Habe unfähigen Heizungsinstallateur beauftragt

Diskutiere Habe unfähigen Heizungsinstallateur beauftragt im Bieten/Kaufen/Suchen Forum im Bereich Off Topic; Hallo zusammen! Ich bin Kundin und habe folgendes Problem: Ich habe ein Drei-Familienhaus gekauft, in dem Nachtspeicheröfen waren. Auf Empfehlung...

milka

Threadstarter
Mitglied seit
14.11.2013
Beiträge
5
Hallo zusammen!

Ich bin Kundin und habe folgendes Problem: Ich habe ein Drei-Familienhaus gekauft, in dem Nachtspeicheröfen waren. Auf Empfehlung einer Freundin habe ich einen Installateur mit dem Einbau einer Gasheizung und der Sanierung von zwei Bädern beauftragt. Er selbst ist kein Meister, wirbt aber auf seiner website damit, dass er einen eingestellt hat. Den habe ich noch nie gesehen. Nun bastelt die Firma seit drei Monaten in meinem Haus herum. Der Inhaber selbst ist kaum auf der Baustelle, von seinen beiden Monteuren ist einer angeblich Geselle, der andere Hilfskraft. Die Arbeiten müssen fast regelmäßig doppelt gemacht werden, weil beim ersten Mal nix funktioniert. Das Ganze klappt überhaupt nur deshalb, weil die anderen Gewerke auf der Baustelle den armen Monteuren mit Rat und Tat zur Seite stehen. Nun müsste allmählich die Heizung (Junkers Brennwert) in Betrieb genommen werden. Sie steht noch nicht unter Druck, es fehlt eine Lösung für das Kondensat, es sind noch nicht alle Heizkörper angeschlossen ..... Kurz und gut, ich fürchte, die können das überhaupt nicht. Die notwendige Elektrik habe ich vom Elektromeister vor Ort legen lassen, obwohl das eigentlich zum Leistungsumfang des Installateurs gehört. Bei der Innung bekomme ich keine Auskunft, da die HWK Interessenvertretung der Handwerker sei. Ich habe meinen Installateur wiederholt aufgefordert, mir seinen Meister zu nennen, aber natürlich kommt keine Antwort.

Was mache ich denn jetzt? Auffordern, bis zu einem bestimmten Datum die Heizung in Betrieb zu nehmen und ansonsten mit Schadensersatzforderungen drohen, falls irgendwas zufriert oder so? Oder einen "richtigen" Fachbetrieb beauftragen? Ich habe die Heizung bis auf 1.700 € schon bezahlt, da alles geliefert ist und mir eine zügige Inbetriebnahme zugesichert wurde.

Ratlose Grüße
milka
 
Hausdoc

Hausdoc

Moderator
Mitglied seit
25.12.2008
Beiträge
34.666
Wie sieht das denn Vertraglich aus?


Gab es ein schriftliches Angebot?
Gab es eine schriftliche Auftragsbestätigung?


Kann der Handwerker eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen?? (schriftlich zeigen lassen!!)

Falls nein, sind sämtliche Arbeiten sofort einzustellen.
 

milka

Threadstarter
Mitglied seit
14.11.2013
Beiträge
5
Danke für die Antwort. Ich habe Samstag den Nachweis einer Betriebshaftpflicht und die Kontaktdaten eines Meisters mit Frist bis morgen angefordert. Es gibt ein schriftliches Angebot, an dessen Umfang sich der Handwerker bei der Rechnungserstellung auch hält. Er kalkuliert also nicht nach, obwohl seine Monteure wg. der dauernden Mängelrügen sicher das Dreifache der Zeit benötigen. Eine Auftragsbestätigung gibt es nicht. Er hat über sein Angebot "Auftragsbestätigung" gedruckt, es rückdatiert und mir gemailt mit der Behauptung, ich hätte das vor Wochen per Post bekommen und nicht widersprochen. Das Ganze ist ein Trauerspiel.

Viele Grüße
Milka
 
Hausdoc

Hausdoc

Moderator
Mitglied seit
25.12.2008
Beiträge
34.666
Eine Auftragsbestätigung trägt deine persönliche Unterschrift. ;)

Andernfalls gibt es keinen Auftrag und kein Vertragsverhältnis.




Erst wenn du diese wischi- waschi Leistung bezahlen würdest ( auch durch Abschlag) entstünde ein Kaufvertrag .

Somit:
Ich habe die Heizung bis auf 1.700 € schon bezahlt, da alles geliefert ist und mir eine zügige Inbetriebnahme zugesichert wurde.
..... könnte das ein Problem bereiten.
 

milka

Threadstarter
Mitglied seit
14.11.2013
Beiträge
5
Heizungstherme

Hi!

Ich habe den jetzt erst mal rausgeschmissen. Die Heizung hat er heute angeschlossen, sie läuft auch. Zwar habe ich weder Außenfühler noch Wärmemengenzähler oder Thermostate, auch fehlt der Wasserhahn zum Füllen - man half sich, indem man durch das Kellerfenster einen Schlauch zum Außenwasserhahn legte. Aber immerhin sind jetzt keine Frostschäden am Haus mehr zu befürchten.

