Gaszähler eventuell kaputt ?

Diskutiere Gaszähler eventuell kaputt ? im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Ich wohne in einer 55 qm 2 Zimmer Whng, Heizung & Warmwasserversorgung kommen über Vailant Gastherme in meinem Bad. Für letztes Jahr 2020 kommt...
Jeannechen

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Ich wohne in einer 55 qm 2 Zimmer Whng, Heizung & Warmwasserversorgung kommen über Vailant Gastherme in meinem Bad. Für letztes Jahr 2020 kommt gesamt Verbrauch 14.000 kWh das sind rund 1000,-€ im Jahr für so ne Kleine Bude? Jetzt wollen sie 90,-€ mntl. Gas Abschlag- das ist eindeutig zu viel. Keiner zahlt soviel im ganzen Haus! Der Fachmann war da (zum 4. Mal in einem Jahr) hat was repariert und trotzdem es hat sich am rasenden Zähler nichts geändert, der Verbrauch immer noch extrem hoch. Für Dezember alleine sind es jetzt 150,-€
Nun hab ich beschlossen Januar mal richtig sparsam zu sein und hab nur im Wohnzimmer die beiden Heizkörper eingeschaltet, (alle anderen auf den Frostschutz * ) der Temperaturregler ist blöder weise im Flur und ist nur auf geringe 15,5 grad Raumtemperatur eingestellt, duschen tue ich morgens ganz kurz und nachts stelle ich die Therme komplett aus (nur auf Wasser) UND TROTZDEM ist der Verbrauch hoch rund 50 KWh pro Tag rund 12 Stunden. Obwohl alles so gering gehalten ist im Verbrauch, ich friere in meiner Wohnung und habe trotz allem diese Kosten?!?
Kann ein Gaszähler überhaupt zu schnell drehen?
Denn der Meister von Vaillant sagt es wäre alles okay mit meiner Therme.
Ich hab den direkten Vergleich, der Zähler meiner Nachbarn hängt neben meinem und die letzte Zahl dreht sich tatsächlich etwas langsamer als meiner, deren Wohnung ist 1zu1 wie meine. Und das sind 3 Männer die heizen auf Garantie jeden Raum und nicht nur einen und hocken dann zusammengekuschelt in diesem (kleiner Scherz).
Die von den Stadtwerken sagten mir: wenn ich eine Überprüfung des Zählers wünsche kommen die gern aber wenn er NICHT defekt ist dann zahle ich 300,-€ fürs prüfen.

vielen Dank vorab FÜR eure Hilfe
 
Andreas1956

Andreas1956

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Du begehst einen Denkfehler, eine Heizungsanlage ist kein Fön, bei dem man tatsächlich Energie sparen kann, wenn man ihn ausschaltet. Was Du in bestimmten Räumen (glaubst) nicht zu heizen, heizt Du indirekt über die noch beheizten Zimmer teilweise doch wieder mit, da die Wärme durch die Zwischenwände wandert und man auch beim durch die Tür gehen jedes Mal einen Schwall warmer oder kalter Luft mitnimmt. Auch spart man die Energie nicht wirklich, wenn stundenlang die Heizung abgeschaltet wird, dabei kühlen Möbel und Wände aus und man muß anschließend um so mehr heizen, damit es im Raum ausreichend warm wird. Ganz nebenbei ist das die sicherste Methode, Tauwasserschäden und Schimmelpilz hervorzurufen.

Die wirklichen Ursachen des in der Tat nicht niedrigen Gasverbrauches liegen mit Sicherheit woanders. In Frage kommen insbesondere ein schlechter Dämmzustand des Hauses, undichte oder schlecht wärmedämmende Fenster, womöglich gar Rolladenkästen ohne Wärmedämmung, feuchte Wände, angrenzende kalte Räume (Dachboden, Keller, Treppenhäuser, Leerstandswohnungen etc.) und eine möglicherweise schlecht eingestellte und somit nicht effizient arbeitene Gastherme. Womit ich überhaupt nicht rechnen würde, ist ein defekter Gaszähler. Der arbeitet mit höchster Wahrscheinlichkeit korrekt.
 
