Heizung rauscht durchgehend

Diskutiere Heizung rauscht durchgehend im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hey! Ich habe ein Problem. Ich wohne in einer Wohnung im obersten Stockwerk und die Heizung in meinem Zimmer rauscht durchgehend seit einem...

johnston95

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Hey!

Ich habe ein Problem. Ich wohne in einer Wohnung im obersten Stockwerk und die Heizung in meinem Zimmer rauscht durchgehend seit einem Monat. Von früh bis spät. Und das obwohl sie ausgestellt ist.

Ich habe die Sache dem Vermieter gemeldet und der hat sie entlüftet und auch einen neuen Thermostaten probiert. Nichts hat etwas gebracht. Zum Schluss meinte er nur noch, dass das normal ist, dass sie rauscht, da es eine zentral Heizung ist und wenn meine Nachbarrin die Heizung an hat, dann rauscht es halt. Zum Schluss meinte er ,,Mit einem empfindlichen Gehör hört man das natürlich besser''.

Nun meine Frage. Ist das echt so normal? Weil bis jetzt in jeder Wohnung in der ich wohnte, waren die Heizkörper still, wenn sie aus waren. Und das schlimme ist ja das sie non stop rauscht. Ich habe mit meinem Handy mal gemessen wie laut es ist. Mein Handy zeigt Nachts über 40 Db an.


Info zum rauschen: Das Rauschen ist am Heizkörper links zu vernehmen, wo der Thermostat ist. Wenn ich die Heizung anmache, bleibt das Geräusch gleich. Die Heizkörper in meiner Küche und im Bad rauschen nicht.

Wäre für jeden Rat echt dankbar, weil meinen Vermieter scheint es ja nicht so wirklich zu interessieren und stempelt das Problem einfach damit ab, dass ich ein empfindliches Gehör habe.
 
Hausdoc

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Poste mal ein Bild von den Heizkörperanschlüssen
 
Hausdoc

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Brauchst du 28° Raumtemperatur?

Es gibt brauchbare Apps zur Schallpegelmessung. Lad das mal runter und plaziere das Handy 1 m vom Heizkörper entfernt( z.b. auf einem Stuhl) .
Welcher Wert wird da angezeigt?
 

johnston95

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Eine Raumtemperatur von 28 grad brauche ich nicht, ich brauche eine ruhige Heizung.
Die App zeigt mir einen Meter entfernt vom Heizkörper 35 Db an (alle Fenster zu, Computer aus und Fernseher aus)
 
Andreas1956

Andreas1956

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Ist das Rauschen denn eindeutig dem Heizkörper zuzuordnen? So wie der angeschlossen ist, dürfte es keine Rolle spielen, ob die Nachbarin ihre Heizung in Betrieb hat.
 

johnston95

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Ja es kommt eindeutig vom Heizkörper.
 
Andreas1956

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Die Anlage sieht ja nicht ganz taufrisch aus, um es freundlich auszudrücken. Mein Hauptverdächtiger wäre das Ventil.
 
Hausdoc

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Die App zeigt mir einen Meter entfernt vom Heizkörper 35 Db an

Juristisch gesehen hättest du da keine Handhabe.
Aber:
Bitte den Vermieter er möge mal die Pumpenleistung überprüfen (lassen)

Wär nicht das erste mal daß man da eine 10 m Pumpe einbaut, weil ja das Gebäude 10 m hoch ist ( zur Info: Das hat damit überhaupt gar nichts damit zu tun)
 

johnston95

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Werde den Vermieter drauf ansprechen.
Aber wenn der Heizkörper gegen eine DIN Norm verstoßt (DIN 4109), und der Wert tatsächlich den Norm Wert klar übersteigt (angenommen festgestellt durch einen Gutachter) dann bin ich doch schon im Recht, dass der Vermieter sich um das Problem kümmern muss. Oder?
Alles nur rein theoretisch. So ein schlimmer Mieter bin ich nicht, dass ich gleich zum Anwalt renne.
 
