Gesetzliche Pflicht zum Heizungsaustausch

Diskutiere Gesetzliche Pflicht zum Heizungsaustausch im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Naja ich denke wir könnten die Diskussion hier ewig fortführen. Natürlich sollen die Handwerker auch ihr Geld verdienen, allerdings ist es für...

00Speedy

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Naja ich denke wir könnten die Diskussion hier ewig fortführen.
Natürlich sollen die Handwerker auch ihr Geld verdienen, allerdings ist es für mich ein Unding wenn eine neue Heizanlage nicht mal mehr 10 Jahre hält.
Bei Elektroautos halte ich mich hier mal raus... ich brauche (bis jetzt jedenfalls) und möchte sie nicht!
Alle acht Jahre ein neues Auto, wer soll das denn erwirtschaften :unsure:... in diesem Alter kaufe ich gerade mal ein gut gebrauchtes Auto ;) 😀.
Tja... Wegwerfgesellschaft eben... leider.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Ich würde gerne nochmal eine Fachmännische Meinung dazu hören ob es sich bei der Heizung tatsächlich um eine Niedertemperatur Heizung handelt,
und wir somit von der Austauschpflicht ausgeschlossen sind. Der Schornsteinfeger wuste leider nicht genau darüber bescheid...
Also eindeutig ein VOLLIDIOT der nichtmal seine PFLICHT-Kenntnisse auf der Reihe hat nach DENEN er aber weittragende Entscheidungen zu fällen hat. MannMannMann und SO einem DEPP gibst du DEIN GELD???:kopfnuss:

und wir somit von der Austauschpflicht ausgeschlossen sind.
Jein.
Wenn das Ding einfach verschlissen ist, muss getauscht werden
Die FRAGE beantworten und nicht irgend nen SENF abgeben! Ein Verschleiß einer Anlage hat mit einer gesetzlichen Austauschpflicht ABSOLUT NICHTS ZU TUN - also gibts auch KEIN "Jain"!

aber wir sind bisher immer gut miteinander ausgekommen und haben auch schon über Brennwertgeräte und ähnliches diskutiert... er ist auch nur Angestellter.
Also ein DAMPFPLAUDERER ohne wirkliche Kompetenz! "Messrüssel rein und blöd gucken", mehr geht doch DA nicht. WIE sind denn nun die Abgaswerte GENAU??
Der schwarze Mann sägt sich auch nicht den Ast ab auf dem er sitzt.
Er hat seine PFLICHTaufgaben zuverlässig, neutral und gewissenhaft durchzuführen ohne finanzielle Beeinflussung! Ist das Messergebnis nicht entsprechend der Verordnung ist die Anlage zu beanstanden. Fällt die Anlage unter die Austauschpflicht IST das konsequent zu verfolgen. Ob dann Brennwert pflichtgemäß reinkommt oder noch besser ne WP hat IHN NICHT zu interessieren. Für alles dazwischen muss er neutral beraten.[/QUOTE]
 

00Speedy

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@Dr Schorni
Also als Vollidiot oder Deppen würde ich erstmal niemanden betiteln, das gehört sich meiner Meinung nach einfach nicht.
Und schon garnicht in Fettschrift ;). Man kann auch einfach sagen das er keine Ahnung hat obwohl er sie haben müste.
Diese "jain" Sache sehe ich genauso, sowas verunsichert nur und hat wie du schon sagtest nichts mit der Austauschpflicht zu tun.
Neutral war der Schornsteinfeger immer!

Hier mal die letzten Werte (25KW Anlage):
O2 Gehalt im Abgas: 5,8%
Unverdünnter CO Gehalt: 10ppm
CO Gehalt: 11 mg/kWh
Abgasverlust: 8%
Agastemperatur: 175°C
Wärmeträgertemperatur: 67°C
Verbrennungslufttemperatur: 17°C
Druckdifferenz: -7Pa
 
Dr Schorni

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Also als Vollidiot oder Deppen würde ich erstmal niemanden betiteln, das gehört sich meiner Meinung nach einfach nicht.
Das bin ich durchaus auch selbst als mal. Aber nicht in dem Bereich für den ich als Fachmann stehe und Geld bekomme oder wichtige Aussagen treffe. WER soll auch sonst ein Vollidiot und Depp sein? Bekommst DU auch für Nichtskönnen Dein Geld? Die Begriffe sind genauso vorhanden wie Bester, Genie oder Könner und werden daher genauso verwendet dort wo sie zutreffen. Das ist hier auch nicht meine "Meinung", sondern Fakt: wer SO DUMM ist und DAS als Schornsteinfeger nicht weiß ist kein Fachmann und würde so auch keine Prüfung bestehen. Somit ist "keine Ahnung haben" KEINE Option die toleriert wird!

Die Abgaswerte sind maximal als "befriedigend" zu bezeichnen - *sofern sie ordnungsgemäß gemessen wurden!

Rußzahl FEHLT ?!? *
O2 Gehalt im Abgas: 5,8% äußerst mau (11,2% CO2), Zielwert 12,5-13% CO2 / 3,2-4% O2 *
Unverdünnter CO Gehalt: 10ppm
ok
CO Gehalt: 11 mg/kWh ok
Abgasverlust: 8% Zielwert 6-7% - je nach Schornstein-Eignung *
Agastemperatur: 175°C
Zielwert 130-160°C - je nach Schornstein-Eignung *
Wärmeträgertemperatur: 67°C
------
Verbrennungslufttemperatur: 17°C -----
Druckdifferenz: -7Pa
ungewöhnlich niedrig für so übliche 10m Schornstein, war das im absoluten Hochsommer? Zugbegrenzer falsch/unzulässig eingestellt/manipuliert...*
* oder nicht richtig gemessen!
 

