Heizungstausch. Eigentümer will nicht.

Diskutiere Heizungstausch. Eigentümer will nicht. im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Wir sind 2 Eigentümer in einem 3 Parteienhaus. Ein Eigentümer vermietet noch die Kellerwohnung. Unsere alte Öl-Heizung mit vollem 10.000l Tank...

Fragender1966

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Wir sind 2 Eigentümer in einem 3 Parteienhaus. Ein Eigentümer vermietet noch die Kellerwohnung.
Unsere alte Öl-Heizung mit vollem 10.000l Tank sollte jetzt eigentlich modernisiert werden. Ein neuer Brenner wurde gerade wg. eines Defekts eingebaut.
Der andere Eigentümer will keine neue Heizung, da er seine Wohnung ausschließlich mit Holz heizt. Die von ihm vermietete Wohnung wird mit Öl beheizt, wir mind. zu 50% Öl. (Rest Kaminofen).
Wir haben vor in ein paar Jahren die Wohnung zu vekaufen und machen uns gerade Gedanken, wer überhaupt unsere Wohnung abkaufen will, wenn der andere Eigentümer eine neue Heizung verweigert. Die Heizung ist wohl unter 30 Jahre alt. Bekommen wir eigerntlich nach 30 Jahren noch eine Zulassung dafür? Wer überprüft das?
Was meint ihr?
 
Hausdoc

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Kaminkehrer ranholen ! Anlagen die über 30 Jahre alt sind müssen eigentlich erneuert werden . Ausnahme nur wenn man das Anwesen allein bewohnt (Typisches alteres Einfamilienhaus)
 
tricotrac

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Nach der ehemaligen Energieeinspar-Verordnung (EnEV) ; Heute Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) dürfen seit 01.01.2015 Wärmeerzeuger älter 30 Jahre nicht mehr betrieben werden. Diese Regelung gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Ausgenommen von der Regelung sind außerdem Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen bereits vor dem 01.02.2002 mindestens eine Wohnung vom Eigentümer selbst genutzt wurde.

Hausverwalter informieren und den zuständigen bevollmächtigten Schornsteinfeger fragen.
 

Fragender1966

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Der Kaminkehrer kommt regelmäßig, hat aber noch nie etwas zum Austausch gesagt.
 
Dr Schorni

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Ja un? Dann FRAG ihn halt wenn Du was hieb- und stichfestes wissen willst - sofern es in SEINEN Bereich fällt. Wie Mr tricotrac schon schrieb besteht keine Austausch-PFLICHT und alles andere mit dem anderen Eigentümer ist halt leider allein EURE Sache innerhalb der WEG.
 
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Heizungstausch. Eigentümer will nicht.

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