Hoeli
Threadstarter
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- 31.10.2013
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Hallo zusammen,
in meiner Eigentumswohnung in einem 6 Familienhaus möchte ich die vorhandene Junkers Heizanlage Mini 11 AE 23 durch CERAMINI ZSN 11-7 AE mit Junkers St120-5 Z Standspeicher auszutauschen! Beide Geräte sind Heizwertgeräte mit Gebläse (raumluftunabhängig). Dieses Haus wird mit 6 Etagenheizungen gleichen Fabrikats und Baujahr (1991) beheizt. Je 3 Thermen hängen an einem Kamin. Ich bin der einzige dort wohnende Eigentümer. Die anderen Eigentümer wollen noch nicht austauschen!
Nun soll Ende 2015 ein Gesetz in Kraft treten, welches die Neuinstallation von Heizwertgeräten verbieten soll.
Was soll ich jetzt machen, habe keine Lust in 2-3 Jahren wieder eine neue Heizung einzubauen! Laut Kaminkehrer ist aber der jetzige Austausch nur mit einem Heizwertgerät möglich, eine alternative Abgasführung gibt es nicht.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Walter
in meiner Eigentumswohnung in einem 6 Familienhaus möchte ich die vorhandene Junkers Heizanlage Mini 11 AE 23 durch CERAMINI ZSN 11-7 AE mit Junkers St120-5 Z Standspeicher auszutauschen! Beide Geräte sind Heizwertgeräte mit Gebläse (raumluftunabhängig). Dieses Haus wird mit 6 Etagenheizungen gleichen Fabrikats und Baujahr (1991) beheizt. Je 3 Thermen hängen an einem Kamin. Ich bin der einzige dort wohnende Eigentümer. Die anderen Eigentümer wollen noch nicht austauschen!
Nun soll Ende 2015 ein Gesetz in Kraft treten, welches die Neuinstallation von Heizwertgeräten verbieten soll.
Was soll ich jetzt machen, habe keine Lust in 2-3 Jahren wieder eine neue Heizung einzubauen! Laut Kaminkehrer ist aber der jetzige Austausch nur mit einem Heizwertgerät möglich, eine alternative Abgasführung gibt es nicht.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Walter