Nun folgendes: Ich stellte mit Erstaunen fest, dass die Therme keine Steuerung hat. Ich habe Junkers Gas Brennwert Wandkessel 7712231514 Cerapur Comfort ZBR 28-3 A 21 (2.340,68 netto) und Junkers Divicon 1" mit Energieeffizienzpumpe (685 + MWST). Ist das jetzt mit oder ohne Steuerung? Stimmt der Preis? Kann man die Steuerung nachbestellen? Wurde sie ausgebaut? Die Therme selbst habe ich gegoogelt und für 1995 € incl. MWST gefunden. Wenn ich mich dabei nicht vertan habe, ist das schon schlimm genug. Aber was ist Divicon? Gibt es eigentlich eine Art Standesrecht oder so, dass man sich gegen diesen Menschen wehren kann?

Der Schornsteinfeger rügt die unzureichende Isolierung der Heizungsrohre und irgendwas an der Zuluft der Heizung. Jetzt muss ich ihm dazu wohl noch eine Frist zur Nachbesserung geben, oder?

Viele Grüße
Milka
 
Hausdoc

Hausdoc

Moderator
Mitglied seit
25.12.2008
Beiträge
34.666
Der Kaminkeher müsste auch die fehlende Regelung (mit Außenfühler...) bemängeln.

Diese Mängelliste gibst du an den Fachman weiter . Darauf ist meist eine Frist vermerkt.

Zudem erstelle eine Mängelliste , was in deinen Augen nicht fertig ist. Für technische Details hold dir hier entweder die Hilfe des Kaminkehrers oder eines anderen Fachmannes. Lezteres kostet dann halt nen Hunni.

Setze hier eine Frist. Laß dir bestätigen, daß der Fachmann von dieser Frist wusste. Entwerder per Mail mit Lesebestätigung oder Einwurfeinschreiben.
Gestatte dem Fachmann 2 Nachbesserungsversuche.

Ab dann darfst du einen weiteren Fachmann beauftragen, der die Anlage mängelfrei lt ursprünglichem Leistungsumfang fertigstellt. Die entstehenden Kosten hat der "stümper" zu tragen.
Hier dürftest du aber bereits anwaltliche Hilfe haben.


Die fehlende Regelung ist eine FW 100, welche ca 300€ kostet.
Ein Divicon ist eine externe Pumpengruppe. Hier frag ich mich aber: Wozu? Hast du Bodenheizung ?
 

Elektroniker56

Mitglied seit
16.12.2011
Beiträge
280
Sehr gut Hausdoc!

Siehste, nun kommt auch mal ein Lob von mir, für solcherlei Tipps die du einem geprellten Kunden zur Verfügung stellst, weil dieser durch Pfusch von Berufskollegen geschädigt wurde.
Du kritisierst ja selbst Dinge, die so nicht in Ordnung sind, und so sollte es auch sein.

Schwarze Schafe egal in welcher Branche sollten nicht ungeschoren ihr Handwerk tun dürfen. Sie schaden der Branche durch ihren Pfusch und sowas sollten die anderen Branchenmitglieder nicht hinnehmen.
Nochmal ein Lob von mir für solcherlei Hilfestellung von Dir! Weiter so!
 

milka

Threadstarter
Mitglied seit
14.11.2013
Beiträge
5
Externe Pumpengruppe u. a.

Herzlichen Dank. Ja, ich schicke immer Faxe, die sind dann "richtig" unterschrieben, und ich habe die Sendebestätigung als Beweis. Aber was ist eine "externe Pumpengruppe"? Und wie sieht die aus? Ich kann an der Therme nix Außergewöhnliches oder Externes feststellen. Ich habe keine Bodenheizung. Es handelt sich um ein 3-Familienhaus. Die untere Wohnung wird nach wie vor mit Elektroöfen beheizt, weil die Mieterin das so will (Sie hat ein Deputat des Stromversorgers). Dann im 1. OG und im DG je 3 ZKB mit je ca. 80 qm. Dort hängen jetzt insgesamt 9 Heizkörper.

Was ist mit der Gewährleistung, wenn ich die Arbeiten von jemand anderem fertig machen lasse? Also Therme von Installateur A und Steuerung von B? Und: Ich muss zwei Nachbesserungsversuche gestatten. Aber wie viel Nachbesserungsfristen setzen? Also, wenn er eine Frist erst gar nicht einhält und keinen Nachbesserungsversuch macht, was dann?

Ich bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben. Rufschädigend ist das Verhalten meines Experten nur für ihn selbst, nicht für das ganze Gewerk. Alle anderen Handwerker auf der Baustelle sind super, und sie haben ja durch Rat und Tat schon einiges Unheil, z. B. beim Verlauf der Abflüsse, verhindert. Die und der Kaminkehrer kriegen den Pfusch natürlich mit, ansonsten halte ich mich bedeckt, sonst bin ich noch wg. übler Nachrede dran. Wie man an der Uhrzeit dieses Beitrages sieht, raubt mir das Ganze schon den Schlaf.

