Heizungstausch

Diskutiere Heizungstausch im Buderus Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo zusammen. Ich habe vor 2 Monaten ein Haus gekauft. Die Heizung ist von 1982 eine Buderus Deltatherm 12. Heute war der Kaminfeger da und...

Vodan

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Hallo zusammen. Ich habe vor 2 Monaten ein Haus gekauft. Die Heizung ist von 1982 eine Buderus Deltatherm 12. Heute war der Kaminfeger da und meinte es sei alles in Ordnung. Wer teilt mir den mit ob ich nun nach 30 Jahren die Heizung tauschen muss. Der Kaminfeger eventuell. Er meinte nur bis nächstes Jahr. Beim Kauf wurde ich darauf hingewiesen, vom Makler, dass diese getauscht werden muss, aber keiner Weiss wer dies veranlasst. Für Ratschläge wäre ich dankbar.
 
tricotrac

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Fakt ist es, dass seit 01.01.2015 keine Gaswandgeräte sowie Öl- und Gasheizkessel, die älter 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden dürfen.

Zitat : Bei einem Eigentümerwechsel gilt eine zweijährige Übergangsfrist, in der das alte Wandgerät bzw. der alte Heizkessel ausgetauscht werden muss.
diese Regelung gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

Vom Baujahr her kann es möglich sein, das dein Wärmeerzeuger die 30 Jahre noch nicht erreicht hat, aber in Kürze erreichen wird.
Der letzte Feuerstättenbescheid gibt da Auskunft drüber. Da muss auch das Baujahr deines Kessels eingetragen sein.
 

Vodan

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Danke für die Antwort, aber wer prüft bzw. wer meldet oder teilt mir mit das es so ist. Das konnte bisher keiner beantworten.Der Vorbesitzer hat bezüglich der Heizung keinerlei Unterlagen hier gelassen und auf Nachfrage bei ihm keine Antwort darauf erhalten ausser er komme an seine Unterlagen nicht hin. Er ist in die USA verzogen.
Fakt ist das der Besitzstand 2002 Endete der Vorbesitzer das Haus 2004 kaufte, somit hätte er schon die Heizung tauschen müssen, da die 30 Jahre 2002 erreicht waren. Baujahr steht 1981 auf der Anlage. Alles sehr verwirrend.

Auszug aus der Gesetzeslage, was aber immer noch nicht erklärt wer das ganze überwacht und den Behörden meldet

Von der Pflicht zum Heizungstausch ausgenommen sind Hausbesitzer, die eine Immobilie mit maximal zwei Wohnungen schon seit 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnen. Während diese auch weiterhin mit der alten Technik heizen dürfen, müssen neue Eigentümer die Anforderungen der EnEV erfüllen. Was viele nicht wissen, ist, dass das neben Käufern auch Erben betrifft, die schon lange im Haus leben, bisher jedoch keine Eigentümer waren. All jene Personen haben nach dem Eigentumsübergang zwei Jahre Zeit, eine neue Heizungsanlage zu installieren.
 
ThW

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Moin

Wieso soll DIR einer etwas mittteilen, wo du doch "Herr im Hause" bist? Der Schofi sollte ausführlich Auskunft geben können ... Bevor(!) er dich Anmahnt und zur Erneuerung drängt. Die ausführende Wartungfirma sollte auch auf anstehende Veränderungen bzw. notwendige Maßnahmen hinweisen.

Aber....
Vodan schrieb:
Beim Kauf wurde ich darauf hingewiesen, vom Makler, dass diese getauscht werden muss
Vodan schrieb:
nach 30 Jahren die Heizung tauschen muss
... ist das nicht bereits Hinweis genug? ;)

LG ThW
 

Vodan

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Der Schornsteinfeger wollte nichts. Er sagte die Anlage ist in Ordnung, wir sehen uns im Frühjahr wieder. Wenn der Gesetzgeber es verlangt, muss es auch eine Kontrollbehörde geben die dieses überwacht. Aber wer.Der Schornsteinfeger wohl nicht.
 
mad-mike

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Moin,

Ich kenne das so das man eine Übergangs Zeit von 2 Jahre hat.

