Vorsicht.
Gesetzestext genau lesen.
Zitat:
die......erforderlichen Untersuchungen einschließlich der Probenahmen dürfen nur von
solchen Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik arbeiten, über ein System der internen
Qualitätssicherung verfügen, sich mindestens einmal jährlich an externen
Qualitätssicherungsprogrammen erfolgreich beteiligen,
über für die
entsprechenden Tätigkeiten hinreichend qualifiziertes Personal verfügen und eine
Zertifizierung oder Akkreditierung durch eine hierfür allgemein anerkannte
Stelle erhalten haben.
Das bedeutet
jeder Probennehmer braucht ein persönliches Zetrifikat und muss vertraglich geregelt für ein akkreditiertes Trinkwasserlabor arbeiten.
Andernfalls kann man die Wasserproben auch ins Klo kippen, da nicht gerichtsverwertbar
Eine pauschale Zulassung einer ganzen Firma gibt es demnach nicht ( wenngleich sich das momentan einschleicht)