Hilfe bei Dimensionierung LWWP für KFW55 DHH Neubau

Diskutiere Hilfe bei Dimensionierung LWWP für KFW55 DHH Neubau im Wärmepumpe, Gebäudekühlung Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo, Wir bauen mit einem Bauträger eine KFW 55 Doppelhaushälfte 120 qm + Spitzboden mit beheizt ca. 15 qm und hinterfragen aktuell das Angebot...

DanFi

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Hallo,

Wir bauen mit einem Bauträger eine KFW 55 Doppelhaushälfte 120 qm + Spitzboden mit beheizt ca. 15 qm und hinterfragen aktuell das Angebot unseres Bauträgers für die geplante LWWP.

Um die BAFA Förderung im Neubau von 35% zu erhalten hat uns unsere Bauträger die Nibe F2120-8 + VVMS320 geplant. Die BAFA-Förderung haben wir natürlich noch 2020 beantragt, die DHH ist zurzeit im Bau.

Die Heizlastberechnung des Energieberaters ergab 3 KW. (Temperatur -7 Grad) In dem Haus sollen irgendwann mal bis zu 4 Personen leben, daher rechnen wir noch mit ca. 0,8 KW Warmwasseraufbereitung. Die DHH wird eine Fußbodenheizung erhalten.

Jetzt haben wir Angst, dass die LWWP Nibe F2120-8 total überdimensioniert ist und womöglich nicht effizient arbeitet (Stichwort Taktung, ein und ausschaltung etc.).

Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr eure Meinung zu unserem BV und der LWWP teilt. Noch hätten wir ggf die möglichkeit eine anderen LWWP zu nehmen, müssen dann aber auf die BAFA Förderung verzichten.

Danke!
 
Hausdoc

Hausdoc

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Wir bauen mit einem Bauträger eine KFW 55 Doppelhaushälfte
Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr eure Meinung zu unserem BV und der LWWP teilt
Du hast hier erst mal kein Mitspracherecht.
Der Bauträger plant über Nachunternehmer die Heizanlage und errichtet sie.
Du hast kein Vertragsverhältnis mit dem Nachunternehmer.
Ein takten einer überdimensionierten Anlage stellt erst mal keinen Sachmangel dar.


Mir ist derzeit keine Wärmepumpe bekannt ( Markenfabrikat) die nicht BAFA förderfähig ist.


Die Heizlastberechnung des Energieberaters ergab 3 KW.
Zu den 3 KW muss man Warmwasseranteil (2KW bei 4 Personen) plus EVU Sperrzeit addieren. Somit kommt man da schon mit diesen 8 KW hin. Da die angegebene Maschine ein Invertergerät ist , moduliert sie in der Leistung
 

DanFi

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Die NIBE 2120-8 liefert bei -10 Grad noch rund 5 kW laut Datenblatt.

Sollte also passen, uns war nicht bewusst, dass der Warmwasseranteil so ein Aufschlag bedeutet,,,



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DanFi

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Du hast hier erst mal kein Mitspracherecht.
Der Bauträger plant über Nachunternehmer die Heizanlage und errichtet sie.
Du hast kein Vertragsverhältnis mit dem Nachunternehmer.
Ein takten einer überdimensionierten Anlage stellt erst mal keinen Sachmangel dar.


Mir ist derzeit keine Wärmepumpe bekannt ( Markenfabrikat) die nicht BAFA förderfähig ist.




Zu den 3 KW muss man Warmwasseranteil (2KW bei 4 Personen) plus EVU Sperrzeit addieren. Somit kommt man da schon mit diesen 8 KW hin. Da die angegebene Maschine ein Invertergerät ist , moduliert sie in der Leistung
Danke für deine Antwort!
 

KarlZei

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Sollte also passen, uns war nicht bewusst, dass der Warmwasseranteil so ein Aufschlag bedeutet,,,
Der Aufschlag ist auch deutlich geringer. Man rechnet überschlägig ca. 0,2 bis 0,3kW pro Person. Und eigentlich fließt der Warmwasserbedarf ähnlich ein wie die EVU-Sperrzeiten. Es muss ja nur der Wärmeverlust während der Warmwasser-Bereitung aufgeholt werden und deswegen bei der Dimensionierung berücksichtigt werden. Bei worst case 6 Stunden EVU-Sperre und z.B. 2 Stunden Warmwasserbereitung täglich kommt man auf eine Leistung von knapp 5kW. Dummerweise passt also die 8kW-Nibe, da sie nahe der Auslegungstemperatur diese 5kW liefern kann. Mit Hausdocs Zahlen / Berechnung müsstest Du die WP fast schon eine Nummer größer wählen...

Die o.a. Modulation hat hier nur eingeschränkten Nutzen, weil die Minimalleistung nur knapp unter der Heizlast liegt. Deine Befürchtung hinsichtlich des Taktens ist also berechtigt. Hier kommt es maßgeblich auf die hydraulische Ausführung der Anlage an, die eigentlich auch die Sperrzeiten berücksichtigen sollte.

Gibt es eigentlich eine Lüftungsanlage? Andere Heizquellen? Fußbodenheizung?
 

DanFi

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Hi,

ja geplant ist eine Fußbodenheizung. Keine KWL. Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B wurde auch von dem Energieberater erstellt.
Bezüglich der Sperrzeiten in einem Wärmepumpenstromtarif: Sind diese wirklich gängige Praxis, dass der Energieversorger deine LWWP mindestens einmal am Tag abstellt? Habe jetzt keine Informationen diesbezüglich in den Tarifen der RheinEnergie oder EVL oder sonst wem gefunden....
 

