Gesetzliche Pflicht zum Heizungsaustausch

Diskutiere Gesetzliche Pflicht zum Heizungsaustausch im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Hallo, wer eine alte Heizung hat (bei mir: 23 Jahre alte Gasheizung von Viessmann), muss sie spätestens austauschen, wenn sie 30 Jahre alt ist...

Matinee

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Hallo,
wer eine alte Heizung hat (bei mir: 23 Jahre alte Gasheizung von Viessmann), muss sie spätestens austauschen, wenn sie 30 Jahre alt ist.
Diese Vorschrift kenne ich.

Gibt es noch weitere wichtige Vorschriften, die alte Heizungen betreffen?
 

KarlZei

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Eine 30 Jahre alte Heizung muss nicht generell ausgetauscht werden, sondern nur unter bestimmten Umständen. Austauschpflichtig wird sie, wenn sie keine Niedertemperatur-/Brennwert-Heizung ist. Aber dann gibt es immer noch Ausnahmeregelungen. Hier empfehle ich einen Blick in das Gebäudeenergiegesetz §72ff:
Darüber hinaus gibt es u.U. durchzuführende Nachrüstungen (Rohrdämmung, Regelung). Alle Punkte sollten aber während der Feuerstättenschau durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger angesprochen werden, wenn zutreffend.
 
Defrost

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Hallo,
wer eine alte Heizung hat (bei mir: 23 Jahre alte Gasheizung von Viessmann), muss sie spätestens austauschen, wenn sie 30 Jahre alt ist.
Diese Vorschrift kenne ich.

Gibt es noch weitere wichtige Vorschriften, die alte Heizungen betreffen?
Die kannst du auch jetzt schon austauschen, ist energetisch nicht mehr auf dem neuesten Stand und ist eine Weltraum Heizung. Ich hatte ja in einem anderen Thread von dir gelesen das du gerne Energie sparen möchtest.
 
tricotrac

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(bei mir: 23 Jahre alte Gasheizung von Viessmann),
Welcher Wärmeerzeuger genau ? Bezeichnung der Baureihe und Typenangabe. Welche Regelung ist da vorhanden ? Fotos davon helfen vielleicht weiter.

Dateianhänge >>> in Beitrag hochladen. Maximal 500 KB pro Bild, verkleinern geht mit "PAINT".
 

Matinee

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Die kannst du auch jetzt schon austauschen, ist energetisch nicht mehr auf dem neuesten Stand und ist eine Weltraum Heizung. Ich hatte ja in einem anderen Thread von dir gelesen das du gerne Energie sparen möchtest.
Weltraum-Heizung?

Im anderen Thread geht es mir darum, durch einen langfristigen Notbetrieb nicht unnötig Gas zu verbrauchen.
 

Matinee

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Welcher Wärmeerzeuger genau ? Bezeichnung der Baureihe und Typenangabe. Welche Regelung ist da vorhanden ? Fotos davon helfen vielleicht weiter.

Dateianhänge >>> in Beitrag hochladen. Maximal 500 KB pro Bild, verkleinern geht mit "PAINT".
Wie im anderen Thread beschrieben eine Trimatik MC/B, Seriennummer 7450361, mit Matrixbrenner, ohne Fußbodenheizung.
Für ein kleines EFH.
 
tricotrac

tricotrac

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Damit hast du eine Niedertemperaturheizung im Sinne der Verordnung. Wenn du nun auch noch vor dem 01.02. 2002 dieses Haus als Eigentümer selbst bewohnt hast, dann ist für dich alles in Butter. Du bist dann nicht austauschpflichtig.
 

KarlZei

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Wie im anderen Thread beschrieben eine Trimatik MC/B, Seriennummer 7450361, mit Matrixbrenner, ohne Fußbodenheizung.
Niedertemperaturheizung => keine Austauschpflicht.
Weiters gibt es eine Regelung nach Außentemperatur / andere Führungsgröße sowie Zeit, sodass da nichts nachgerüstet werden muss.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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tricotrac

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Stimmt. Habe ich im Beitrag # 7 auch so beantwortet.
 

00Speedy

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Hallo,

ich erlaube mir mal mich mit der gleichen Frage hier einzuklinken.
Wir besitzen eine Brötje Eurosparbloc ESB IV Ölheizung.
Ich würde gerne nochmal eine Fachmännische Meinung dazu hören ob es sich bei der Heizung tatsächlich um eine Niedertemperatur Heizung handelt,
und wir somit von der Austauschpflicht ausgeschlossen sind. Der Schornsteinfeger wuste leider nicht genau darüber bescheid...
Laut des Benutzerhandbuches und der Betriebsweise der Anlage bin ich mir eigentlich schon ziemlich sicher.
Die Anlage besitzt einen Außentemperaturfühler und arbeitet nach Heizkennlinie für Sommer und Winter Betrieb,
läuft also nicht Vollgas durch und erreicht beim hochheizen maxinmal 75°C.
Der Brennraum ist mit Rippen ausgestattet und der Kessel/Speicher besitzt laut Handbuch eine Magnesiumanode,
was auch für eine Niedertemperaturheizung mit Emaillierten Speicher spricht.

Anbei noch ein paar Bilder...

IMG_20211117_143634.jpg IMG_20211117_144229.jpg IMG_20211117_144354.jpg IMG_20211117_144831.jpg

Vielen Dank schonmal!
 

