totaler Laie
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Bekanntlich darf man ab 2024 keine Gasheizung mehr einbauen. Bei uns im Haus (4 Eigentumswohnungen mit eigenen Thermen, keine Brennwert im ganzen Haus) hat eine Eigentümerin eine Gastherme von 1996. Es gibt ja eine Austauschpflicht nach 30 Jahren. Besagte Eigentümerin müsste also 2026 ihre Therme still legen. Sie hängt mit ihrer Therme zusammen mit einer anderen Wohnung an einem Kamin. So weit die Fakten.
Das Problem: wenn sie 2026 ihre Therme stillgelegt bekommt, sind alle anderen Eigentümer ja auch betroffen. Wärmepumpe ist evtl. mal angedacht, aber im Altbau noch nicht so wirklich toll. Da würden wir gerne die weitere (technische) Entwicklung abwarten. Aber wir können ja schlecht die Eigentümerin ab 2026 frieren lassen. Daher folgende Idee:
Ist es rechtlich möglich, dass die Eigentümerin ihre alte Therme dieses Jahr noch gegen eine gebrauchte -sagen wir 10 Jahre alte- Therme austauscht? Diese würde ja wahrscheinlich nicht unter die Austauschpficht fallen, oder? Bzw. erst wenn die gebrauchte auch 30 Jahre alt wird. Und Sie müsste sich doch keine Brennwerttherme anschaffen weil es eine Ausnahmeregelung für solche Fälle gibt, wo die Therme mit anderen Thermen an einem Schlot hängt, richtig? Die Therme die an dem gleichen Schlot hängt ist von 2013.
Die anderen Thermen sind Baujahre 2000, 2002 und 2013. D.h. wenn die Eigentümerin jetzt schnell eine gebrauchte dran hängt, dann hätten wir alle jedenfalls bis 2030 Ruhe. Und eine gebrauchte sozusagen eins zu eins tauschen dürfte die billigste Variante sein. Oder hab ich da einen Denkfehler?
Das Problem: wenn sie 2026 ihre Therme stillgelegt bekommt, sind alle anderen Eigentümer ja auch betroffen. Wärmepumpe ist evtl. mal angedacht, aber im Altbau noch nicht so wirklich toll. Da würden wir gerne die weitere (technische) Entwicklung abwarten. Aber wir können ja schlecht die Eigentümerin ab 2026 frieren lassen. Daher folgende Idee:
Ist es rechtlich möglich, dass die Eigentümerin ihre alte Therme dieses Jahr noch gegen eine gebrauchte -sagen wir 10 Jahre alte- Therme austauscht? Diese würde ja wahrscheinlich nicht unter die Austauschpficht fallen, oder? Bzw. erst wenn die gebrauchte auch 30 Jahre alt wird. Und Sie müsste sich doch keine Brennwerttherme anschaffen weil es eine Ausnahmeregelung für solche Fälle gibt, wo die Therme mit anderen Thermen an einem Schlot hängt, richtig? Die Therme die an dem gleichen Schlot hängt ist von 2013.
Die anderen Thermen sind Baujahre 2000, 2002 und 2013. D.h. wenn die Eigentümerin jetzt schnell eine gebrauchte dran hängt, dann hätten wir alle jedenfalls bis 2030 Ruhe. Und eine gebrauchte sozusagen eins zu eins tauschen dürfte die billigste Variante sein. Oder hab ich da einen Denkfehler?