Gastherme schaltet sich von selbst ab und heizt nicht mehr

Diskutiere Gastherme schaltet sich von selbst ab und heizt nicht mehr im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Diese Verordnung ist schon älter. Das betrifft aber nur solche Gas- und Ölkessel, die keine Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sind. Und es...

KarlZei

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Es gibt wohl auch jetzt die Verordnung , dass aus Energiegründen Gasheizkessel ausgetauscht werden müssen, die älter als 30 Jahre sind....
Diese Verordnung ist schon älter. Das betrifft aber nur solche Gas- und Ölkessel, die keine Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sind. Und es ist erstaunlich, was nach GEG noch als Niedertemperaturkessel durchgeht. Zudem gibt es Ausnahmen von dieser Austauschpflicht (genauer: Betriebsverbot); insbesondere spielt eine Rolle, ab wann man Eigentümer des Hauses ist und es selbst bewohnt. Siehe §72 und 73 GEG.

Eine Regelung der Wärmezufuhr nach Zeit / Außentemperatur (oder andere Führungsgröße) ist in Altbestandgebäuden derzeit noch nicht Pflicht und kann daher natürlich nicht rechtens vom Schornsteinfeger (bei der Feuerstättenschau) bemängelt werden. Wenn diese Regelung nicht vorhanden ist, muss man sich mit der Nachrüstung allerdings beeilen. Diese muss bis Ende diesen Monats erfolgt sein. Siehe §61 GEG.
 
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tricotrac

tricotrac

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Eine Regelung der Wärmezufuhr nach Zeit / Außentemperatur (oder andere Führungsgröße) ist in Altbestandgebäuden derzeit noch nicht Pflicht und kann daher natürlich nicht rechtens vom Schornsteinfeger (bei der Feuerstättenschau) bemängelt werden.
Falsch ! Diese Vorschrift besteht wie geschrieben seit 1982. Ich meine, früher hieß das mal Heizanlagenverordnung.
 

nicolima2012

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Nachdem ich mich gar nicht auskenne: was sind denn Brennwert- und Niedertemperaturkessel? Vielleicht habe ich Glück, und die Vaillant VUK11, BJ 1982, fällt darunter.
Danke!
 
Dr Schorni

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ch hab jetzt mal die Innung angeschrieben, mal schauen, was da kommt.
Nicht unbedingt restriktiv zielführend. Das ist im Grunde nicht mehr als eine Art "Verein" den er bezahlt damit sie als "offizielle" Stelle ihn raushaut wenn er Bockmist gebaut hat.
Du musst Dich - auch mit dem unzulässigen Messen im Sommer - an die Aufsichtsbehörde wenden, das ist entweder im Amt für öffentliche Ordnung oder im Kreis-Landratsamt die Abteilung Umweltschutz, Schornsteinfegerwesen. DA biste richtig und wirds RICHTIG beraten - und ER dann auch!
 
Dr Schorni

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Da dieser Kessel ja KEINE raum/außentemperaturgeführte Regelung HAT, IST er somit KEIN Niedertemperaturkessel und MUSS raus!

Brennwertkessel haben eine noch bessere Wärmeeffizienz.
 

nicolima2012

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So hätte ich es auch gedacht, Dr.Schorni. Gerade habe ich mit dem Kaminkehrer gesprochen. Dieser meinte, dass die Regelung nur dann gilt, wenn die Werte nicht erreicht werden...davon sehe ich in der Verordnung aber nichts.
 

nicolima2012

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Nicht unbedingt restriktiv zielführend. Das ist im Grunde nicht mehr als eine Art "Verein" den er bezahlt damit sie als "offizielle" Stelle ihn raushaut wenn er Bockmist gebaut hat.
Du musst Dich - auch mit dem unzulässigen Messen im Sommer - an die Aufsichtsbehörde wenden, das ist entweder im Amt für öffentliche Ordnung oder im Kreis-Landratsamt die Abteilung Umweltschutz, Schornsteinfegerwesen. DA biste richtig und wirds RICHTIG beraten - und ER dann auch!
Oh, das ist ja ein toller Tip, vielen Dank!
 
Dr Schorni

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So hätte ich es auch gedacht, Dr.Schorni. Gerade habe ich mit dem Kaminkehrer gesprochen. Dieser meinte, dass die Regelung nur dann gilt, wenn die Werte nicht erreicht werden...davon sehe ich in der Verordnung aber nichts.
Nochmaliger Beweis, dass er ein DEPP ist und von der Behörde mal ne "Einweisung" benötigt!
 