Jeannechen

Jeannechen

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Dankeschön für die ausführliche und schnelle Antwort. In der Tat ist es eine recht schlecht gedämmte Dachgeschoss Wohnung. Uralte verzogene HolzFenster da zieht es auch ganzschön durch die Ritzen. Ich werde das mal ausprobieren und den Verbrauch beobachten wenn ich die Heizung auch nachts im Wohnzimmer+Schlafzimmer leicht an lasse, damit es nicht so auskühlt.
Ich muss wohl mal ein wenig experimentieren wie man richtig bewusst heizt hier.
Kann ich denn den Vermieter dazu AUFFORDERN die Fenster besser zu isolieren oder muss ich mich darum selbst kümmern und kann ich die Miete auf Grund von extrem schlechter Wärmedämmung mindern, zumindest auf den Gaszuschlag. Habe ja nun doppelt so hohe Nebenkosten an die Stadtwerke (separat von meiner Miete) zu zahlen? Muss der Vermieter sich an der 405,-€ Nachzahlung beteiligen auf Grund von undichten Fenstern oder hab ich einfach Pech mir sone Wohnung angemietet zu haben?
Ich würde ja auch nicht von einem Umzug abgeneigt sein aber der Wohnungsmarkt ist gerade nicht besonders gut und dann die Umzugskosten.
was habe ich denn für Rechte als Mieter bei einer so schlechten Wärmedämmung damit ich Abhilfe bekomme.
 
tricotrac

tricotrac

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Hast du nicht vor dem Einzug nach dem Energieausweis für deine Wohnung gefragt ?

was habe ich denn für Rechte als Mieter bei einer so schlechten Wärmedämmung damit ich Abhilfe bekomme.
Da hilft der Mierterbund oder der örtliche Mieterverein. Dort sitzen die Fachleute für dein Problem.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Kann ich denn den Vermieter dazu AUFFORDERN die Fenster besser zu isolieren oder muss ich mich darum selbst kümmern und kann ich die Miete auf Grund von extrem schlechter Wärmedämmung mindern, zumindest auf den Gaszuschlag.
Das ist eine rein rechtliche Frage. Da wir breit aufgestellt sind, dazu soviel: Der Mieter hat (lediglich) Anspruch auf eine Mietsache in dem Zustand, wie er sie angemietet hat. Dieser Zustand, wenn im Einzelfall vielleicht auch mieserabel, ist dann der vertragsgemäße. Auf mehr hätte der Mieter keinen durchsetzbaren Anspruch.

Nun gibt es allerdings Mängel, die der Mieter bei einer üblichen Wohnungsbesichtigung selbst bei aller gebotenen Sorgfalt nicht erkennen kann, dazu kann auch ein hoher Wärmeverlust gehören. Hier schuldet dann der Vermieter immerhin zumindest einen solchen Zustand, wie er dem Stand der Bautechnik im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes entsprach. Sollte die Dämmung also beschissener sein als damals üblich, hätte der Mieter immerhin Anspruch darauf, daß die Dämmung so verbessert wird, daß die damaligen Standards erreicht werden.

Andere Bauteile bzw. Bauelemente, zum Beispiel die Fenster, unterliegen einem Alterungsprozeß und Verschleiß. Hier würde man Verschlechterungen während der Mietdauer abgestellt verlangen dürfen, also quasi eine Instandsetzung und Wiederherstellung des Zustandes, der bei Anmietung vorlag. Mehr aber nicht. Der Mieter könnte nicht durchsetzen daß der Vermieter bessere Fenster einbaut, selbst dann nicht, wenn diese heutzutage der übliche Standard wären.

