Heizkesselzulassung durch Feger

Diskutiere Heizkesselzulassung durch Feger im Andere Forum im Bereich Heizungshersteller; Hi, im Internet habe ich einen hübschen MiniKessel gefunden, der nur 3kW Leistung hat...

Heizungsmaster

Mitglied seit
16.09.2015
Beiträge
8
Der Kessel ist nicht zugelassen in Deutschland, nur in Polen, Ungarn und Tschechien.
 

Hans Wurst

Threadstarter
Mitglied seit
20.05.2014
Beiträge
33
Und warum wird der dann in Deutschland vertrieben, wenn er nicht zugelassen ist? Immerhin sitzt der Händler in Deutschland und hat sogar eine deutsche Homepage.
 

joho38

Fachmann
Mitglied seit
27.05.2011
Beiträge
767
Warum sollte der Kessel nicht zugelassen sein?

ECO-KWS mini, Super 3,9 kW, mit Steuerung und Gebläse, DER KESSEL BESITZ DAS CE-ZEICHEN und EG- Konformitätserklärung, Werkszertifikat !

Wenn dem so ist, gibt es keinerlei Einwände den Kessel in DE aufzustellen und zu betreiben.
 

Heizungsmaster

Mitglied seit
16.09.2015
Beiträge
8
Warum sollte der Kessel nicht zugelassen sein?
Weil der Schornsteinfeger solche kleinen Kessel nicht genehmigen darf - CE-Zeichen hin oder her. Der Wirkungsgrad mit knapp 80 Prozent entspricht nicht den deutschen Ofen-Normen.
 

joho38

Fachmann
Mitglied seit
27.05.2011
Beiträge
767
Heizungsmaster schrieb:
Warum sollte der Kessel nicht zugelassen sein?
Weil der Schornsteinfeger solche kleinen Kessel nicht genehmigen darf - CE-Zeichen hin oder her. Der Wirkungsgrad mit knapp 80 Prozent entspricht nicht den deutschen Ofen-Normen.
Es gibt aber keine Vorschrift zur Einhaltung der 90% für Kessel im dem Leistungsbereich. Unter 4 KW sind die Teile ohnehin nicht meßpflichtig.

Jeder Schorni muss einen Kessel abnehmen, der über ein CE Kenzeichen verfügt, soweit feuerechtliche Bestimmungen keinerlei Einwände ergeben bzw. die Abgase ohne Probleme abziehen können. Das CE Kennzeichen ist die Zulassung dafür, dass der Kessel in der gesamten EU betrieben werden darf. Diese Diskussion hatte ich mit meinem Schorni auch durch, weil ich einen Polenkessel betreibe. Es gibt Kessel die länderspezifische Zulassungen haben, aber dann verfügen die über kein CE Kennzeichen sondern über eine Länderzulassung wie CZ, PL usw.!

Jetzt erkläre mir doch bitte mal, warum der Schorni so eine Kessel nicht abnehmen sollte? Wobei der Begriff abnehmen ohnehin hinfällig ist, da er sich nicht über Gesetze einfach hinwegsetzen kann.
 

Heizungsmaster

Mitglied seit
16.09.2015
Beiträge
8
Jetzt erkläre mir doch bitte mal, warum der Schorni so eine Kessel nicht abnehmen sollte?
Ein einfaches CE-Kennzeichen reicht da nicht aus - basta!
 
socko

socko

Experte
Mitglied seit
20.12.2012
Beiträge
1.453
Was ist das denn für eine Diskussion?

Alles ist richtig aber genau zu überprüfen! Vor dem Kauf mit dem zuständigen Schornsteinfeger(meister) die Möglichkeiten der Genehmigung genau durchsprechen. NICHT wild drauflos kaufen.

In der Tat gibt es auch kommunale Vorschriften die Zentralheizungsanlagen mit einem Wirkungsgrad <85% nicht mehr zulassen. Dies ist eine Zentralheizungsanlage und kein Einzelraumwärmer.

Also VORHER die GELTENDEN Verordnungen prüfen und mit dem Bezirksschornsteinfeger KLÄREN.

Das ist alles. Einfach oder?
 