LG
milka
 
Hausdoc

Hausdoc

Moderator
Mitglied seit
25.12.2008
Beiträge
34.666
Aber wie viel Nachbesserungsfristen setzen?
2!

Es könnte ja sein, daß der "Experte" gar nicht nachbessern will..... und dann?

Daher 2 verbindliche ( nit Terminbestätigung) des "Experten" Nachbesserungstermine.

Erscheint der Fachmann dann nicht, pisst er sich selbst ans Bein und vergeigt eine Nachbesserungsmöglichkeit.
 

Jörg55

Mitglied seit
23.11.2013
Beiträge
102
Nr.1 Zahle an die Lumpe nichts mehr
Nr.2 Hole dir einen Bausachverständigen ins haus, ok der kostet 200€, aber der kennt sich aus

Wenn du einen 2. heizungsbauer reinholst, macht der sowieso die arbeit des ersten schlecht, soviel ist klar.

Durch den BSV, der auch die Arbeiten begleitet die du ihm aufträgst, steht er hinter dir. Er kümmert sich um die Fach gerechte ausführung, stellt mängel fest, schaut das alles so funktioniert, wie geordert wurde.
Als Laie hast du keine Chance.

Wenn was nicht hinhaut, hast du so dein Gutachten, was vor Gericht bestand hat.
 

milka

Threadstarter
Mitglied seit
14.11.2013
Beiträge
5
Wie es weiter ging

Hi!

Nochmal danke für die Unterstützung. Der Schornsteinfeger hat sich eingeschaltet, und jetzt habe ich eine Steuerung, eine Kondensatpumpe, einen Außenfühler und Thermostate an den Heizkörpern.

Ich hatte den Mann auch für Sanitär im Haus. Nach den im Bereich Heizung gemachten Erfahrungen habe ich ihn allerdings "rausgeschmissen". Allerdings waren die Arbeiten im wesentlichen abgeschlossen, es fehlte nur noch die Lieferung der Sanitärobjekte. Jetzt hat er eine Rechnung geschickt, die 4 x so hoch ist wie sein Angebot war. Dummerweise hatte ich einige Stundenzettel unterschrieben, habe aber wg. der langsamen Arbeitsweise irgendwann damit aufgehört. Natürlich geht die Sache vor Gericht, soviel ist klar. Wird dann nicht ohnehin ein BSV beauftragt? Wenn ich jetzt einen hole, muss der überhaupt vom Gericht anerkannt werden?

Im Moment habe ich ein Problem: Ich habe gelesen, dass man normalerweise mit 10 - 15 % höheren Kosten rechnen muss. Das finde ich einleuchtend. Nun stand da aber, dass man, wenn man das Werk abgenommen hat, auch wesentlich höhere Rechnungen zahlen muss. Wie verhält es sich damit? Ich habe ja nichts "abgenommen" - also nichts ausdrücklich gesagt, keine Rechnung bezahlt usw. Bisher lasse ich auch noch kein Nachfolgegewerk - Fliesenleger - ran. Aus meiner Sicht hat das Werk keine Mängel - die habe ich immer so lange angemahnt, bis sie irgendwann behoben waren. Also könnte ich "abnehmen". Das werde ich aber nicht tun, wenn ich damit die Rechnung anerkenne.

Letztlich wird sich ein Anwalt damit rumschlagen müssen.

Viele Grüße allseits,
Susanne
 

Jörg55

Mitglied seit
23.11.2013
Beiträge
102
Die Abnahme wurde hoffentlich auch nicht unterschrieben.

Zum Bsv, hol dir einen eigenen, bevor der Gerichtstermin bevorsteht. Wenn erst der Sachverständige der Baufirma antrabt, da es kein Gutachten gibt , wird es schwer.
Du hast nichts zum belegen oder wiederlegen. Zudem hilft dir der BSV bei weiterer vorgehensweise und spricht sich mit dem Anwalt ab.
 
Thema:

Habe unfähigen Heizungsinstallateur beauftragt

Habe unfähigen Heizungsinstallateur beauftragt - Ähnliche Themen

  • Junkers ZWB 28-3 A23 S1400 immer wieder EA Fehler - Werkskundendienst ist unfähig

    Junkers ZWB 28-3 A23 S1400 immer wieder EA Fehler - Werkskundendienst ist unfähig: Hallo liebe Forumsmitglieder Bei meiner Kombitherme (Baujahr 2011) gibt es seit nunmehr über 2 Jahren folgendes Problem: Wird die...
  • Hilfe! Firma unfähig! Welches FB-Gerät für Vitodens 200WB2 6-26,3Kw Bj.2003

    Hilfe! Firma unfähig! Welches FB-Gerät für Vitodens 200WB2 6-26,3Kw Bj.2003: Hilfe! Firma unfähig! Welches FB-Gerät für Vitodens200WB2 6-26,3Kw Bj.2003 Typ Nr : 7170316314077100 Viessmann-Wand-Gasbrennwertheizgerät...
  • Ähnliche Themen

    Oben