Grundpreiserhöhung bei Gas - was ist zulässig?

Diskutiere Grundpreiserhöhung bei Gas - was ist zulässig? im Umfragen! Forum im Bereich Allgemein; Hallo an alle, mein Gasanbieter teile mir mit Brief vom 16.2.22 mit, dass mein Grundpreis ab 1.4.22 netto 13,12 € beträgt, dann mit Schreiben vom...

Carolino

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Hallo an alle,

mein Gasanbieter teile mir mit Brief vom 16.2.22 mit, dass mein Grundpreis ab 1.4.22 netto 13,12 € beträgt, dann mit Schreiben vom 17.08.22 mein neuer Grundpreis ab 1.10.22 ist 21,34 €.

Zitate der Verbraucherzentrale

Der Grundpreis sowohl bei Neu- als auch bei Bestandsverträgen darf sich nur auf dem Preisniveau vom 30. September 2022 bewegen, mit folgenden Ausnahmen:

  • es gab Veränderungen bei den Netzentgelten, Messentgelten, oder staatlich veranlassten Preisbestandteilen
  • die Erhöhung des Grundpreises wurde spätestens am 1. Dezember 2022 angekündigt
Gibt es auch eine Preisbremse für den Grundpreis?
  • Die Preisbremsen beschränken sich auf den Arbeitspreis (brutto). Den Grundpreis zahlen Sie in unveränderter Höhe.
  • Energieanbieter sind allerdings dazu angehalten, den Grundpreis auf dem Niveau des Septembers 2022 einzufrieren.
  • Nur staatlich veranlasste Netzentgeltveränderungen des Grundpreises sind möglich. Wenn Grundpreisänderungen bis zum 1. Dezember 2022 angekündigt wurden, ist dies laut Gesetz zulässig
Nach meinem Verständnis:
Der Grundpreis mit Stand 09/22 in Höhe von 13,12 Cent hätte bestehen bleiben müssen, es sei denn, es hätte staatlich veranlasste Netzentgeltveränderungen gegeben.
Wo kann ich diese nachlesen? Aber der Seite "Netztransparenz" habe ich nichts gefunden.
Oder hat mein Gasanbieter grundsätzlich unrechtmäßig den Grundpreis angehoben?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
 
cephalopod

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Sorry, was interessiert Dich denn die Begründung?
Einfach Anbieter wechseln und Gut ist.

Maingau ist aktuell recht günstig. Bei Interesse kann ich Dir einen Rabattcode zusenden.
 

Carolino

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Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen Arbeitspreis und Grundpreis.
Den Anbieter habe ich nach Recherchen bereits gewechselt, da ich bei beidem wesentlich günstiger liege.
Unabhängig davon:
Der Arbeitspreis wird zu 80% des Vorjahresverbrauchs gedeckelt, eine Deckelung zum Grundpreis gibt es aber nicht.
Die Frage, ob die Grundpreiserhöhung meines vorherigen Versorgers demnach rechtmäßig war oder nicht, ist relevant, da dieser u.a. von staatlich veranlasste Netzentgeltveränderungen bestimmt wird.
 
cephalopod

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Den Anbieter habe ich nach Recherchen bereits gewechselt, da ich bei beidem wesentlich günstiger liege.
Ja und was willst du jetzt noch .....????

.... mit Schreiben vom 17.08.22 mein neuer Grundpreis ab 1.10.22 ist 21,34 €.
Hast du auf das Schreiben reagiert und gekündigt?
Dann ist doch alles in Ordnung.
Falls nicht - selbst schuld :thumbdown:

Die Frage, ob die Grundpreiserhöhung meines vorherigen Versorgers demnach rechtmäßig war oder nicht, ist relevant, da dieser u.a. von staatlich veranlasste Netzentgeltveränderungen bestimmt wird.
Was juckt es dich?
 

Carolino

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Ich hatte bei meinem Gasversorger explizit nachgefragt, wie sie den neuen Grundpreis rechtfertigen, also ob/wo es Netzentgeltveränderungen gab? Da hüllen sich die bis heute in Schweigen...
 

