Grundpreiserhöhung bei Gas - was ist zulässig?

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Grundpreiserhöhung bei Gas - was ist zulässig?

  • Staatlich veranlasste Netzentgeltveränderungen Gas

    Stimmen: 0 0,0%
  • Gliederung staatlich veranlasster Netzentgelte Gas

    Stimmen: 0 0,0%
  • Erhöhungen

    Stimmen: 0 0,0%
  • Inkrafttreten mit Datum

    Stimmen: 0 0,0%
  • Weitergabe an Verbraucher

    Stimmen: 0 0,0%
  • Zulässige Weitergabe an Verbrauchen

    Stimmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    0

Carolino

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Hallo an alle,

mein Gasanbieter teile mir mit Brief vom 16.2.22 mit, dass mein Grundpreis ab 1.4.22 netto 13,12 € beträgt, dann mit Schreiben vom 17.08.22 mein neuer Grundpreis ab 1.10.22 ist 21,34 €.

Zitate der Verbraucherzentrale

Der Grundpreis sowohl bei Neu- als auch bei Bestandsverträgen darf sich nur auf dem Preisniveau vom 30. September 2022 bewegen, mit folgenden Ausnahmen:

  • es gab Veränderungen bei den Netzentgelten, Messentgelten, oder staatlich veranlassten Preisbestandteilen
  • die Erhöhung des Grundpreises wurde spätestens am 1. Dezember 2022 angekündigt
Gibt es auch eine Preisbremse für den Grundpreis?
  • Die Preisbremsen beschränken sich auf den Arbeitspreis (brutto). Den Grundpreis zahlen Sie in unveränderter Höhe.
  • Energieanbieter sind allerdings dazu angehalten, den Grundpreis auf dem Niveau des Septembers 2022 einzufrieren.
  • Nur staatlich veranlasste Netzentgeltveränderungen des Grundpreises sind möglich. Wenn Grundpreisänderungen bis zum 1. Dezember 2022 angekündigt wurden, ist dies laut Gesetz zulässig
Nach meinem Verständnis:
Der Grundpreis mit Stand 09/22 in Höhe von 13,12 Cent hätte bestehen bleiben müssen, es sei denn, es hätte staatlich veranlasste Netzentgeltveränderungen gegeben.
Wo kann ich diese nachlesen? Aber der Seite "Netztransparenz" habe ich nichts gefunden.
Oder hat mein Gasanbieter grundsätzlich unrechtmäßig den Grundpreis angehoben?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
 
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