KarlZei

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Sind diese wirklich gängige Praxis, dass der Energieversorger deine LWWP mindestens einmal am Tag abstellt?
Ich habe da keinen vollständigen Überblick. Aber ich würde das als gängige Praxis bezeichnen. Die Versorger dürfen insgesamt 3x für 2 Stunden pro Tag abschalten, viele scheinen es bereits zu machen und man kann sie daran nur hindern, wenn man auf einen Wärmepumpen-Tarif verzichtet.
 

charly22

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Es ist tatsächlich vom Stromanbieter abhängig ob er die Sperre anwendet oder nicht (die Möglichkeit dazu hat er natürlich). In unserem Ort verzichtet er darauf, da in der Zeit in der eine Sperrung für den Versorger interessant wäre (Mittags alle Herde an) mittlerweile so viel an Strom aus PV erzeugt wird, dass eine Sperre keinen Sinn mehr macht. Vorher mal mit dem Versorger sprechen.
 
Defrost

Defrost

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Aber wenn es bedeckt ist schaltet er doch ab.Und das ist im Winter öffter der Fall da die Sonne auch noch flacher am Himmel steht. Und da braucht man die Wärmepumpe.
 
Wolfhaus

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Es ist tatsächlich vom Stromanbieter abhängig ob er die Sperre anwendet oder nicht
Wie willst du in die Zukunft sehen? Wie verändert sich das Umfeld? Wie willst du die Anlage betreiben (deine Vorstellung kann durchaus dann nicht möglich sein)
Und mit den Vor und Nachteilen, nennen wir sie mal lieber besondere Bedingungen und Wirkungswiese einer WP musst du dich schon beschäftigen.
Ja und Probleme wirst du gegenüber einer Gas- Brennwertheizung schon haben, aber das ist doch kein Grund da auszuweichen.
Aber das dann später alles nicht so richtig passt kannst du nur jetzt versuchen zu verhindern, das gehst du da schon richtig an.
Ich wünsche dir zu allem viel Erfolg und gute Nerven.
 
GreenRabbit

GreenRabbit

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Sperrzeiten sind möglich aber nicht sicher gegeben! Hier würde ich beim Versorger nachfragen, da es ja schon wichtig für die Auslegung des Pufferspeichers ist!
 
Wolfhaus

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perrzeiten sind möglich aber nicht sicher gegeben! Hier würde ich beim Versorger nachfragen
Gut gemeint, Aber;
wozu soll das wirklich gut sein, bist du der Meinung der sichert dir das für 10 Jahre im voraus ab? Maximal für die Vertragsdauer, dann kann sich das ändern!
Was sich da alles ändern wird kann er ja selber nicht wissen.
 

PeWe

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Ist es nicht so, dass man nur Sperrzeiten hat, wenn man billigen WP-Strom haben will? Darauf kann man auch verzichten.
 
Wolfhaus

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ist es nicht so, dass man nur Sperrzeiten hat, wenn man billigen WP-Strom haben will?
Vom Grunde nach ja. Aber das ist preislich schon ein Unterschied bei den Tarifen!
Wenn du aber unabhängig davon einen smarten Stromzähler hast, den wir bald alle haben werden, können über den Zähler Lastverbraucher auch abgeschaltet werden.
Also außer höhere Kosten nichts gekonnt. Die machen das mit der Abschaltung doch nicht um dich zu ärgern!
 
Defrost

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Vom Grunde nach ja. Aber das ist preislich schon ein Unterschied bei den Tarifen!
Wenn du aber unabhängig davon einen smarten Stromzähler hast, den wir bald alle haben werden, können über den Zähler Lastverbraucher auch abgeschaltet werden.
Also außer höhere Kosten nichts gekonnt. Die machen das mit der Abschaltung doch nicht um dich zu ärgern!
Naja bis die meine Waschmaschine abschalten können wird es wohl noch etwas dauern.
 
mad-mike

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Ist es nicht so, dass man nur Sperrzeiten hat, wenn man billigen WP-Strom haben will? Darauf kann man auch verzichten.
Das liegt am jeweiligen EVU.

AUCH wenn du sagst, meine Heizung soll über den Lichtstrom Zähler betrieben werden, so ist es dennoch eine Elektroheizung und der EVU muss über die Anlage in Kenntnis gesetzt werden. Wenn der weiterhin eine Sperr Möglichkeit fordert, so muss dies rein.

In Einer Region (umme Ecke bei mir) wird für den WP strom Zähler auch tatsächlich nur die WP gezählt. Das bedeutet, Die Regelung, Pumpen Und die E-Patrone wird über den Hausstrom Zähler gezählt -> Aber dennoch abschaltbar.!!



Aber das ist wirklich vo EVU zu EVU sehr unterschiedlich... Direkt bei meinem EVU benötigt es derzeit keiner Weiteren Maßnahmen für einen Doppeltarif zähler. Der TRE wird nicht eingestzt. demach keine Abschaltung möglich...


Es gibt in letzter Zeit die Häufung das die Nutzer Eintarif WP strom zähler haben wollen. Im Grunde nichts anderes wie die Doppeltarif Zähler, nur das man die Möglichkeit eines Anbieter wechsel hat. (bei Doppeltarif Zählern ist dies fast nicht möglich).


Für also solche Detail Fragen, müsstest du dich mit dem Elektriker vor Ort austauschen...

Einfach sagen --> WP an Hausstromzähler ist Falsch.
 
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