Gesetzliche Pflicht zum Heizungsaustausch

Diskutiere Gesetzliche Pflicht zum Heizungsaustausch im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Und das ist das was unsere Bundesregierung ab dem 01.01.2024 vor hat...

log11

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Ob das genauso kommt ist die Frage....
Das wage ich stark zu bezweifeln. 49% der deutschen Haushalte heizen noch mit Gas.
Wie hoch der Anteil an alten Heizwertgeräten ist, weiß ich nicht.
Derzeit einen Handwerker für einen Heizungsumbau zu bekommen, ist ein Glückspiel. Und wie es mit dem Material aussieht, weiß auch jeder.
Es ist doch völlig unrealistisch, in 2023 zig Mio. Brennwertthermen zu montieren, weil in 2024 die Kopplung an regenerative Energien zur Pflicht wird.
 

TimHH

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Moin zusammen, ich habe mal eine Frage an euch Profis. Wir haben im August 2022 eine Wohnung gekauft, in der eine Gastherme aus 1992 verbaut ist. Die Bezeichnung lautet ZWR 18-2 ADE. Nun würde ich gerne in Erfahrung bringen, ob diese Gastherme auch unter die Pflicht fällt, ausgetauscht zu werden (da älter als 30 Jahre). Den Bericht des Schornsteinfegers aus Dezember 2022 hänge ich mal an. Vielen Dank schonmal für eure Einschätzung und Rückmeldung! Kommt gut in den Tag! IMG_20230104_074922.jpg
 
Hausdoc

Hausdoc

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Dieses Gerät sollte grundsätzlich getauscht werden. Grund: Der Hersteller hat teilweise die Ersatzteilversorgung eingestellt.

Da dies ein Außenwandgerät ist, solltest du dich zeitnah mit Hausverwaltung / Eigentümergemeinschaft und Kaminkehrer zusammensetzen. Diese Form der Abgasführung ist nämlich künftig nicht mehr möglich
 

TimHH

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Vielen Dank für deine Antwort - ja das Thema Energieversorgung dürfte spätestens bei der nächsten Eigentümerversammlung erneut auf die Agenda kommen. Das wir etwas in der Gemeinschaft machen müssen, ist klar. Mir ging es jetzt mal nur darum, ob die Therme quasi beim nächsten Besuch des Schornsteinfegers stillgelegt wird oder nicht, also ob sie z. B. unter die Ausnahmen fällt.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Wenn ihr jetzt noch nicht wisst welcher Energieträger in Frage kommt, könnt ihr das für die übernächste Heizanalge beschließen.

Du brauchst erst mal wieder ein Kombi Gerät

Bei Umstieg auf andere Energieform muss die genamte Heizungsinstallation im Haus geändert/erneuert werden.

Der Kaminkehrer wird nichts stilllegen. Du bekommst nur ein entsprechendes Schreiben.
 
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