KarlZei

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Vielleicht habe ich Glück, und die Vaillant VUK11, BJ 1982, fällt darunter.
Hast wohl Glück. Gemäß einer alten Installationsanleitung ist es ein "Niedertemperatur-Heizkessel im Sinne der Heizungsanlagenverordnung". Demnach besteht ziemlich sicher auch nach GEG keine Austauschpflicht. Das solltest Du aber mit Vaillant und mit dem zuständigen Schornsteinfeger klären.

Da dieser Kessel ja KEINE raum/außentemperaturgeführte Regelung HAT, IST er somit KEIN Niedertemperaturkessel und MUSS raus!
Nein, das ist immer noch falsch. Diese Regelung ist bezüglich der Austauschpflicht keine Voraussetzung für einen NT-Kessel. Quellen dazu hatte ich ja schon mal gepostet. Und auch dieser 'Regelung nach Temperatur / Zeit'-Kram wird hier gerne falsch dargestellt. Es darf zumindest noch ca. 20 Tage Kessel ohne diese Regelung geben. Warum gibt es wohl die Nachrüstfrist (30.09.2021) im GEG?!?
Die HeizAnlV regelte das ab 1978. Anfangs waren aber Heizungen mit maximal 2 Wohnungen ausgenommen. Dann waren Zentralheizungen mit NT-Kessel ausgenommen. Und zuletzt gab es nur eine Nachrüstpflicht für Anlagen, die vor 01.10.1978 eingebaut wurden. Während der EnEV-Zeit hat sich daran grundsätzlich nichts geändert. Abhängig von Altbau / Neubau / Baujahr durfte die Regelung weiterhin fehlen. Erst mit dem GEG hat man dieser leidigen Angelegenheit durch eine generelle Nachrüstpflicht für alle Kessel endlich ein Ende gesetzt.
 
tricotrac

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Nein, das ist immer noch falsch. Diese Regelung ist bezüglich der Austauschpflicht keine Voraussetzung für einen NT-Kessel. Quellen dazu hatte ich ja schon mal gepostet. Und auch dieser 'Regelung nach Temperatur / Zeit'-Kram wird hier gerne falsch dargestellt
NEIN ! Auch wenn Sie das gerne anders erklären. Ich habe diese Regelung so schon 1982 gelehrt bekommen. Das war eine Prüfungsfrage zu schriftlichen Gesellenprüfung und brandneu in der Berufsschule unterrichtet worden. Ich sauge mir mein Wissen nicht aus einem Staubsauger Herr KarlZei.
 

nicolima2012

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Hast wohl Glück. Gemäß einer alten Installationsanleitung ist es ein "Niedertemperatur-Heizkessel im Sinne der Heizungsanlagenverordnung". Demnach besteht ziemlich sicher auch nach GEG keine Austauschpflicht. Das solltest Du aber mit Vaillant und mit dem zuständigen Schornsteinfeger klären.


Nein, das ist immer noch falsch. Diese Regelung ist bezüglich der Austauschpflicht keine Voraussetzung für einen NT-Kessel. Quellen dazu hatte ich ja schon mal gepostet. Und auch dieser 'Regelung nach Temperatur / Zeit'-Kram wird hier gerne falsch dargestellt. Es darf zumindest noch ca. 20 Tage Kessel ohne diese Regelung geben. Warum gibt es wohl die Nachrüstfrist (30.09.2021) im GEG?!?
Die HeizAnlV regelte das ab 1978. Anfangs waren aber Heizungen mit maximal 2 Wohnungen ausgenommen. Dann waren Zentralheizungen mit NT-Kessel ausgenommen. Und zuletzt gab es nur eine Nachrüstpflicht für Anlagen, die vor 01.10.1978 eingebaut wurden. Während der EnEV-Zeit hat sich daran grundsätzlich nichts geändert. Abhängig von Altbau / Neubau / Baujahr durfte die Regelung weiterhin fehlen. Erst mit dem GEG hat man dieser leidigen Angelegenheit durch eine generelle Nachrüstpflicht für alle Kessel endlich ein Ende gesetzt.
Glück habe ich da nicht.....ich hatte ja gehofft, dass der Kessel unter die Verordnung fällt und raus muss.
Welche Kessel müssen denn nun raus?
 
Dr Schorni

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Welche Kessel müssen denn nun raus?
DAS ist irrelevant, entscheidend ist ob DEIN Kessel raus muss. Auch DAS lässt Du über die Behörde klären. Verstanden? Die BEHÖRDE muss das von SICH heraus definieren, nicht die Behörde fragt den Schornsteinfeger! Sonst komt man ja nie weiter.

