Heizungserneuerung und Gesetzeslage 2015

Diskutiere Heizungserneuerung und Gesetzeslage 2015 im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Hallo zusammen, in meiner Eigentumswohnung in einem 6 Familienhaus möchte ich die vorhandene Junkers Heizanlage Mini 11 AE 23 durch CERAMINI ZSN...

Hoeli

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Hallo zusammen,

in meiner Eigentumswohnung in einem 6 Familienhaus möchte ich die vorhandene Junkers Heizanlage Mini 11 AE 23 durch CERAMINI ZSN 11-7 AE mit Junkers St120-5 Z Standspeicher auszutauschen! Beide Geräte sind Heizwertgeräte mit Gebläse (raumluftunabhängig). Dieses Haus wird mit 6 Etagenheizungen gleichen Fabrikats und Baujahr (1991) beheizt. Je 3 Thermen hängen an einem Kamin. Ich bin der einzige dort wohnende Eigentümer. Die anderen Eigentümer wollen noch nicht austauschen!

Nun soll Ende 2015 ein Gesetz in Kraft treten, welches die Neuinstallation von Heizwertgeräten verbieten soll.

Was soll ich jetzt machen, habe keine Lust in 2-3 Jahren wieder eine neue Heizung einzubauen! Laut Kaminkehrer ist aber der jetzige Austausch nur mit einem Heizwertgerät möglich, eine alternative Abgasführung gibt es nicht.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Walter
 
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Keine Panik.

Auch der Verkauf und Installation von ungeregelten Pumpen ist eigentlich nicht mehr zulässig - trotzdem kann man diese ungeregelten Pumpen nach wie vor bestellen ( sie werden nach wie vor hergestellt)


Im ganzen Haus befinden sich "AE" Geräte?
Dann ist die Sache relativ einfach.
Hier ist nur ein Brennwert Abgassystem aus Edelstahl notwendig.


Daran könnten dann die restlichen Heizwertgeräte betrieben werden.


Kaminkehrer (Manche) boykottieren Brennwertgeräte ( wegen deutlich geringerem Verdienst daran) - daher kommt schon mal eine etwas "einseitige" Aussage.
Sprich mit deinem Kaminkehrer nochmal darüber. Zudem sollte es doch möglich sein, sich mit den anderen beiden Eigentümern zu einigen.
Ggf ist ja ein Preisvorteil beim Austausch aller 3 Anlagen drin

Ein Austausch des Abgassystems ist in absehbarer Zeit sowieso notwendig.

Hoeli schrieb:
vorhandene Junkers Heizanlage Mini 11 AE 23 durch CERAMINI ZSN 11-7 AE mit Junkers St120-5 Z Standspeicher
Ich würde eher auf Brennwert gehen. Bei passender Wasserhärte ( unter ca 15°dH) mit einem Kompaktgerät
 

Hoeli

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Danke erstmal für Deine rasche Auskunft!

Hausdoc schrieb:
Hier ist nur ein Brennwert Abgassystem aus Edelstahl notwendig.
verstehe ich richtig, dass hier ein kompletter Edelstahl Kamineinsatz notwendig wird?

Zitat: Zudem sollte es doch möglich sein, sich mit den anderen beiden Eigentümern zu einigen.

Habe ich schon versucht, solange die Heizung läuft wird nichts gemacht (außer Miete kassieren), der Verbrauch wird vom Mieter bezahlt!

Ist echt schwierig, möchte gerne nach fast 25 Jahren die Heizung erneuern (bin auch schon gut in den 60 zigern) und es ist schon schwierig!

LG Walter
 
Hausdoc

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Hoeli schrieb:
verstehe ich richtig, dass hier ein kompletter Edelstahl Kamineinsatz notwendig wird?
Ja - wo ist das Problem? Das ist kein besonders grosser Akt.
Irgendwann muss da eh was Neues rein. Entweder Kunststoff für Abgastemperaturen unter 120° oder Edelstahl bis 200° . Die bisherigen Heizwertgeräte "produzieren" ja bis ca 150°

Wenn du jetzt schon erneuern möchtest , steht auf deiner Einkaufsliste:
-Ein geeignetes Brennwertgerät
- ca 10 m Edelstahlrohr für Überdruckbetrieb zugelassen ( also mit Dichtungen)
- 2 zusätzliche Abgasanschlüsse (T-Stücke) für die vorhandenen Heizwertgeräte.

Der Posten Abgassystem ( also das Edelstahlrohr wie genannt) dürfte 700-1000€ ausmachen
 
socko

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Hoeli schrieb:
Hallo zusammen,

in meiner Eigentumswohnung in ... noch nicht austauschen!

Nun soll Ende 2015 ein Gesetz in Kraft treten, welches die Neuinstallation von Heizwertgeräten verbieten soll.


Walter
Das stimmt so überhaupt nicht wird aber schamlos weiter verbreitet. :(

Richtig ist, du darfst selbstverständlich noch bis September 2015 eine Heizwerttherme einbauen. Alle bis zu diesem Datum auf dem Markt befindlichen Geräte im Verkauf dürfen verwendet werden. DANN gilt, es dürfen nur Geräte mit "Energielabel" in Umlauf gebracht werden. Das Label hat nichts aber auch gar nichts mit Brenn- oder Heizwert zu tun[/b] und betrifft nur die Zertifizierung der Hersteller. Außerdem gibt es darüber hinaus Ausnahmeregelungen für Mehrfamilienhäuser mit genau deiner Problematik.

Also, Ruhe bewahren und Vorlagen und Texte und Verordnungen auch mal lesen.
 

Hoeli

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Vielen Dank für die guten Ratschläge, ich werde mich nochmals mit der Hausverwaltung kurzschließen und das Thema erörtern!

LG Walter
 
Thema:

Heizungserneuerung und Gesetzeslage 2015

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