Dr Schorni

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@Andreas1956 Ja, schätze ich auch, "älters", mit DEM Heizkörper dürfte das BJ 1970+- sein, so würd ichs schätzen. Aber das NUR als Alters-Einschätzung, NICHT als Qualifizierung! Ein Heizkörper soll seine Wärme (natürlich an sich un-hörbar!) abgeben und dicht sein, mit dem Ansehen ist das eh immer Ansichts-Sache. Irgendwann wird aus altmodisch plötzlich "vintage" oder "retro", wenn nicht gar "historisch". Werd mir für MICH mal das passende aussuchen...:unsure:

Jaaa, es is halt mal wieder "typisch Vermieter": er hat jetzt "was" gemacht aber es is halt nicht besser geworden. Somit denkt er , es sei "erledigt" - für ihn! NEIN, "erledigt" ist dann wenn das Problem weg ist, NICHT wenn man etwas erfolgloses getan hat. Manche Leute sind einfach nur strohdumm und meinen, weil sie "Macht" haben könnten sie auch die Logik verdrehen oder die Physik überlisten. Denn das Problem ist DANN weg wenn man nichts mehr hört oder nur ganz ganz minimal und NICHT wenn ER meint es wäre weg! Ich kann ihn allerdings verstehen: wenn man ein Geräusch mal "im Ohr hat", dann ist man da nunmal sensibel. Ich will damit keinesfalls sagen, dass Du Dir das einbildest, aber es ist nunmal oft so, dass man das halt dann "immer" hört, weil man drauf fokussiert ist. Also gelingt Dir das nicht "wegzuhören", weil es einfach WIRKLICH immer störend ist und eben NICHT in den anderen Geräuschen untergeht?

Sehr wahrscheinlich entsteht das Geräusch an der Durchfluss-Engstelle im Durchgangsventil in dieser Verschraubung hinter dem Thermostatkopf. Muss da viel Wasser durch die Schikanen, dann ergibt das immer ein Geräusch. Wie auch @Hausdoc schon schrieb: sehr wahrscheinlich ist die Wasser-Umwälzpumpe zu stark (eingestellt) und gehört heruntergeregelt.Das ist physikalisch kein Problem, denn die oberen Heizkörper sind eh die letzten, die am weitesten entfernten Heizkörper, da reicht ein ganz normaler langsamer Durchfluß, denn danach kommt ja nichts mehr was "mit Druck" zu bedienen wäre. Soweit zur Physik...

Der Rest ist wie immer leider "psychologisch":

Wir haben ein klares Problem, das an sich leicht zu erkennen und zu beseitigen ist. Du hast es "gemeldet" und der Eigentümer hat "irgendwas gemacht", ist aber schon bißchen vergrämt, denn a) er hatte keinen Erfolg b) will er seine Ruhe. Jetzt sagst DU ihm, als technikfremder und nur-Mieter, "man müsse die Pumpe reduzieren". Damit ist er erstmal platt ob deiner Behauptung an SEINEM Eigentum sei was nicht richtig, was nimmst DU Dir raus, Du nur-Mieter, also: beinahe-nichts! Noch nie hat sich ein Mieter über das beschwert, wieso jetzt DER? Wenns GUT läuft: er wendet sich an den Heizungsmann. DER hat nun aber mal null Bock extra, also kostenlos, an die Anlage zu kommen, die aus seiner Sicht top von ihm in Funktion gehalten wird, weil nunmal NUR ER der Herr über Wasser und Wärme ist. Aber nichts anderes gemacht hat, als grundsätzlich die Heizung voll laufen lässt, einschließlich der Pumpen, also unnötig EUER Geld verplempert und UNSERE Umwelt belastet. NUR damit sich ja keiner bei seinem GELD-Geber, dem Hausbesitzer beschwert es würde nicht warm genug. Denn die beiden wollen nur zwei Dinge: Eure Kohle und ihre Ruhe! Was da an Lärm in den Rohren oder an Heizkosten verbraten wird ist DENEN scheiß-egal, denn SIE müssen das ja eh nicht bezahlen oder anhören. Und vor allem: WENNS überhaupt dazu kommt: es wird nur EIN mal was gemacht. Ist damit das Problem nicht weg brauchst DU mit nichts mehr kommen, ebenso sollte sich durch die Reduzierung woanders ein Problem ergeben. Von daher: Hoffe gern, aber glaube NICHT, dass irgendeiner sich berufen fühlt DIR mit DEINEM Problem zu helfen. Is hart, ich find sowas unerträglich, ich hoffe auch dass es NICHT so geht, aber es ist OFT leider genau so!
Von dem her wäre überlegenswert, is aber wieder riskant, ob man an der Pumpe, mit Anleitung von uns natürlich, nicht selbst Hand anlegt und das runterstellt. Ist halt aber eine klare Grenzüberschreitung und könnte NOCH mehr Ärger geben. Ich will das daher auch gar nicht offiziell emfehlen, möchte es aber nicht unerwähnt lassen der Vollständigkeit halber. Wahrscheinlich kommst Du an die heizung auch gar nicht dran........schau doch mal.......nur für MICH........
 