Es hängt also viel davon ab, ob der Zustand bereits bei der Anmietung der Wohnung so bestanden hat. Wer eine Wohnung mit schlechter Wärmedämmung angemietet hat, kann nicht nachträglich verlangen daß diese zu einer Wohnung mit guter Wärmedämmung gemacht wird. Er kann zwar mit seinem Vermieter sprechen und eine Verbesserung anregen, aber es ist dann Sache des Vermieters, ob er das (freiwillig) machen möchte oder nicht. Durchsetzen könnte der Mieter wie gesagt nur, daß die Standards der Bauzeit eingehalten und während der Mietzeit eingetretene Verschlechterungen abgestellt werden. Oder anschaulicher: Wer einen VW Polo mietet, kann nicht verlangen, daß ihm der Autovermieter eine Mercedes S-Klasse bereitstellt. Auch wenn die S-Klasse sicherlich das angenehmer zu fahrende Auto ist.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Und nun noch einmal zurück zur Eingangsproblematik - ja, bei einer Wohnung mit schlechter Wärmedämmung und undichten Fenstern hat man hohe Wämeverluste, die man durch HEIZEN ausgleichen muß. Das HEIZEN verbraucht Gas, das Gas läuft ordnungsgemäß durch den Gaszähler und wird dann von dem Lieferanten, etwa den Stadtwerken, dem Verbraucher in Rechnung gestellt. Unter den geschilderten baulichen Bedingungen ist es plausibel, daß diese Wohnung tatsächlich einen so hohen Gasverbrauch mit sich bringt. Zahlen muß das leider immer der Mieter, er hat keinen Anspruch auf Ausgleich oder Beteiligung durch den Vermieter, da hilft auch kein Mieterverein, da er allenfalls zur Rechtslage beraten oder in einem Zivilverfahren unterstützen kann, nicht aber die Rechtslage zugunsten des Mieters verändern. Auch Mieter können höchstens das durchsetzen, was ihnen rechtlich zusteht. Das ist im vorliegenden Fall nicht viel oder sogar gar nichts, so daß - so unerfreulich es ist - der Mieter mit dem Gasverbrauch entweder leben muß, oder sich eine bessere Wohnung sucht.
 
tricotrac

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@Andreas1956 : Ist der Vermieter nicht gesetzlich verpflichtet den Energiepass unaufgefordert dem Mieter vorzulegen ? Ich meine diese Sachlage so mal gelesen zu haben.
 
Andreas1956

Andreas1956

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@Andreas1956 : Ist der Vermieter nicht gesetzlich verpflichtet den Energiepass unaufgefordert dem Mieter vorzulegen ?
Nach der aktuellen Rechtslage ist der Energiepaß Pflicht und auch vorzulegen. Jedoch gibt der hier geschilderte Sachverhalt nichts dazu her, wann die betreffende Wohnung angemietet wurde. Das kann sogar vor der Einführung des Energiepasses gewesen sein, wir wissen es nicht.

Mir ist noch unklar, worauf Du damit hinaus willst. Selbst wenn die Vermietung erst zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, als der Energiepaß Pflicht war, und er wäre pflichtwidrig nicht vorgelegt worden, oder er wäre zwar vorgelegt worden, hätte aber unzutreffende Angaben enthalten, senkt das den Gasverbrauch der Wohnung nicht.

Im Falle der Nichtvorlage des Passes könnte man ein erhebliches Mitverschulden des Mieters gem. § 254 BGB erblicken, wenn er nicht auf dessen Vorlage bestanden und daher die Katze im Sack gemietet hat. Im Falle unrichtiger Angaben zur Effizienzklasse müßte im Rechtsstreit der Mieter dem Vermieter beweisen, daß dieser positive Kenntnis davon hatte, daß die Angaben unrichtig sind und somit eine arglistige Täuschung vorliegt. Das halte ich für außerordentlich schwierig, da der VM den Energiepaß nicht selbst ausgefertigt hat, sondern durch einen Sachverständigen die Effizienz hat ermitteln lassen. Die Urkunde wird durch den Sachverständigen ausgefertigt, nicht durch den VM.