Auch wenn der Kessel als NT-FÄHIGER Kessel ausgewiesen sei, WIRD dieser Kessel hier nicht automatisch NT-betrieben. Das ist einfach eine Gesetzes-Lücke von dummen Theoretikern, die weder technisches Verständnis noch Praxisbezug haben , ja noch nichtmal verstanden haben WOFÜR sie eine gesetzliche Regelung schaffen sollen: nämlich so alten handgeregelten Scheiß WEGzubekommen und nicht über 3 Hintertürchen noch zu erhalten! Denn NT-BETRIEB ist seit 40 Jahren STANDARD, ebenso die Verpflichtung zu einer automatischen Regelung, weil beides technisch ergänzend logisch ist. Mit der zitierten Gesetzesauslegung würde klarer Logik und bereits vergangenen Pflichten widersprochen und diese sogar noch "geschützt" weitergeführt werden. Das ist reiner Nonsens hoch Zehn und an jeglichem technischen Verstand und gesetzter Zielvorgabe VORBEI !
 

KarlZei

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Glück habe ich da nicht.....ich hatte ja gehofft, dass der Kessel unter die Verordnung fällt und raus muss.
Ach so, dann ist das natürlich dumm gelaufen. Fiele er unter die Verordnung, dann hätte er schon längst ausgetauscht werden müssen. Die Regelung gilt ja schon viele Jahre. Fällt er nicht unter die Verordnung und wird er trotzdem betrieben, droht dem Eigentümer ein kräftiges Bußgeld und dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger potenziell mächtiger Ärger.
Auch wenn der Kessel als NT-FÄHIGER Kessel ausgewiesen sei, WIRD dieser Kessel hier nicht automatisch NT-betrieben. Das ist einfach eine Gesetzes-Lücke von dummen Theoretikern, die weder technisches Verständnis noch Praxisbezug haben , ja noch nichtmal verstanden haben WOFÜR sie eine gesetzliche Regelung schaffen sollen: nämlich so alten handgeregelten Scheiß WEGzubekommen und nicht über 3 Hintertürchen noch zu erhalten!
Genauso ist es, sehe ich auch so. Ändert aber eben nichts daran, dass der Kessel wohl als NT-Kessel durchgeht. Aber ich bin Dir dankbar, dass Du nicht mit diesem Armutszeugnis '1982 gelernt' kommst. Auch ein gängiges Problem: vor Jahrzehnten gelernt und dann nichts dazugelernt. Es hat sich m.W. tatsächlich mal geändert ...
 
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tricotrac

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Das einzige was sich hier ändert ist Ihre notorische Tatsachenverdreherei. Ich habe zumindest eine Schule besucht und Sie ?
Ausser Intelligenz mit dem Schaumlöffel eingetrichert ist da nix geschehen. Zu viel davon soll schädlich sein.
 
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Aber ich bin Dir dankbar, dass Du nicht mit diesem Armutszeugnis '1982 gelernt' kommst. Auch ein gängiges Problem: vor Jahrzehnten gelernt und dann nichts dazugelernt. Es hat sich m.W. tatsächlich mal geändert ...
DAS betrifft aber NICHT mich!
ICH hatte übrigens 1982 offiziell "ausgelernt" - im Sinne von "die Ausbildung abgeschlossen". AusLERNEN kann man im Grunde nie...
 
tricotrac

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Genauso ist es, sehe ich auch so. Ändert aber eben nichts daran, dass der Kessel wohl als NT-Kessel durchgeht. Aber ich bin Dir dankbar, dass Du nicht mit diesem Armutszeugnis '1982 gelernt' kommst. Auch ein gängiges Problem: vor Jahrzehnten gelernt und dann nichts dazugelernt. Es hat sich m.W. tatsächlich mal geändert ...
 
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Wissen ist Macht aber nix wissen macht auch nichts. Besser man lernt als wenn man als Buchstsbenskrobat endet.
Wer hat den Schlaumichel eigentlich hier ins Forum gelassen ?
Ist es nicht auffällig das der Buchstabenfürst hier immer am Wochenende Streit vom Zaun bricht ?
 

KarlZei

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Welche Kessel müssen denn nun raus?
Alle Kessel, die eben nicht mindestens Niedertemperaturkessel sind. Definition:
GEG schrieb:
... ist ...„Niedertemperatur-Heizkessel“ ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 Grad Celsius bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann,
Hintergrund der Sache ist, dass diese Kessel effizienter sind als (meist) ältere, die mit (konstant) höheren Temperaturen betrieben werden und viel mehr Energie über den Schornstein verschwenden.
Ein Brennwert-Kessel (= besser als Niedertemperatur-Kessel) erfüllt diese Forderung immer und ist laut GEG ein Kessel, der die energetische Nutzung des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes durch Kondensation des Wasserdampfes im Betrieb vorsieht.

Wenn der Kessel in Deinem Fall ein NT-Kessel ist, kannst Du keinen Austausch 'erzwingen'. Falls nicht vorhanden, kannst Du aber möglichweise zumindest eine Ausstattung mit Temperatur-/Zeit-Regelung fordern.
 
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