Andreas1956

Andreas1956

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Für Mieter ist es meist nicht so einfach, außer, sie verstehen sich gut mit ihrem Vermieter und dieser möchte keine Mißstimmung. Ansonsten wäre der förmliche Weg die "Anzeige" des Mangels beim Vermieter, vorzugsweise mit Schilderung wie störend sind der Mangel auswirkt (können nicht mehr schlafen) und Setzung einer Frist (konkretes Datum), innerhalb derer der Mangel behoben werden soll. Ich denke drei Wochen Frist wären angesichts des Ausmaßes der Störung und der vermutlich recht einfachen Behebung als angemessen anzusehen.

Sollte der Mangel in der Frist nicht behoben werden, könnte man neben einer angemessenen Minderung der Miete (juckt bei solch überschaubaren Größenordnungen den VM eher nicht) auch eine Leistungsklage beim Amtsgericht einreichen, mit dem Antrag den VM zu verurteilen, eine vertragsgemäße Mietsache herzustellen / den Mangel abzustellen. Wie das Rauschen einzuordnen ist, also ob es einen Mangel im Sinne des Mietrechts darstellt und zu einer nicht vertragsmäßigen Mietsache führt, ist grundsätzlich Entscheidung des Tatrichters. Meist handhaben das die Richter so, daß sie dann einen Ortstermin in der Wohnung anordnen und sich das selbst anhören. Dabei könnte man dem Richter zum Vergleich das Geräusch der anderen Heizkörper vor Ohren halten, so daß er erkennt, daß der Problemheizkörper abweicht. Das indiziert einen technischen Mangel. Die Ursachen des Geräuschs dürften eher nicht Gegenstand des Rechtsstreits werden, weil es für das Bestehen eines Mangels und den Anspruch auf Beseitigung nicht darauf ankommt welche technischen Ursachen er hat. Dies bedarf daher wohl keiner Klärung durch das Gericht.

Ich empfehle dennoch, zunächst noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und es im Guten zu versuchen. Spurt er dann nicht, kann man immer noch das große Besteck auspacken.

An eine zu hohe Pumpenleistung habe ich zuerst auch gedacht, das dann aber ein wenig zur Seite geschoben, da die anderen Heizkörper der Wohnung diese Strömungsgeräusche ja nicht aufweisen. Läge es an der Pumpe, dann stünde zu vermuten, daß es sich an allen Heizkörpern mehr oder weniger auswirkt. Was freilich möglich ist, wäre eine Mischung aus zu hoher Pumpenleistung UND einem Mangel am Thermostatventil, z. B. Dreck im Ventil, der Turbulenzen verursacht. Das zu klären ist aber nicht Angelegenheit des Mieters, er zahlt seine Miete und darf dafür erwarten, eine vertragsgemäße Mietsache überlassen zu bekommen.
 
Hausdoc

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Ansonsten wäre der förmliche Weg die "Anzeige" des Mangels beim Vermieter,
Da gibts für Vermieter ein Schlupfloch daß weitverbreitet angewendet wir.