00Speedy

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Rußzahl: 0
Die Werte waren verglichen in den letzten Jahren zuvor besser und in deinen angegebenen Zielwerten.
Messung war im Oktober....
 

00Speedy

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Druckdifferenz war in den letzten Jahren ab 2013 immer -6Pa bis auf dieses Jahr halt -7Pa.
Keine Ahnung müste wohl mal ein Fachman ran...
 
Dr Schorni

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Zumindest ist das SEHR ungewöhnlich. Hast ein Bild vom Zugbegrenzer bzw der Abgasrohrführung? Der Schornstein ist schon höher als 2 m oder?
 

00Speedy

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Da ist gar kein Zugbegrenzer verbaut, weder an der Abgasrohrführung noch an der Kamintür^^.
In den damaligen Unterlagen steht:
Wirksame Schornsteinhöhe der Feuerstätte: 7m
Schornsteinhöhe über Dachhaut: 1m
Über First: 0,4m

Und das hier hab ich was in der Anleitung gefunden:
IMG_20211119_175024.jpg IMG_20211119_174950.jpg
 

Gerd1

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Muss auch nicht. Auch das SHK-Handwerk darf Geld verdienen. Unser Autoprofessor Dr. Dudenhöfer von der Uni Essen / Duisburg hat errechnet, dass ein Auto alle acht Jahre erneuert wird. U N D das kostet ein vielfaches dem einen neuen Wärmeerzeugers. Die Heizung verrottet im Keller aber vor der Haustür steht das neue Elektroauto. Komische Welt.
Nach 8 Jahren sind Autos doch gerade erst mal richtig eingefahren :)
 

Gerd1

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Muss auch nicht. Auch das SHK-Handwerk darf Geld verdienen. Unser Autoprofessor Dr. Dudenhöfer von der Uni Essen / Duisburg hat errechnet, dass ein Auto alle acht Jahre erneuert wird. U N D das kostet ein vielfaches dem einen neuen Wärmeerzeugers. Die Heizung verrottet im Keller aber vor der Haustür steht das neue Elektroauto. Komische Welt.
Nach 8 Jahren sind Autos gerade erst mal richtig eingefahren :)
 
Defrost

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Bei uns stehen 2 11Jahre alte Autos vor der Tür, und die werden gefahren bis der TÜV UNS SCHEIDET
 
tricotrac

tricotrac

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Lest doch alle einfach mal den Beitrag # 20 im Zusammenhang. Da gibt es keinen Grund sich aufzuregen.

@Gerd1 möchte nur ein wenig herum trollen.
 
kolobezka

kolobezka

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Hallo,
wer eine alte Heizung hat (bei mir: 23 Jahre alte Gasheizung von Viessmann), muss sie spätestens austauschen, wenn sie 30 Jahre alt ist.
Diese Vorschrift kenne ich.

Gibt es noch weitere wichtige Vorschriften, die alte Heizungen betreffen?

Welche Sanierungspflichten schreibt das GEG vor?

Drei GEG-Sanierungspflichten sollten Hauskäufer in puncto Folgekosten im Auge behalten:


"
Um soziale Härten zu vermeiden, wurden schon mit der
ersten Verordnung Ausnahmen beschlossen: Immobilienbesitzer, die das Haus oder die
Wohnung bereits zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, müssen die Heizkessel
nicht nachrüsten. Grundsätzlich ausgenommen sind von der Austauschpflicht auch so
genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel, die einen höheren
Wirkungsgrad haben
. Diese Anlagen waren allerdings vor Jahrzehnten kaum verbreitet. "


Wichtiger Hinweis:

Die Einhaltung der Sanierungspflichten prüfen der Schornsteinfeger sowie das örtliche Bauamt. Erfüllen Hausbesitzer die gesetzlichen Vorgaben nicht, drohen Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. " ;)
 
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Defrost

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Welche Sanierungspflichten schreibt das GEG vor?

Drei GEG-Sanierungspflichten sollten Hauskäufer in puncto Folgekosten im Auge behalten:


"
Um soziale Härten zu vermeiden, wurden schon mit der
ersten Verordnung Ausnahmen beschlossen: Immobilienbesitzer, die das Haus oder die
Wohnung bereits zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, müssen die Heizkessel
nicht nachrüsten. Grundsätzlich ausgenommen sind von der Austauschpflicht auch so
genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel, die einen höheren
Wirkungsgrad haben
. Diese Anlagen waren allerdings vor Jahrzehnten kaum verbreitet. "


Wichtiger Hinweis:

Die Einhaltung der Sanierungspflichten prüfen der Schornsteinfeger sowie das örtliche Bauamt. Erfüllen Hausbesitzer die gesetzlichen Vorgaben nicht, drohen Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. " ;)
Wenn die alte Heizung nicht mehr zulässig ist, wird die ja vom Schornsteinfeger stillgelegt. Wer will mich zwingen dann meine Heizung zu modernisieren?
 
Dr Schorni

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Na wenn die Alte stillgelegt IST wirste entweder frieren oder endlich auf WP umstellen, FERTIG AUS. Das bleibt Dir also selbst überlassen.
 
kolobezka

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Hallo,
wer eine alte Heizung hat (bei mir: 23 Jahre alte Gasheizung von Viessmann), muss sie spätestens austauschen, wenn sie 30 Jahre alt ist.
Diese Vorschrift kenne ich.

Gibt es noch weitere wichtige Vorschriften, die alte Heizungen betreffen?



§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff
beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff
beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren
nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.



§ 73 Ausnahme
(1) Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am
1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach § 71 und § 72 Absatz 1 und 2 erst im Falle eines
Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen.

(2) Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.


 
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