Hallo Serge und Gast1234,
es gibt zwar nach dem Gebäude-Energiegesetz (GEG) eine Austauschpflcht für Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren, aber das gilt nicht für alle Öl-und Gasheizungen die 30 Jahre alt sind, da es auch Ausnahmen bei der Austauschpflicht gibt.
1. Ausgetauscht müssen nur sogenannte Konstanttemperaturheizkessel.
Nicht ausgetauscht werden müssen Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel, auch wenn sie älter als 30 Jahre sind.
2. Die Austauschpflicht gilt nur für Immobilienbesitzer, die ihr Haus nach dem 01.02.2002 als Eigentümer übernommen haben. Wer schon vorher Eigentümer war und das Haus selbst bewohnt hat ist ebenfalls befreit von der Austauschpflicht.
Beigefügt ein Link zur Austauschpflicht von Öl-und Gasheizungen:
Link:
Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen − im Überblick - Mein Eigenheim
Falls man nicht austauschpflichtig ist und unter die Ausnahmen fällt hat man trotzdem aktuell mehrere Möglichkeiten:
1. Man tauscht
vorsorglich noch bis 31.12.2023 die alte Gas-oder Ölheizung aus. Dann hat man ein neues Gerät und die Wahrscheinlichkeit, dass die neue Heizung in den nächsten 10 Jahren kaputt geht ist eher gering. Auch Einsparungen beim Brennstoffverbrauch sind ein Argument für eine neue Gastherme. Mit etwas Glück kommt man mit einer neuen Gastherme Baujahr 2023 bis ins Jahr 2045. In 2045 will Deutschland nach derzeitiger Planung klimaneutral sein und eventuell könnten 2045 Öl-und Gasheizungen auch verboten werden.
Was konkret kommt, weiß man aber nicht. Wenn sich die Regierungen ändern können auch bestehende Gesetze wieder rückgeändert werden.
US-Präsident Trump hat ja auch das Pariser Klima-Abkommen gekündigt, aber US-Präsdident Biden ist dem Abkommen wieder beigetreten.
Allerdings ist folgendes zu beachten: in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein gibt es noch zusätzliche Sonderregelungen; die schon heute gültig sind;
Wer in diesen Bundesländern wohnt, muss bei Austausch einer Öl-oder Gasheizung bereits heute
15% erneuerbare Energie mit einbinden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die 15% zu erreichen.
Für Baden-Württemberg gibt es eine Information, welche Möglichkeiten man hat, um die 15%-Klausel zu erfüllen:
Link:
https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/Energieeffizienz/EWaermeG_BW/Übersicht_Erfüllungsoptionen_für_Wohngebaeude.pdf
Wie die Erfüllungsoptionen in Hamburg und Schleswig-Holstein sind, weiß ich nicht.
2. Man tauscht die Gastherme in 2023 nicht mehr und das Gesetz zum Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen kommt zum
01.01.2024. Fällt die alte Gastheme in 2024 oder danach aus und ist nicht mehr reparabel, weil es z.B. keine Ersatzteile mehr gibt, müßte man dann eine neue Heizung mit 65% erneuerbarer Energie einbauen. Zwar soll es in diesen Fällen auch Übergangsfristen von 3 Jahren geben.
Das Einbauverbot für Öl- und Gasheizungen ab 01.01.2024 ist im Moment aber noch kein Gesetz.
Es ist der "Referentenentwurf" eines Gesetzes. Erst wenn der Bundestag hier mehrheitlich zustimmt wird es Gesetz.
Die FDP ist momentan noch dagegen und will Änderungen. Auch CDU/CSU und AFD lehnen diesen Gesetz-Entwurf ab.
Man kann also heute nicht im Detail genau sagen, was kommt und welche Ausnahmen es geben wird,
Wenn man eine Heizung mit 65% erneuerbarer Energie einbauen muss, sind die Investitionskosten in jedem Fall höher, als wenn man in 2023 noch eine Gasbrennwertheizung kauft. Allerdings kann man bei Heizungen mit erneuerbarer Energie auch Zuschüsse durch den Staat bekommen (Bafa). Garantiert sind die Zuschüße allerdings nicht. Wenn der Fördertopf leer ist, geht man buchstäblich leer aus und bekommt keine Förderung.
Der Favorit der Regierung ist ja die Wärmepumpe. Diese sind allerdings nicht für hohe Vorlauftemperaturen geeignet. Denn bei hohen Vorlauftemperaturen steigt der Stromverbauch dieser Wärmepumpen rapide an und sie sind dann unwirtschaftlicher als eine Gasheizung.
Ältere Gebäude müssen daher erst wärmegedämmt werden, damit man eine Wärmepumpe auch wirtschaftlich betreiben kann. Und die Wärmedämmung eines ganzen Hauses wird sehr teuer (3-fach verglaste Fenster, wärmegedämmte Haustüren, Wärmedämmung der Außenwände).
Somit muß nicht nur die Wärmepumpe bezahlt werden, sondern auch eine recht aufwendige Sanierung des ganzen Hauses.
Alternative wäre eine Pelletheizung oder ein Holzheizkessel für Scheitholz oder Hackschnitzel. Diese gelten als erneuerbare Energien.
Die Holzheizkessel sind aber viel teurer als eine Gasheizung und auch sehr wartungsintensiv. Außerdem braucht man Platz für das Holz bzw. die Pellets zu lagern.
Verglichen damit ist der Neueinbau einer Gasheizung noch in 2023 relativ kostengünstig.
Im Südkurier gibt es aktuell zu dem Thema auch einen Artikel:
Link:
Energie: Neue Regeln ab 2024: Sollte man die Öl- und Gasheizung trotzdem erneuern?
Gruß Gerhard4