Auch dann muss die Leitung gedämmt werden, wenn das für den Anwendungsfall gemäß GEG gefordert ist....
Ich habe mir mal den Spaß gemacht, das GEG auf meinen konkreten Fall herunter zu brechen:
Zur besseren Vorstellung zunächst eine Skizze:
Dargestellt sind die Garage, der benachbarte Kellerraum (derzeit unbeheizt) und, übertrieben dargestellt, die Wand dazwischen. In der Garage befindet sich die Hauptleitung Vor/Rücklauf der Heizung (rot) und aktuell ein Heizkörper mit seinen Stichleitungen (grün). Der Heizkörper soll nun aus der Garage in den benachbarten Kellerraum umverlegt werden (blau). D.h. die bestehenden Stichleitungen werden geschnitten, erweitert und durch die Wand geführt (blau).
§69 GEG:
Werden Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen [...] erstmalig in ein Gebäude eingebaut oder werden sie ersetzt, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Wärmeabgabe der Rohrleitungen und Armaturen nach Anlage 8 begrenzt wird.
--> Die neuen Stichleitungen werden erstmalig eingebaut, damit muss die Wärmeabgabe nach Anlage 8 begrenzt werden.
Anlage 8 GEG:
1. a) Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen sind wie folgt zu dämmen:
aa) Bei Leitungen und Armaturen mit einem Innendurchmesser von bis zu 22 Millimetern beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, 20 Millimeter.
--> Trifft zu, d.h. 20mm Dämmung
ee) Bei Leitungen und Armaturen nach den Doppelbuchstaben aa bis dd, die sich in Wand- und Deckendurchbrüchen, [...], beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, die Hälfte des jeweiligen Wertes nach den Doppelbuchstaben aa bis dd
--> Reden wir über den Wanddurchbruch: 50% des Wertes sind anzusetzen, d.h. 10mm
hh) Soweit in den Fällen des § 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen an Außenluft grenzen, beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, das Zweifache des jeweiligen Wertes nach den Doppelbuchstaben aa bis dd.
--> Die Garage grenzt aufgrund des hölzernen Tors formal an Außenluft (das habe ich i.R.v. der Erstellung des iSFP gelernt). Die Stichleitungen innerhalb der Garage sind also doppelt zu dämmen, d.h. 40mm.
b) In den Fällen des § 69 ist Buchstabe a nicht anzuwenden, soweit sich Wärmeverteilungsleitungen nach Buchstabe a Doppelbuchstabe aa bis dd in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann.
--> Der Kellerraum gilt zukünftig als beheizt und die Wärmeabgabe wird aufgrund der am Heizkörper vorhandenen Thermostatarmatur beeinflusst werden können. Damit muss die Leitung innerhalb des Kellerraums nicht gedämmt werden. Für die Garage trifft b) nicht zu, da zukünftig dann nicht mehr beheizt. Spannend bleibt die in Rede stehende Wand, die sich allerdings nicht
zwischen beheizten Räumen befindet, sondern einen
beheizten vom unbeheizten Raum trennt. Damit trifft für die Wand Buchstabe b) formal nicht zu, sondern es gilt weiterhin a) ee).
Fazit:
Die Stichleitung zum Heizkörper müsste ich nach dem Umbau folgendermaßen dämmen:
- Innerhalb der Garage: 40mm
- In der Wand: 10mm
- Im Kellerraum: keine Dämmung gefordert.
In Bezug auf meine Ausgangsfrage nach dem Bohrlochdurchmesser ergäbe sich ein Loch mit 2x10mm+22mm=42mm.
Ob ich das so umsetze oder die Kirche im Dorf stehen lasse muss ich nochmal prüfen: Schon aus eigenem Interesse werde ich die Leitungen innerhalb der Garage anständig (>=40mm) dämmen. Dann einen sauberen Wandanschluss herstellen. Dahinter folgt die Rohrdurchführung in einen beheizten Raum…Ein Bohrer mit Dn 25 wäre verfügbar. Bei 40 wird`s schwierig...
Ob es keine Brandwand gibt, bin ich mir nicht so sicher: Zumindest führt der Zugang aus der Garage durch eine Brandschutztür. In der Garage steht ständig eine Brandlast von 2x55Liter Kraftstoff in den Tanks der PkWs. Zuzgl. die Fahrzeuge selbst. Wenn es da mal brennt würde ich viel darauf geben, dass mir das Feuer (zumindest anfänglich) so gut es geht innerhalb der Garage bleibt. Lieber habe ich dann (kleinste) Wärmeverluste an Stichleitungen eines Heizkörpers aufgrund fehlender Dämmung innerhalb einer Wand…
Gruß, bendo