Die Wohnung wird dem Mieter so übergeben wie er sie bei der Besichtigung vorgefunden hat.

Alle evtl Mängel werden durch Unterschrift auf dem Mietvertrag anerkannt.

Auch wenn sich z.b. im Nachhinein rausstellt, daß die Wohnung kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben..... es ein Schall oder Geruchsproblem gibt oder das Umfeld der Wohnung eine Katasrophe ist.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Meine Tochter (Richterin) sagt, diese Klausel wäre unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Ein Mieter kann keine Mängel "anerkennen", die ihm nicht positiv bekannt sind. Soweit eine der Hauptpflichten eines VM jene ist, dem Mieter zum Gebrauch eine mängelfreie Mietsache zu überlassen und sie auch in diesem Zustand zu erhalten, müßte ggf. im Rechtsstreit der VM beweisen, daß dem Mieter (auch) der konkrete streitbefangene Mangel vorab bekannt war. Die Formulierung "eventuelle Mängel" besagt nichts darüber, ob und welche Mängel es gibt, oder welche man zumindest für möglich hält. Wollte man solche Klausel für zulässig und wirksam halten, so würde das eine Suspendierung aller Ansprüche des Mieters auch in Bezug auf künftig auftretende Mängel bedeuten. Das liefe ganz klar den gesetzlichen Bestimmungen des BGB zuwider.
 

KarlZei

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Da gibts für Vermieter ein Schlupfloch daß weitverbreitet angewendet wir.
Dieses "Schlupfloch" gibt es nur, wenn die Mängel explizit aufgeführt sind und/oder der Mieter sie einfach erkennen kann. Hier müsste also im Vertrag stehen, dass der HK x Geräusche macht, damit sich der Vermieter rausreden kann. Und natürlich ist es falsch, dass man mit Unterschrift unter einen Mietvertrag / ein Übergabeprotokoll automatisch Abweichungen von den im Mietvertrag genannten Eigenschaften akzeptiert und damit auf jegliche Mängelbeseitungsansprüche verzichtet. Ist z.B. die Wohnung kleiner als vereinbart, kann man dagegen problemlos vorgehen - wenn denn die prozentuale Abweichen eine gewissen Wert übersteigt (10% oder so).
 
Hausdoc

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diese Klausel wäre unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Ein Mieter kann keine Mängel "anerkennen", die ihm nicht positiv bekannt sind.

Die gängige Rechtsprechung ist anders.... Die Argumentation lautet, daß der künftige Mieter sehr wohl die Möglichkeit hat zu hören, zu sehen und nachzumessen.



Wir sind aber kein Juraforum........
 
Andreas1956

Andreas1956

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Die gängige Rechtsprechung ist anders.... Die Argumentation lautet, daß der künftige Mieter sehr wohl die Möglichkeit hat zu hören, zu sehen und nachzumessen.
Lassen wir diese These einmal stehen und stellen wir uns nun vor, daß ein Mieter in der beschriebenen Weise klagt. Für den Mieter und seinen Anspruch würde es genügen, darzulegen und ggf. zu beweisen, daß die Heizung rauscht und das stört. Der VM wäre sodann an der Reihe darzulegen, warum er diesen Mangel nicht abzustellen braucht. Der VM könnte einwenden, daß dieser Zustand bereits bei der Anmietung der Wohnung durch den Kläger so bestanden habe. Der Mieter könnte das bestreiten. Es stünde Aussage gegen Aussage, eine non-liquet-Situation läge vor, es läßt sich nicht feststellen, wer von beiden die Wahrheit sagt und wer nicht. Der VM müßte aber beweisen, daß er abweichend von seiner grundsätzlichen Pflicht die Mietsache in Ordnung zu halten hier ausnahmsweise nicht handeln müsse.

