Heizkostenverteiler, Fühlersysteme und K-Stufe

Diskutiere Heizkostenverteiler, Fühlersysteme und K-Stufe im Regelungstechnik Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Bislang hatten wir Heizkostenverteiler Kundo 201S, seit 2014 Caloric 5...

Kritisch

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Bislang hatten wir Heizkostenverteiler Kundo 201S, seit 2014 Caloric 5 P2-Opto. Wegen Problemen bekam ich ein Ersatzgerät, in das "noch eine neue K-Stufe programmiert werden muß".

Nun habe ich festgestellt:
Die "alten" Caloric zeigen im Display "AL2.2", der Neue "AL2.1".

Laut PDF-Datei Hersteller bedeutet
AL = Algorithmus, kein Funksystem vorhanden(stimmt)
Die erste Zahl 2 = Kennung für den 20x Algorithmus
Die zweite Zahl "1=1-Fühler-Messystem", "2=2-Fühlermessystem".

Demnach sind die "alten" Caloric 2-Fühler und der "Neue" 1-Fühler.

Das wirft bei mir folgende Fragen auf:

1) Der Kundo 201S müßte ein 1-Fühler-System sein. Kann man jetzt einfach ein 2-Fühler-System (auf alte Platte) montieren oder muß da an der Heizungsanlage etwas anders eingestellt werden, o.ä.?

2) Ist es zulässig, dass in meiner Wohnung 1- und 2-Fühler-Systeme gleichzeitig verwendet werden? Anders gefragt, Qundis sagt in der PDF JA, wenn einheitliches Messystem (ist das der Caloric 5 P2-Opto?) und Messalgorithmus (ist das die Anzeige "AL2"?) verwendet werden. Verstehe ich das richtig? Ist das dann bei mir o.k.?

3) Ist die K-Stufe bei 1- und 2-Fühler-Systemen identisch oder ist K026 für 1-Fühler (hatten wir beim 201S) und K060 für 2-Fühler (jetzt beim Caloric programmiert - auch beim 1-Fühler-Ersatzgerät)? Ich verstehe nicht, warum die K-Stufe beim Ersatzgerät geändert werden muß, wenn sie ohnehin erst in der Abrechnung durch unterschieliche Faktorwerte je Heizkörper berüchsichtigt wird.

Freue mich auf Antworten. Vielen Dank!


LG
Kritisch ?(
 
Hausdoc

Hausdoc

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Zum Verständnis:

Heizkostenverteiler sind keine geeichten Messgeräte. Sie unterliegen einer gewissen Fehlertoleranz - sie können also "bescheissen"

Aber!!!!! Da bei allen Nutzern dieser "Beschiss" identisch ist, kann damit eine gerechte Heizkostenabrechnung erstellt werden.


Für deine speziellen Fragen müsstest du schon deinen zuständigen Ablesedienst bemühen.
 

Kritisch

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Danke, Hausdoc!
Aber "den Ablesedienst fragen" (oder Hausverwalter) ist gerade mein Problem.

Mein ausgetauschter (alter) HKV hatte von Mitte Febr. bis Mitte März täglich gezählt. Und dass, obwohl das Thermostat ausgeschaltet, das Fenster geschlossen war und wir Anfang März sommerliche Temperaturen von 24 Grad hatten. Eine Überprüfung des HKV beim Hersteller ergab, dass er angeblich nicht defekt ist (zeigte auch keine Error-Meldung). Das Ersatzgerät steht nun seit Mitte März unverändert auf Null.

Und da stelle ich mir schon die Frage, wie kann es sein, dass bei geschlossenem Thermostat
- 10 Jahre lang der Kundo 201S (1-Fühler) nicht gezählt hat,
- von einem Tag auf den Anderen seit Montage der neue HKV (2-Fühler) zählt und
- wieder von einem Tag auf den Anderen nach Montage des Ersatzgerätes und ohne Wetteränderung das identische Gerät plötzlich wieder nicht zählt (wie zuvor 10 Jahre der Kundo-HKV).

Das ist mir unverständlich. Und da ich jetzt festgestellt habe, dass das Ersatzgerät (wie zuvor der Kundo 201S) auch nur ein 1-Fühler ist, frage ich mich, liegt das am Fühlersystem oder ggf. an der falschen K-Stufe? (wir haben eine 1-Rohr-Heizung). Oder ist die Heizung falsch eingestellt? Oder paßt das 2-Fühler-System nicht zur Heizungsanlage?