Die dritte mögliche Konstellation wäre, daß es einen Energiepaß gibt, dieser auch ordnungsgemäß vorgelegt wurde und den Energiebedarf zutreffend darstellt, sich der Mieter aber dafür nicht weiter interessiert hat, weil er beispielsweise dringend eine Wohnung suchte, er mit den Angaben auf dem Energiepaß nichts anzufangen wußte oder ihm das schlichtweg unwichtig erschien.

Selbst im für den Mieter günstigsten Fall erwüchse ihm kein Anspruch auf eine energetische Verbesserung der Wohnung, sondern bestenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz. Die Voraussetzungen dafür sehe ich aber nur dann als gegeben an, wenn es dem Mieter gelänge Beweis zu führen, daß der VM ihn wissentlich getäuscht hat. Das erscheint mir ebenso unwahrscheinlich, wie den Beweis führen zu können, daß der VM den Energiepaß nicht ordnungsgemäß vorgelegt hat. Es genügt nicht recht zu haben, im Zivilprozeß muß man ggf. seine Behauptungen beweisen. Für den VM würde es genügen, wenn er die Behauptungen des Mieters bestreitet, kann der Mieter dann das Gegenteil nicht beweisen, scheitert seine Klage.
 

Lp3g

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Nun zu deinem Problem. Welche Therme hast du? Welchen Raumregler. Mit Glück kann man die Heizung besser einstellen.
 
Jeannechen

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Echt toll diese präzisen Antworten. Ich bedanke mich dafür, das hilft mir ungemein weiter! Ich hatte mich natürlich schon tagelang zuvor im Internet auf Recherche begeben zu meinem Problem aber nie so gute Anregungen erhalten, wie von euch. Danke danke danke. Ich will garnicht all zu viel ausschweifend auf alles eingehen, das für mich wichtigste nehm ich mit und werde dem entsprechend handeln. Aber einen Energie-Pass sowas hab ich in meinem Leben vom Vermieter nicht gesehen. Bin vor einem Jahr hier eingezogen, deswegen ja auch die große Überraschung über die erste Ablesung der Gaskosten, warte jetzt erstmal die Stromrechnung ab 🙄 der Installateur kommt nächste Woche nochmal und tauscht noch etwas am Gerät. Da stellt sich der Vermieter zum Glück nicht quer aber als ich ihn ansprach wegen all dem Zustand, meinte er nur „wenn’s mir nicht passt soll ich kündigen. Er wohnt auch seit Jahren in seinem Haus und wenn was kaputt geht soll ich’s gefälligst selbst reparieren und ihn nicht nerven. Er hätte seine eigenen Probleme... usw“ Ich werde mich nun nach diesem Gespräch nach einer neuen Wohnung umsehen, wo es auch eine Hausverwaltung gibt. Das ist mit Zuviel, zumal ich ein Mustermieter bin, im Gegensatz zu anderen. Trotzdem bedanke ich mich sehr für die super Infos. Lg
 
Jeannechen

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Jeannechen

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Der Von vaillant hat mich diesbezüglich schon sehr gut beraten und mir gesagt wie ich es einstellen sollte, um hohe Kosten zukünftig zu vermeiden. Trotzdem rast das Zählerrädchen.
 
tricotrac

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Nach der aktuellen Rechtslage ist der Energiepaß Pflicht und auch vorzulegen. Jedoch gibt der hier geschilderte Sachverhalt nichts dazu her, wann die betreffende Wohnung angemietet wurde. Das kann sogar vor der Einführung des Energiepasses gewesen sein, wir wissen es nicht.
Mein Gedankengang zielt mehr in die Richtung "Verkehrsicherungspflichten". Auch Gebrauchserhaltungspflicht genannt. Gesetzmäßig käme da der BGB § 535
Absatz 1 und 2 um eine "Mietsache instand zuhalten und instand zusetzen in Frage.
Greift die ehemalige EnEV dahin gehend nicht ein bzw. das seit 01. November 2020 geltende Gebäude Energie Gesetz ?
 