Carolino

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Mich "juckt" schlicht und ergreifend die Frage, ob mich mein alter Gasversorger beim Grundpreis (den sie ja einige Monate berechnet haben) über den Tisch gezogen hat. Auch wenn ich nun einen neuen Anbieter habe, so ändert das ja nichts an den Abbuchungen der Vormonate.
 
cephalopod

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Mich "juckt" schlicht und ergreifend die Frage, ob mich mein alter Gasversorger beim Grundpreis (den sie ja einige Monate berechnet haben) über den Tisch gezogen hat.
Hä?
Dein Anbieter hat rechtzeitig eine Preiserhöhung angekündigt und du hättest fristgerecht mit wirksamwerden der Preiserhöhung kündigen können.

Wenn du es nicht oder zu spät getan hast, dann heule hier uns bitte deswegen damit nicht die Ohren voll ....
 

Carolino

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Sehr unsachliche Antwort von dir auf eine von mir sachlich gestellte Frage! (= Staatliche Netzwerkentgelte/Änderungen). Die hat bis jetzt nämlich leider noch niemand beantwortet. Mit "Rumheulen" hat das gar nichts zu tun! Vielleicht hast du schon mitbekommen, dass bereits Klagen gegen einige Energieversorger wegen Verdacht auf Subventionsbetrug auf dem Weg sind? I
 

KarlZei

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Wenn du es nicht oder zu spät getan hast, dann heule hier uns bitte deswegen damit nicht die Ohren voll ....
Du erzählst zu viel dummes Zeug. Und wenn ein Thema Deine Ohren stark belastet, solltest Du denen zuliebe das Thema einfach meiden. Hilft "uns" sicherlich.

Ich hatte bei meinem Gasversorger explizit nachgefragt, wie sie den neuen Grundpreis rechtfertigen, also ob/wo es Netzentgeltveränderungen gab? Da hüllen sich die bis heute in Schweigen...
Viele Sachen sind geregelt und müssen vom Anbieter berücksichtigt werden. Wenn nicht, kann die Preiserhöhung unwirksam sein und könnte der zu viel bezahlte Betrag zurückgefordert werden. Wenn Du das ernsthaft verfolgen willst, wirst Du um eine geeignete Beratung aber wohl nicht herumkommen.
 
cephalopod

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Vielleicht hast du schon mitbekommen, dass bereits Klagen gegen einige Energieversorger wegen Verdacht auf Subventionsbetrug auf dem Weg sind? I
Vielleicht hast du mitbekommen, dass das hier ein technisches Forum für Probleme rund um Gebäudeheizungen ist.
Das einzige, was hier repariert werden muss, ist dein gekränkter Stolz.
Viel Spaß beim Klagen .....

Du erzählst zu viel dummes Zeug. Und wenn ein Thema Deine Ohren stark belastet, solltest Du denen zuliebe das Thema einfach meiden. Hilft "uns" sicherlich.
Na das war mir ja sowas von klar, dass du hier kompetent zur Sache gehst.
Ihr könnt ja zusammen deine Korinthen zählen 😂

Wenn er ein halbes Jahr zu viel gezahlt hätte, geht es hier um 49,32 € ?!?!?! :eek:
 
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Carolino

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Bei solchen Fragen geht es mir grundsätzlich (!) niemals nur um mich! Im Zeifelsfalle habe ich selbst ja nur sehr wenig Geld verloren. In meiner Stadt betrifft das aber zig-tausende - vor allem jene, die a) Berechnungen der Gasversorger nicht verstehen b) nicht in der Lage sind über ein Internetportal den Anbieter zu wechseln. (Z. B. Rentner/alte Menschen, weil sie sich mit vielen Dingen nicht mehr auskennen und keine Kinder haben, die ihnen bei so etwas helfen könnten).
 

Carolino

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Aber egal - vielleicht habe ich hier bei der Themenwelt die falsche Auswahl getroffen, das war dann mein Fehler. Aber ich melde mich jetzt ab, denn hier macht das für mich keinen Sinn.
 

Techniker 2

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Zitat: Aber ich melde mich jetzt ab, denn hier macht das für mich keinen Sinn.


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KarlZei

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Ach, das ist nicht schlimm. Ist ein gängiges Problem; Zielgruppe / intellektuelle Fähigkeiten. Also, alles gut ;-)
 
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