Da haben wir es ja..... Theorie und Praxis.....
Da kenn ich auch den Fall wo ein neues Anwesen nicht warm wurde.
2 Jahre lang wurde prozessiert und mit Sachverständigen rungekaspert.
Grund und Ursache:
Die Heizungsfirma hatte an jedem Strang fachlich korrekt Oventrop Strangregulierventile eingebaut - diese aber nur sehr grob eingestellt.
Ein Sachverständiger erkannte diesen Fehler und forderte die korrekte Berechnung und Einstellung der Ventile.
Per Gerichtsbeschluss wurde für die Berechnung ein Ingeneurbüro beauftragt.
Auch per Gerichtsbeschluss wurde auf Vorschlag des Sachverständigen angeordnet, daß die Fachfirma diese Ventile exakt auf die vorgegebenen Werte einzustellen hat. Das ingeneurbüro hat diese Einstellung zu überprüfen und zu dokumentieren.
Alle errechneten Werte lagen im Bereich 0,15 bis 0,8 . Exakt so wurde es eingestellt und dokumentiert.
Der Fehler: Oventrop schreibt in der Montageanleitung daß keine Einstellung kleiner 1,0 erfolgen darf. Bei so kleinen Werten hätte man ggf das Ventil um 1 der 2 Dimensionen kleiner wählen müssen ( z.b. statt des verwendeten 1" Ventiles ein 3/8" Modell)
Ergo haben hier die Theoretiker und Experten ( Sachverständiger + Ingeneurbüro ) fachlich kläglich versagt.
Der Heizungsbauer ist Pleite
Die Eigentümergemeinschaft sauer und die Mieter frieren immer noch.
Dazu haben Juristen und Ingeneure über 2 Jahre gebraucht und über 150 000€ an Prozesskosten vernichtet.
Ein Angestellter einer Hausmeisterfirma hat das Problem letztlich ohne Auftrag und extra Vergütung beseitigt.