00Speedy

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Ui das ging schnell, danke.
Die Anlage ist nicht veschlissen und läuft wie am ersten Tag.
Das sie schon 30 Jahre auf dem Buckel hat ist mir klar... was meinst du mit verschlissen?
Solange die Anlage die vorgegebenen Werte und die Prüfung des Schornsteinfegers besteht (was sie bisher immer hat) ist sie denke ich Ok.
Mir ist klar das man wenn man das Geld dazu hat Energiesparendere Heizungen verbauen kann.
Es sind auch schon sämtliche Pumpen durch Grundfos Energiesparpumpen ersetzt worden.
Geplant ist eine PV Anlage welche die Anlage mit Solarthermie unterstützt.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Das sie schon 30 Jahre auf dem Buckel hat ist mir klar... was meinst du mit verschlissen?
Wenn Brenner oder Regelung sterben wird man hier nichts mehr investieren.
Solange die Anlage die vorgegebenen Werte und die Prüfung des Schornsteinfegers besteht (was sie bisher immer hat) ist sie denke ich Ok.
Autsch :kopfnuss:
Das besagt absolut nichts über Wirtschaftlichkeit oder Betriebssicherheit aus .
Leider sind hier manche Kaminkehrer unseriös und loben uralte Anlagen - weil sie wissen daß sie bei Anlagentausch (z.b. Gasbrennwert mit Verbrennungsregelung) nur noch 1/3 verdienen.
Geplant ist eine PV Anlage welche die Anlage mit Solarthermie unterstützt.
Möchtest du nicht lieber mir das Geld schenken?;)

PV macht ja Sinn. Aber doch bitte die Prioritäten richtig ordnen. Was nützt dir denn eine 20000€ PV Anlage wenn der einzige Wärmeerzeuger nach 30 Jahren die Hufe streckt?
 
tricotrac

tricotrac

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Solange die Anlage die vorgegebenen Werte und die Prüfung des Schornsteinfegers besteht (was sie bisher immer hat) ist sie denke ich Ok.
Der Schornsteinfeger überprüft lediglich die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, nicht mehr oder weniger. Da darf er bei deinem Heizwertkessel jedes Jahr zur Abgasmessung kommen, während er beim Brennwertgerät alle zwei und bei einem selbst überwachenden Brennwertgerät nur noch alle drei Jahre zur Abgasmessung kommen darf. Der schwarze Mann sägt sich auch nicht den Ast ab auf dem er sitzt.

Mir ist klar das man wenn man das Geld dazu hat Energiesparendere Heizungen verbauen kann.
Eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit ist das Ergebnis der Abgasmessung natürlich nicht. Schon bedenklich, dass man in dreißig Jahren keine Rücklagen geschaffen hat.

Es sind auch schon sämtliche Pumpen durch Grundfos Energiesparpumpen ersetzt worden.
Hat der einbauende Fachmann auch den erforderlichen Magnetit- und Schlammfänger mit installiert ?
 

00Speedy

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@Hausdoc
@tricotrac
Im Prinzip gebe euch Recht, allerdings sehe ich es nicht ein eine sehr gut funktionierende Heizung gegen eine neue auszutauschen solange sie noch läuft und die Investitionen sich in Grenzen halten. Der Schornsteinfeger war bisher immer sehr genau, ich wüste auch nicht was man daran besser machen sollte als wie die ganzen Jahre zuvor bzw. warum die Betriebssicherheit nicht mehr gegeben sein sollte. Entweder der Schornsteinfeger oder der Heizungsfachman sollte das doch klar erkennen oder wer sonst? Zur Wirtschaftlichkeit: Solange die Anlage einem nicht die Haare vom Kopf frist und der Verbrauch gleich geblieben ist spricht für mich vorerst nichts gegen die Heizanlage wenn ich die Vorschriften der Gesetze nicht missachte. Die Kosten einer neuen Anlage und derren Ersparnis im Verbrauch gegenüber der alten Anlage müssen sich auch erstmal rentieren. Zudem kommt hinzu das eine neue Anlage mit Sicherheit keine 30 Jahre mehr hält ;).
Rückenhalt für einen evntuellen Ausfall der Heizung ist natürlich vorhanden. Ich weiß es nicht mehr 100% ob der Schornsteinfeger es mal erwähnt das er bei einer neuen Anlage weniger vorbei kommen und messen muss, aber wir sind bisher immer gut miteinander ausgekommen und haben auch schon über Brennwertgeräte und ähnliches diskutiert... er ist auch nur Angestellter. Die PV wird bei weitem nicht so groß, wir backen nur kleine Brötchen ;D.
Trotzdem danke ich euch vielmals für die Informationen ;).
 
tricotrac

tricotrac

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Zudem kommt hinzu das eine neue Anlage mit Sicherheit keine 30 Jahre mehr hält ;)
Muss auch nicht. Auch das SHK-Handwerk darf Geld verdienen. Unser Autoprofessor Dr. Dudenhöfer von der Uni Essen / Duisburg hat errechnet, dass ein Auto alle acht Jahre erneuert wird. U N D das kostet ein vielfaches dem einen neuen Wärmeerzeugers. Die Heizung verrottet im Keller aber vor der Haustür steht das neue Elektroauto. Komische Welt.
 
Thema:

Gesetzliche Pflicht zum Heizungsaustausch

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