Das könnte der Fall dann sein, wenn der Mangel schon bei der Anmietung der Wohnung vorgelegen hat und der Mieter in Kenntnis des Mangels trotzdem diese Wohnung angemietet hat. Dann wäre der vorbestehende mangelhafte Zustand der vertragsgemäße, nur müßte der VM wie gesagt beweisen, daß der Mieter den Mangel kannte. Diesen Beweis kann der VM aber nicht über die genannte Klausel führen, denn selbst wenn diese nicht unwirksam wäre, so ist sie jedoch jedenfalls nicht hinreichend bestimmt. Aus ihr ergibt sich nicht, daß der Heizkörper rauscht oder einen sonstigen Mangel aufweist.

Eine weitere Hürde besteht in den Rechtsvorschriften zu den AGB, denn es ist anzunehmen, daß der VM diese Klausel standardmäßig in einer Vielzahl von Mietveträgen verwendet und es sich daher nicht um eine Individualabrede handelt. Sind AGB unscharf / nicht hinreichend bestimmt, geht das grundsätzlich zu Lasten des Verwenders, hier des VM.

Daß ein Mieter die Wohnfläche nachmessen kann, da stimme ich Dir zu. Sichert ihm jedoch der VM ausdrücklich eine bestimmte Fläche zu, muß er sich daran festhalten lassen. Da ist es dann wieder am Richter zu entscheiden, ob es sich bei der Wohnfläche um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft der Mietsache handelt, oder nicht. Wie so oft in der Juristerei: Kommt drauf an.
 

KarlZei

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Die Argumentation lautet, daß der künftige Mieter sehr wohl die Möglichkeit hat zu hören, zu sehen und nachzumessen.
Das ist falsch und die gängige Rechtssprechung z.B. zur Wohnfläche ist unverändert eine andere. Bei der Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag handelt sich um eine rechtsverbindliche Feststellung (BGH, VIII ZR 295/03). Die korrekte Ermittlung (und Angabe) der Wohnfläche ist ausschließlich Sache des Vermieters, der dann auch für Fehler dabei einstehen muss, also das volle Risiko trägt. Ein Nachmessen durch den Mieter vor Einzug ist nicht erforderlich.
Und weil Vergleiche hier so beliebt sind: Ich muss auch nicht bei Abnahme/Übergabe die Leistung der Therme oder des Autos nachmessen (lassen), um Mängelbeseitungsansprüche nicht zu verlieren.

Es hat schon seine Gründe, dass es bezüglich der Wohnfläche für Vermieter eine Menge Empfehlungen gibt, die von keine Angabe machen über Beschreibung der Berechnungsmethode bis zum als unverbindlich erklären reichen. Macht Vermieter nur eine konkrete Angabe (selbst eine ca.-Angabe reicht aus), hat er die A-Karte, wenn die Wohnfläche nicht stimmt. Und das gilt dann nicht nur für die Miete (Minderung), sondern auch für flächenabhängige Nebenkosten o.ä..
 
Dr Schorni

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@Andreas1956 @KarlZei 👍 👍
Wahnsinn, perFEKT! Ich-bin-platt. Das habe ich in dieser Tiefe noch nie so gehört, danke.

Man sieht, wie doch aus so einer relativ kleinen einfachen Sache bei Uneinigkeiten größere gerichtliche Konflikte entstehen können, die regelrecht ausarten. Wenn es halt so weit kommt, dann ist das Verhältnis schnell zerrüttet. Und leider eben oft nur weil sich einer nicht in den anderen reinversetzen kann. So ein rauschendes Ventil kann nachts nämlich KEINER gebrauchen, außer er war Maschinist auf nem Weltkriegs-U-BootTyp 7C.
Aber stimmt @Andreas1956 , wenn das Geräusch echt nur an diesem Ventil auftritt, dann kanns an sich nicht an der Pumpe liegen, denn sonst müssten ja alle pfeifen. Somit wäre ja nur ein direkter Eingriff an diesem HK erforderlich.
 
Wolfhaus

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Bevor du die rechtliche Seite bemühst, schraube mal den Ventilkopf ab und mache ein Foto wie es hinter dem Kopf ausschaut. S. Foto.
Da solltest du auch den Regelstift sehen, kann der reingedrückt werden und kommt dann auch wieder raus?Ventil.jpg
 
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