Pfälzer
- Mitglied seit
- 10.12.2010
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- 474
Hi.
Du wirst als Eigentümer der betroffenen Wohnung wohl nicht um eine (vor)übernahme der Kosten herumkommen, so die Hausverwaltung einer Überprüfung/änderung der Heizung überhaupt zustimmt. Aus persönlicher Erfahrung (Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien, ging um ein Garagentor das nur in meiner Wohnung radau gemacht hat...) interessieren sich die anderen Parteien eher nicht dafür, und die Verwaltung schaut halt aufs Geld.
Imho wäre ja aber das hinzuziehen eines Vissmann-Kundendienstlers (vorerst halt auf Deine Kosten) ein für alle Parteien gangbarer Weg, zumal sich die Kosten für eine genauere Überprüfung der Anlage ja noch im Rahmen halten. Falls dann dabei rauskommt das ein Defekt vorliegt hat man eine gute Ausgangsbasis gegenüber der Verwaltung, falls nicht wird da wohl eh nur eine echte Gutachter"schlacht" draus werden.
In unserem Fall wurde tatsächlich ein Lärmgutachten erstellt (welches ich erstmal bezahlt hatte, lag aber bei irgendwas um 1000,-€) und erst daraufhin wurde die Ursache abgestellt.
Als Eigentümer solltest Du auch den Aspekt der vermietbarkeit der Wohnung berücksichtigen, somit wären die ev. anfallenden Kosten als Investition zu sehen.
Kommt halt auch stark auf die Haltung der Hausverwaltung an.
Du wirst als Eigentümer der betroffenen Wohnung wohl nicht um eine (vor)übernahme der Kosten herumkommen, so die Hausverwaltung einer Überprüfung/änderung der Heizung überhaupt zustimmt. Aus persönlicher Erfahrung (Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien, ging um ein Garagentor das nur in meiner Wohnung radau gemacht hat...) interessieren sich die anderen Parteien eher nicht dafür, und die Verwaltung schaut halt aufs Geld.
Imho wäre ja aber das hinzuziehen eines Vissmann-Kundendienstlers (vorerst halt auf Deine Kosten) ein für alle Parteien gangbarer Weg, zumal sich die Kosten für eine genauere Überprüfung der Anlage ja noch im Rahmen halten. Falls dann dabei rauskommt das ein Defekt vorliegt hat man eine gute Ausgangsbasis gegenüber der Verwaltung, falls nicht wird da wohl eh nur eine echte Gutachter"schlacht" draus werden.
In unserem Fall wurde tatsächlich ein Lärmgutachten erstellt (welches ich erstmal bezahlt hatte, lag aber bei irgendwas um 1000,-€) und erst daraufhin wurde die Ursache abgestellt.
Als Eigentümer solltest Du auch den Aspekt der vermietbarkeit der Wohnung berücksichtigen, somit wären die ev. anfallenden Kosten als Investition zu sehen.
Kommt halt auch stark auf die Haltung der Hausverwaltung an.