Leistung läuft ganz locker. Problematisch ist das bei Waschmaschine, Herd oder Wäschetrockner, die einphasig bis zu 3000 Watt ziehen. Der Speicher kann im Normalfall 12 Stunden Stromausfall abdecken, ohne Wärmepumpe auch locker 24 Stunden - wenn er voll ist.
Ich muss aber zugeben, dass die WP noch nicht in Betrieb ist, und das noch nicht in der Praxis getestet wurde. Seit Anfang März läuft aber die PV mit 99% Autarkie und seit 1. April incl. Warmwasserbereitung über einen Heizstab, weil die Heizung abgebaut ist.
 
mad-mike

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Auch ich habe die Insel Versuche mit dem e3dc durchgeführt. Eine Inverter Maschinen einphasig, und 2 Drehstrom Verdichter.

Die Inverter Platine hat im Inselbetrieb ganz komische Geräusche gemacht (gefolgt von mir unbekannten Störungen) und die beiden anderen Verdichtern, hat die Elektronik wegen Drehfeld gemeckert.

Das Drehfeld war aber korrekt.

Ich weiss nicht ob das Signal: Sinuskurve und die Hz vielleicht nicht so 100% sauber ausgegeben werden? Vielleicht wirklich nur 3 blöde Zufälle. Kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen.

Im Netz Betrieb laufen aber alle WP problemlos.

Was und wie da angemeldet werden muss, muss der Elektriker sagen. Das ist wirklich sehr unterschiedlich von jedem EVU. Vielleicht Interessiert es die überhaupt nicht, vielleicht machen die ein Riesen tam tam draus.

Als Ergänzung: Bei allen 3 E3DC wurden die Komplette Wärmepumen Zähler und Tarifschalt gerät, sowie das ""Fern abschalten"" Ohne Rücksprache mit dem EVU entfernt. 2 haben es "geduldet" und dementsprechent geändert. Bei einem musste die Abschaltung wieder rein, (Trotz Hausstrom zähler / Kein WP zähler) und es gab wohl riesigen ärger zwischen EVU und Elektriker.

Ich bin zu allen 3 maschienen nur gekommen, weil die WP nach montage der PV anlage Probleme gemacht haben...
 

PeWe

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Danke für die Info. Da bin ich mal gespannt, was da auf und zu kommt. Es ist aber irgendwie lächerlich, dass man eine 11 kW-Wallbox betreiben darf, aber eine WP mit weniger als der halben Leistung vom EVU abgeschaltet werden soll/darf. Ich werd mich mal schlau machen.
 
Wolfhaus

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interessantes zu lesen :
Ist seit 2008 bekannt, eigentlich schon vor dem Konzept. In D. war es vorgesehen alle alten Zähler bis 2020 ausgetauscht zu haben. Das hat man auf Eis gelegt.
Angeblich laufen diese Zähler jetzt richtig und werden nun beim Zählerwechsel, Störungen und bei jedem möglichen Anlass zwangsgewechselt.
Da sind dann auch welche vor Gericht gezogen weil sie den alten Zähler behalten wollten, aber vor Gericht gescheitert.
Nun haben welche geklagt weil man aus den gespeicherten Daten zu viel ableiten kann. (das kann unbemerkt vom Netzbetreiber ausgelesen werden)
Nun will man den Netzbetreibern Auflagen machen, was wie offt ausgelesen werden kann. Auf die Problematik Leistungsbegrenzung oder Abschaltungen geht man nicht ein. Aber es ist bekannt was alles möglich ist. Fehlt wohl noch an einer richtigen Verbotspartei in der Regierung aber die Wahlen stehen ja vor der Tür und dann wird sicher jeder Bürger wissen was er wählen sollte, damit er dann nicht im kalten und dunkel sitzt.
 

PeWe

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So, jetzt bin ich schlauer:
Unser Netzbetreiber, die EnBW interessiert die Wärmepumpe nicht. Auch dem Stromanbieter, Naturstrom, ist das egal, sie könnten wenn wir wollen die Abschlagszahlung anpassen.
Da wir eine PV haben, macht ein zweiter Zähler und ein WP-Tarif für die WP keinen Sinn, denn dann kann man den Eigenverbrauch nicht für die WP nehmen, denn die hätte dann einen eigenen Zähler, der mit der PV nichtszu tun hat.

Also, anmelden nicht erforderlich, den Energieversorgern ist egal wofür man den Strom verbraucht.
 
Wolfhaus

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Energieversorgern ist egal wofür man den Strom verbraucht.
MEINEM Energieversorgern ist egal... ! Das kann auch anders sein, nur das nun nicht jeder denkt... ohne das abzuklären...

Für dich ist das dann so günstig, also mach das so. Wie lange das dann so Bestand hat? Aber das kann dann auch gelöst werden und meistens wirkt dann der "Bestandschutz". Ich sehe hier die Ampel voll grün für dich.
 

KarlZei

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Unser Netzbetreiber, die EnBW interessiert die Wärmepumpe nicht.
Das liest sich in den technischen Anschlussbedingungen BW anders, die offensichtlich für das Verteilnetz der EnBw gelten. Wenn die TAB BW für Dich zutreffen, dann ist die WP mindestens anmeldepflichtig und die o.a. Wallbox auch.
 

PeWe

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Nun, mehr als den Netzbetreiber und den Stromlieferanten zu fragen kann und muss ich wohl nicht tun. Alles andere als deren verbindliche Auskunft interessiert mich nicht. Ich bin Kunde und habe meine Pflicht erfüllt.
 

KarlZei

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Alles andere als deren verbindliche Auskunft interessiert mich nicht.
Verbindliche Auskunft? Hotline?
Das Dumme ist, dass man für den Hausanschluss in der Regel eine Menge Papierkram unterschrieben hat, mit dem man sich verpflichtet, diverse Vorgaben des Netzbetreibers einzuhalten. Und schlimmer noch gelten automatisch gesetzliche Vorschriften wie die NAV, die den Anschlussnehmer ebenfalls in die Pflicht nehmen. In einem Paragrafen der NAV steht dann z.B. auch, dass eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzuzeigen ist. Und tatsächlich ist das wg. potenzieller Probleme für das Netz, die den Netzbetreiber sicherlich interessieren, auch (implizit) für Wärmepumpen so geregelt. Die Auskunft irgendeiner Hotline (?) und die Auskunft eines Stromlieferanten, der nichts mit dem Netzbetrieb zu tun hat, entbindet einen sicherlich nicht davon.
Aber vermutlich wird sich ein vernünftiger Fachbetrieb schon darum kümmern ;-)
 

PeWe

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Lieber KarlZei
Es ist ja durchaus möglich, dass Deine Kenntnisse zum Thema fundiert sind. Aber ehrlich gesagt reicht mir die Auskunft meines Netzbetreibers. Ob das "nur" eine Hotline ist, stört mich nicht, ich hab den Netzbetreiber gefragt und damit ist das Thema erledigt. Eingebaut wird die WP von einem Heizungsbetrieb, also bin ich auch nicht in der Verantwortung. Ich bin Kunde und kein Fachmann.
 
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