Also kannst du dir in aller Ruhe ein Konzept über legen, diverse Angebote einholen etc...
 
ThW

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Vodan schrieb:
muss es auch eine Kontrollbehörde geben die dieses überwacht. Aber wer.Der Schornsteinfeger wohl nicht.
Oh doch ... :!:
Nur scheint deiner (angestellter Schofi "naja", beim Bezirksschornsteinfegermeister selbst "FATAL", aber nachvollziehbar :kopfnuss: ) nicht daraf hinzuweisen.

LG ThW
 

Vodan

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Ja das ist mir so ja auch bekannt, aber nochmal, wer überwacht es das dieses Maßnahme auch ausgeführt wird. Wer weist darauf hin. Ich kann die Heizung ja auch drinnen lassen.
Bei pkws ist der Überwachende der Tüv für die Einhaltung der Gesetzeslage. Bei Heizungen? Wenn sie doch getauscht werden müssen nach dem Gesetzt. Wer ist dafür zuständig das dieses eingehalten wird. Das wollte ich wissen. Fragen über Fragen. Oder einfach abwarten wer sich meldet oder ob jemand sich meldet.
 

Vodan

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Denn wenn man es genau nimmt hätte der Vorgänger die Heizung beim Kauf in 2004 tauschen müssen. Und der Schofi.ist der Bezirksschofi. Meister persönlich. Offensichtlich ist es ihm Wurst.
 
ThW

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Vodan schrieb:
aber nochmal, wer überwacht es das dieses Maßnahme auch ausgeführt wird.
Vodan schrieb:
Bei pkws ist der Überwachende der Tüv für die Einhaltung der Gesetzeslage. Bei Heizungen?
Der Bezirksschornsteinfegermeister (BzSchfM).

Vodan schrieb:
Wer weist darauf hin.
BzSchfM und Fachbetriebe.

Vodan schrieb:
Ich kann die Heizung ja auch drinnen lassen.
Ja, das kannst du. Bis der lange Arm der Behörde ... der BzSchfM ... dir ein Ultimatum stellt. Dem kann man doch vorbeugen ud somit planen, oder? ;)

Vodan schrieb:
Oder einfach abwarten wer sich meldet oder ob jemand sich meldet.
Halte ich für eine schlechte Wahl, da man reagieren muss und nicht agieren kann.

Vodan schrieb:
Denn wenn man es genau nimmt hätte der Vorgänger die Heizung beim Kauf in 2004 tauschen müssen
Nein.

Vodan schrieb:
Und der Schofi.ist der Bezirksschofi. Meister persönlich. Offensichtlich ist es ihm Wurst.
Sicher nicht. das hat zwei Gründe ....
1. MUSS er nicht reagieren, da zZt Gesetze/Verordnungen noch eingehalten werden.
2. VORBEUGEN muss er nicht. Objektiv betrachtet tätest du es an seiner Stelle ggf auch nicht, denn ..... er würde sich seiner Brötchen berauben. Hintergrund: Jetzt kommt er regelmäßig 1/Jahr zum Kehren und Messen. Sollte er seiner Aufgabe als Energieberater nachkommen und dich auf eine Erneuerung aufmerksam machen, würdest du erneuern ... und zwar auf Brennwert etc. DENN käme er nur noch alle 2 Jahre ggf. sogar 3 Jahre zum messen. Das Kehren ist bei Gas ersatzlos gestrichen. Er KANN allenfalls nach Kehrüberwachungsordnung (KÜO) auf 1/Jahr bestehen.

LG ThW
 

Vodan

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Energieausweiss wurde im Juni gemacht. Mit B . Der Hinweis War jetzt mal super.Danke THW.
 
Hausdoc

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Vodan schrieb:
Wenn der Gesetzgeber es verlangt, muss es auch eine Kontrollbehörde geben die dieses überwacht.
Ja..... das ist der Kaminkehrer.


Kurzfristig kannst du dich entspannt zurücklehnen.

Du solltest aber zeitnah eine neue Anlage installieren lassen. Bei diesem Alter kann jeden Tag was sterben - dann beginnt Geldvernichtung
 
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Heizungstausch

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