Thomas_1982
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Das hast du doch der TRÖl 2.1, Tabelle 3.5.6-2 auf Seite 78 von 480 entnommen! Sprichst du hier von tragenden oder wie die TRÖl 2.1 ausschließlich von nicht tragenden Wänden? 0,5 m Höhe bei Leckage = 11,5 cm dicke und nicht tragende Trennhilfswände, die nur 1,2 Meter hoch gemauert worden sind? Oder sind hier die tragenden und i.d.R. über 2 Meter hohen Außenwände des Heizöllagerraumes gemeint? Da ist die Auflast doch wesentlich höher, nebenbei berücksichtige man auch die Brandschutzauflagen bei mehr als 5.000 Litern Lagervolumen (Wände mit F90 Klassifizierung => min. 17 cm Rohbaumaß-Wanddicke). Hausdoc, kennst du dich mit Statikberechnungen aus oder woher hast du dieses Halbwissen? Rohdichteklasse, Biegemoment, Auflast, Ausmitte - alles so Fachbegriffe aus der Statik die du kennen solltest. Merke: Wenn die Steine des Mauerwerks nicht verzahnt eingebaut sind oder das Überbindemaß zu klein gewählt wurde, fällt die jeweilige Heizöllagerraumwand im Leckagefall um wie ein Dominostein. Kein Wunder, dass du andauernd nach doppelwandigen Heizöltanks schreist ("Dauerhaft Ruhe bekommst du nur mit doppelwandigen Tanks."). Da gebe ich dir mittlerweile auch vollkommen Recht! Denn, kaum zu glauben: Im Rahmen der AwSV-Abnahme von Heizölverbraucheranlagen im Bestand ist für die tragenden Außenwände von Heizöllagerräumen kein Statiknachweis erforderlich. D.h. bei der Prüfung von Heizöl-Tankanlagen ist der Prüfer auf einem Auge blind und guckt sich nur an, ob die Beschichtung der Auffangwanne makellos ist. Wenn bei randvollem Tank der Leckagefall eintritt und die Wände wegen ungenügender Statik umfallen (z.B. mangels Verzahnung), was sagt dann die Versicherung dazu, die für den Schaden in Höhe von 50.000 bis 80.000 EUR aufkommen soll? Anlage nach AwSV zuvor ohne Mängel abgenommen, Prüfplakette erteilt. So ein Prüfer hat aber auch keinen Röntgenblick und kann wohl schlecht den Putz von den Wänden klopfen um beispielsweise die Verzahnung und das Überbindemaß zu prüfen.Es gibt nämlich außer der mangelhaften Beschichtung fast immer einen 2. Mangelpunkt. Die Wände vom Lagerraum sind zu dünn. 11,5 cm Dicke ist nur bis ca 0,5 m Höhe zulässig.
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