Andreas1956

Andreas1956

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Gesetzmäßig käme da der BGB § 535 Absatz 1 und 2 um eine "Mietsache instand zuhalten und instand zusetzen in Frage.
Du hast den § 535 BGB gelesen und inhaltlich verstanden? Der Absatz 1 Satz 1 regelt die Pflicht, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Das bedeutet in einfachen Worten: Der VM muß dem Mieter die Wohnung zur Verfügung stellen. Das findet vorliegend statt.

Der Absatz 1 Satz 2 schreibt vor, daß der VM die Mietsache in einem "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" zu erhalten hat. Der vertragsgemäße Gebrauch einer Wohnung wäre die Nutzung dieser Räume als Wohnung. Demnach muß der VM dafür sorgen, daß die Wohnung bewohnbar bleibt. Eine schlechte Wärmedämmung treibt zwar die Heizkosten in die Höhe, macht aber die Wohnung per se nicht unbewohnbar. Damit wäre hier davon auszugehen, daß der VM auch dieser Pflicht genüge tut.

Der § 535 Abs. 2 regelt die Pflicht des Mieters, die vereinbarte Miete zu zahlen, nicht aber Pflichten des VM.

Greift die ehemalige EnEV dahin gehend nicht ein bzw. das seit 01. November 2020 geltende Gebäude Energie Gesetz ?
Das läßt sich ohne nähere Kenntnisse zum Alter, den Eigentumsverhältnissen und der energetischen Beschaffenheit des Hauses nicht beurteilen. Möglicherweise liegt ein Verstoß gegen diese öffentlich-rechtlichen Normen vor, nur wäre der Mieter insoweit nicht aktivlegitimiert, das heißt, der Mieter ist nicht befugt, die öffentlich-rechtliche Norm gegen den VM durchzusetzen, das wäre Aufgabe des Staates. Diese Rechtsnormen verleihen den Mietern also keine Rechte gegen den VM und diese Normen bezwecken auch nicht bessere Wohnverhältnisse herzustellen oder die Heizkosten zu senken, sondern es geht vielmehr um den Schutz von Umwelt und Klima. Kein Mieter kann mit Erfolg gegen seinen VM vorgehen und diesen zu Modernisierungen zwingen, nur weil die Bude nicht klimafreundlich ist. Dafür fehlt es jedenfalls für den Mieter an einer Rechtsgrundlage.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Die Gerätefotos geben mir zu denken. In der 230V-Elektroinstallation ist es Usus, daß der Nulleiter (N) blau ist und der Leiter (L) schwarz (oder braun). An der Therme hat es gleichwohl jemand für nötig gehalten, sich diese Selbstverständlichkeit, die selbst jeder halbwegs begabte Heimwerker kennt, extra ranzuschreiben. Möglicherweise ist an dem Gerät nur ein Pseudofachmann zugange, diesen Schluß würde ich daraus jedenfalls ziehen. Das könnte dann zugleich auch bedeuten, daß das Gerät nicht wirklich gut gewartet und eingestellt ist. Der bloße Umstand, daß aller paar Wochen jemand in blauer Latzhose vor der Therme steht und eine Weile daran herumschraubt, bedeutet noch keine korrekte Einstellung.
 
Jeannechen

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Ich werde noch warten bis das Teil ausgetauscht worden ist nächste Woche und dann nochmal etwas dazu hier posten. Mal schauen ob sich was verbessert. Bis dahin ein schönes Wochenende
 
Jeannechen

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Kann ich dem Typ wenn er kommt etwas vorschlagen oder fragen, ihn auf etwas Hinweisen

was er eventuell übersieht

Damit mein Gerät sparsamer läuft.

dann steh ich nicht nur hoffnungsvoll da und warte auf ein Wunder, sondern wir können das Problem doch noch angehen.
 
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Gaszähler eventuell kaputt ?

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