Heizungsmaster

Mitglied seit
16.09.2015
Beiträge
8
NICHT wild drauflos kaufen.
Was genau bedeutet "wild" kaufen?

Dies ist eine Zentralheizungsanlage und kein Einzelraumwärmer
Was ist der Unterschied zwischen Zetralwärmer und Einzelraumwärmer? Wenn ich mit dem Ofen nur einen Raum wärme, dann ist es auch ein Einzelraumwärmer - es ist also eine Definitionssache. Ausserdem kann man von einer Zentralheizung erst ab 18kW sprechen, unterhalb sind die Leistungen zu gering, um von "Zentrale" reden zu können.
 

joho38

Fachmann
Mitglied seit
27.05.2011
Beiträge
767
socko schrieb:
Was ist das denn für eine Diskussion?

Alles ist richtig aber genau zu überprüfen! Vor dem Kauf mit dem zuständigen Schornsteinfeger(meister) die Möglichkeiten der Genehmigung genau durchsprechen. NICHT wild drauflos kaufen.

In der Tat gibt es auch kommunale Vorschriften die Zentralheizungsanlagen mit einem Wirkungsgrad <85% nicht mehr zulassen. Dies ist eine Zentralheizungsanlage und kein Einzelraumwärmer.

Also VORHER die GELTENDEN Verordnungen prüfen und mit dem Bezirksschornsteinfeger KLÄREN.

Das ist alles. Einfach oder?
Das ist ja alles richtig, aber hier geht es um eine Anlage, die nicht den Bestimmungen des Wirkungsgrades unterliegt, weil die unter 4 KW hat. Selbst wenn die mit 50% laufen würde, wäre es in dem Fall egal.
Der Schornsteinfeger hat keine Genehmigung zu erteilen, weil die bereits erteilt worden ist. Er kann lediglich in Bezug auf Brandschutz Auflagen erteilen, aber er muss die Anlage als solches abnehmen.
 

joho38

Fachmann
Mitglied seit
27.05.2011
Beiträge
767
Heizungsmaster schrieb:
Jetzt erkläre mir doch bitte mal, warum der Schorni so eine Kessel nicht abnehmen sollte?
Ein einfaches CE-Kennzeichen reicht da nicht aus - basta!
Da liegst du falsch! Das CE Kennzeichen ist die Zulassung für die gesamte EU. Der Schornsteinfeger muss ein zugelassenes Gerät abnehmen und kann lediglich Einwände bezüglich des Abgassystem und dem Brandschutz äußern. Stimmen diese Voraussetzungen, kann und wird er seine Zustimmung nicht verweigern. Zumal es sich hier ohnehin um eine nicht meßpflichtige Anlage handelt. Dann spielen die Wirkungsgrade auch keine Rolle.
 

joho38

Fachmann
Mitglied seit
27.05.2011
Beiträge
767
Heizungsmaster schrieb:
NICHT wild drauflos kaufen.
Was genau bedeutet "wild" kaufen?

Dies ist eine Zentralheizungsanlage und kein Einzelraumwärmer
Was ist der Unterschied zwischen Zetralwärmer und Einzelraumwärmer? Wenn ich mit dem Ofen nur einen Raum wärme, dann ist es auch ein Einzelraumwärmer - es ist also eine Definitionssache. Ausserdem kann man von einer Zentralheizung erst ab 18kW sprechen, unterhalb sind die Leistungen zu gering, um von "Zentrale" reden zu können.
Was ist das für eine Aussage? Ab 18 KW sind es erst Zentralheizungen? Welches Haus benötigt heute noch 18 KW Leistung? Damit beheize ich mittlerweile eine Fläche von knapp 400 qm. Die Definition einer Zentralheizung birgt das Wort als solches. Das gesamte Haus wird von einer zentralen Stelle beheizt und zwar unabhängig von der benötigten Leistung.
 

Stone

Mitglied seit
30.03.2014
Beiträge
1.530
Das heißt wenn ich eine neue Gasheizung Einbau die unter 18 kW hat habe ich keine Zentralheizung mehr?
 
Thema:

Heizkesselzulassung durch Feger

Oben