Fragender1966
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- 03.06.2021
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Wir sind 2 Eigentümer in einem 3 Parteienhaus. Ein Eigentümer vermietet noch die Kellerwohnung.
Unsere alte Öl-Heizung mit vollem 10.000l Tank sollte jetzt eigentlich modernisiert werden. Ein neuer Brenner wurde gerade wg. eines Defekts eingebaut.
Der andere Eigentümer will keine neue Heizung, da er seine Wohnung ausschließlich mit Holz heizt. Die von ihm vermietete Wohnung wird mit Öl beheizt, wir mind. zu 50% Öl. (Rest Kaminofen).
Wir haben vor in ein paar Jahren die Wohnung zu vekaufen und machen uns gerade Gedanken, wer überhaupt unsere Wohnung abkaufen will, wenn der andere Eigentümer eine neue Heizung verweigert. Die Heizung ist wohl unter 30 Jahre alt. Bekommen wir eigerntlich nach 30 Jahren noch eine Zulassung dafür? Wer überprüft das?
Was meint ihr?
Unsere alte Öl-Heizung mit vollem 10.000l Tank sollte jetzt eigentlich modernisiert werden. Ein neuer Brenner wurde gerade wg. eines Defekts eingebaut.
Der andere Eigentümer will keine neue Heizung, da er seine Wohnung ausschließlich mit Holz heizt. Die von ihm vermietete Wohnung wird mit Öl beheizt, wir mind. zu 50% Öl. (Rest Kaminofen).
Wir haben vor in ein paar Jahren die Wohnung zu vekaufen und machen uns gerade Gedanken, wer überhaupt unsere Wohnung abkaufen will, wenn der andere Eigentümer eine neue Heizung verweigert. Die Heizung ist wohl unter 30 Jahre alt. Bekommen wir eigerntlich nach 30 Jahren noch eine Zulassung dafür? Wer überprüft das?
Was meint ihr?