Abrechnungsdienst und Hausverwalter erklären aber nichts, gehen auf meine Argumente nicht ein, es wird nur gesagt "dann müssen Sie uns ein Gutachten vorlegen" und wollen mir sowohl die zuviel gezählten Zählerpunkte berechnen, als auch die Punkte vom Ersatzzähler "nachberechnen" (wie soll ich das überprüfen?) und die Kosten für die Prüfung des HKV in Rechnung stellen. Ich bin gern bereit, das zu zahlen, wenn es seine Richtigkeit hat. Aber mein Bauch sagt mir, dass an der Sache was nicht stimmt.

Hat jemand eine Idee, was das Problem sein kann?
Eine Antwort auf meine o.g. Fragen würde mir zumindest helfen, die Thematik besser zu verstehen.

Lieben Dank!
 
Hausdoc

Hausdoc

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Kritisch schrieb:
Mein ausgetauschter (alter) HKV hatte von Mitte Febr. bis Mitte März täglich gezählt. Und dass, obwohl das Thermostat ausgeschaltet, das Fenster geschlossen war und wir Anfang März sommerliche Temperaturen von 24 Grad hatten

Das passt doch.
Bei allen anderen Nutzern ist das selbe passiert....... ;)


und die Kosten für die Prüfung des HKV in Rechnung stellen
Du vernichtest grad dein Geld. Selbstverständlich tauschen Ablesedienste bei Mieterreklamation auch mal einen Heizkostenverteiler - berechnen diesen Aufwand aber, wenn kein Fehler bestand.

Nochmals: Lass dich über die Arbeitsweise dieser Heizkostenveteiler vom zuständichen Ablesedienst informieren. Die haben zumeist leicht verständliche Broschüren.

Ich schlimmsten Fall könnte ich das nachholen.


Aus deinen Zeilen entnehme ich, daß du gedanklich etwas auf dem Holzweg bist .
 

Kritisch

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Wieso paßt das?
Sind dann alle anderen HKV in meiner Wohnung kaputt, die nicht gezählt haben?
Ich dachte immer, ein HKV soll - plump formuliert - den Wärmemengenverbrauch der Heizung messen, wenn man heizt, und nicht, wenn die Heizung ausgeschaltet ist. Wenn mein Auto nur in der Garage steht, verbraucht es ja auch kein Benzin.

Ich kenne den Unterschied zwischen einem 1-Fühler- und 2-Fühler-System und weiß, was/wie sie messen.
Ich weiß auch, dass gerade 1-Rohr-Heizungsanlagen mit 2-Fühlern kritisch sind (Urteil LG Nürnberg).
Der 2-Fühler beginnt lt. Aussage Hersteller zu messen, wenn die Heizkörperwärme 5 Grad über der Raumtemperatur liegt. Und das ist lt. Hersteller (auf explizites Nachfragen) nur durch heizen möglich. Ich habe aber nicht geheizt und in dem Raum auch nicht gelüftet (Stoßlüften durch angrenzenden Raum um die Ecke in meiner Mini-Wohnung).

Mag sein, dass ich auf dem Holzweg bin. Aber ich würde gerne verstehen, was mein Denkfehler dabei ist und den "richtigen Weg" beschrieben bekommen.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Kritisch schrieb:
Ich dachte immer, ein HKV soll - plump formuliert - den Wärmemengenverbrauch der Heizung messen, wenn man heizt, und nicht,
Nein - dazu bräuchte man (geeichte) Wärmemengenzähler

Diese (deine ) Heizkostenverteiler dienen dazu, eine möglichst gerechte Heizkostenabrechnung für alle Nutzer ohne Messeinrichtungen zu ermöglichen.

Es ist also für dich erst mal vollkommen bedeutungslos ob ein "Zähler" zu bestimmen Zeutpunken was misst .

Ich weiß auch, dass gerade 1-Rohr-Heizungsanlagen mit 2-Fühlern kritisch sind (Urteil LG Nürnberg).
Derlei Aussagen sind erst mal unsinnig. 2-fühler bedeutet: 1 Fühler für Heizkörpertemperatur, ! Fühler für Raumtemperatur. Es ist vollkommen egal ob 1 Rohr oder 2 Rohrsystem.

Nochmals zur erinnerung: Es werden keine physikalischen Werte gemessen!!
 

Kritisch

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Diese (deine ) Heizkostenverteiler dienen dazu, eine möglichst gerechte Heizkostenabrechnung für alle Nutzer ohne Messeinrichtungen zu ermöglichen.
Dem würde ich zustimmen, wenn alle 35 HKV im gesamten Haus unter diesen Umständen zählen würden (und nicht nur mein einer HKV). Dann würden sich die Gesamt-Einheiten erhöhen bei gleichbleibenden Gesamt-Kosten, was sich auf einen niedrigeren Einheitspreis auswirkt. Außerdem ist meine Wohnung am weitesten vom Heizkessel entfernt, so dass ich auch keinen Nutzen durch eine höhere Rohrwärme oder Vorlaufwärme habe.

Derlei Aussagen sind erst mal unsinnig
Das bekannte "Meininger Urteil" ist im Internet nachzulesen ( LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.08.2011 12 O 4361/10 in Fortsetzung des Urteils vom LG Meiningen vom 23.09.2002 AZ. 1 C 883/99) und besagt, dass Elektronische Heizkostenverteiler als Zweifühlergeräte in Heizanlagen mit Einrohrsystem unter besonderen Voraussetzungen, nicht dem Stand der Technik entsprechen können. Dem Urteil liegt ein Gutachten zugrunde. Auch die VDI 2077 hat in diesem Fall zu keiner gerechten Abrechnung geführt.

Und da wir in den letzten 10 Jahren problemlos Einfühlergeräte im Einsatz hatten (das Ersatzgerät auch ein funktionierender 1-Fühler ist) und die Probleme erst mit dem 2-Fühler auftraten, halte ich eine Analogie für denkbar.

Deshalb auch meine 3 Fragen oben, auf die ich leider noch immer keine Antwort habe.
Trotzdem danke, Hausdoc.

Kann mir irgend jemand meine 3 Fragen beantworten?
 
Hausdoc

Hausdoc

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Dieses Urteil und deren vorgebrachte Gutachten sind erst mal bedeutungslos. ( u.a. auch weil es Einzelentscheidungen auf regionaler Ebene sind)
Grund: Es findet ja keine Verbrauchsmessung statt. Dazu wären geeichte Wärmemengenzähler notwendig.

Thema dieses Threads sind aber Heizkostenverteiler, die prinzipbedingt bescheissen. Das ist auch kein Geheimnis.
Da dieser Beschiss bei allen Nutzern gleichermassen stattfindet , kann eine (annähernd) gerechte Heizkostenabrechnung erfolgen.

Du hast mit deiner Unterschrift auf dem Mietvertrag diesem Zustand zugestimmt. ( Wohnungsübergabe so wie vorgefunden) . Es wär dir frei gestanden, die Wohnung abzulehnen, weil geeichte Wärmemengenzähler fehlen.

( Analog dazu könntest du z.b. auch nicht reklamieren, wenn die Wohnung statt der angegebenen 100m² tatsächlich zb nur 94 m² hat....)


Somit sind alle Versuche, deinen Unmut mit deinen Heizkostenverteilern vorzutragen eigentlich sinnbefreit..... ;) .
Du erkennst , was ich meine?
 

Kritisch

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Da dieser Beschiss bei allen Nutzern gleichermassen stattfindet , kann eine (annähernd) gerechte Heizkostenabrechnung erfolgen.
Und genau DAS ist falsch! (siehe Urteil)
Und - sorry - was Du da zum Mietrecht ausführst, ist ebenfalls nicht korrekt.
Zu Deiner Mietrechtsausführung HKV siehe Urteil und eine falsche Quadratmeterzahl begründet in der Regel einen Sachmangel der Wohnung und berechtigt den Mieter zur Mietminderung.

Aber ich habe auch keinen Mietvertrag unterschrieben; ich bin Eigentümerin.

Heute habe ich einfach mal bei einem anderen Abrechnungsdienst angerufen und meine 3 Fragen oben gestellt. Eine sehr nette Dame hat sie mir kurz, verständlich und kompetent erklärt.

Danke, dass Du Dich bemüht hast.

LG
Kritisch
 
Hausdoc

Hausdoc

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Kritisch schrieb:
Heute habe ich einfach mal bei einem anderen Abrechnungsdienst angerufen und meine 3 Fragen oben gestellt. Eine sehr nette Dame hat sie mir kurz, verständlich und kompetent erklärt.
Sehr gut.

Wurden deine Fragen dadurch für dich zufriedenstellend beantwortet?
 
Thema:

Heizkostenverteiler, Fühlersysteme und K-Stufe

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